Widerruf wegen Lieferverzug, muss ich Rücksendekosten tragen?
Hallo zusammen,
ich habe etwas bei einer deutschen Firma bestellt. Seit 1 1/2 Monaten befindet sich das Paket noch immer unverändert in der Weiterleitung zu DHL. Aufgrund der langen Lieferzeit (Lieferverzögerung) wiederrief ich den Kaufvertrag. Als ich die Widerrufsbestätigung erhielt wurde ich gebeten, sobald das Paket eintrifft die Sendung an die im Impressum hinterlegte Adresse zurück zu senden. Auf die Anfrage ob ich die Annahme verweigern solle wurde ausdrücklich mit nein geantwortet. Das wäre doch aber das einfachste für alle, damit, wenn das Paket nicht verloren gegangen ist, der Vorgang schneller abgeschlossen werden kann.
Muss ich jetzt tatsächlich, wenn das Paket überhaupt ankommen sollte unter diesen Umständen, die Rücksendekosten selbst tragen? In den Widerrufsbelehrungen steht: "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware." Das wäre schon sehr dreist.
Des Weiteren würde ich den Kaufpreis erst zurück erhalten, wenn sie das Paket erhalten haben. Das ist ja verständlich, aber was ist, wenn das Paket verloren gegangen ist?
Ich bin gerade etwas ratlos und weiß nicht wie ich mich verhalten soll und hoffe auf ein paar Tipps.
Liebe Grüße
3 Antworten
Auf die Anfrage ob ich die Annahme verweigern solle wurde ausdrücklich mit nein geantwortet. Das wäre doch aber das einfachste für alle, damit, wenn das Paket nicht verloren gegangen ist, der Vorgang schneller abgeschlossen werden kann.
Nicht immer ist die Absenderadresse auch die Rücksendeadresse.
Das kann deshalb durchaus Probleme geben, und das Ganze sogar unnötig in die Länge ziehen, wenn du die Annahme verweigerst.
Annahme verweigern ist für dich aus mehreren Gründen die beste Lösung.
- Keine Kosten
- Kein Aufwand
- Nicht dein Problem, falls das Paket bei der Rücksendung verloren geht
Was die sagen, kannst du ignorieren. Du darfst die Annahme verweigern, und dann müssen sie dir das Geld zurückerstatten, weil sie ihren Teil des Vertrags nicht erfüllt haben.
So einfach sehe ich das nicht!
- Es besteht offenbar ein wirksamer Kaufvertrag und nach § 433 (2) besteht die Pflicht des Käufers auch die Ware abzunehmen.
- Eine Annahmeverweigerung ist dann möglich, wenn rechtzeitig vor Versandbestätigung storniert wurde.
Du wirst ein paar Dinge zusammen, die nichts miteinander zu tun haben.
- Wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen? Gehen wir mal davon aus
- Ab wann läuft die Widerufsfrist bzw. Wann wurdest Du über den Widerruf belehrt?
- War ein fester Liefertermin vereinbart?
Wenn Du nach 1,5 Monaten den Vertrag aufkündigst, ist das kein Widerruf mehr sondern ein Rücktritt.
Du sprichst vom Lieferverzug. Hast Du denn den Lieferanten überhaupt eine Frist gesetzt?
Dass der Käufer im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten trägt ist gesetzlich geregelt.
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens ab Erhalt der Ware.