Kann man den Konditormeister ohne vorherige Gesellenausbildung bzw. Berufserfahrung machen?

Ich würde gern von zuhause aus Gebackenes (Torten, Macarons, Kuchen, usw.) an andere verkaufen für Ihre Feiern o.ä., also nach dem System auf Bestellung (ohne Café). Ich weiß, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss und scheinbar auch einen Meister im Konditorhandwerk haben muss. Bei ersterem gehe ich mit, Belehrungen wegen Hygiene, Sicherheit usw. finde ich auch gut, aber nochmal 3,4,5 Jahre eine Ausbildung machen, nur um nebenbei für die ein oder andere Feier etwas zu verkaufen, naja ich weiß nicht, ob es mir das wert wäre. Die ganzen Backkenntnisse habe ich mir über Jahre selber angeeignet, dafür brauche ich auch keine Ausbildung. Habe auch eine zeitlang in der Gastro gearbeitet bzw. ausgeholfen (also nicht so, dass das als Berufserfahrung auf dem Gebiet zählen würde) und ein Gesundheitszeugnis habe ich auch. Gibt es da irgendwelche Ausnahmen, dass man direkt den Konditormeister machen kann? Die Vorkenntnisse aus der Gesellenausbildung kann ich mir sicherlich auch in weniger als zwei Jahren aneignen.

Und dann frage ich mich auch noch, wie die ganzen Leute das auf Youtube machen. Ich schaue mir da immer mal Videos an, Leute backen Sachen auf Bestellung und zwar sieht es meistens aus wie die Küche zuhause. Ich habe jetzt aber auch mehrmals hier auf gutefrage gelesen, dass man nicht aus der eigenen Küche verkaufen darf.

Selbständigkeit, Gewerbe, Handwerksmeister, Kleingewerbe, Konditor, Handwerkskammer
Markennamen umbenennen?

Ich habe seit etwas mehr als drei Jahren einen Instagram Account, auf dem ich selbstgemachte Kleidung und Accessoires zeige. Ich möchte hier meinen richtigen Account Namen nicht nennen, deshalb heiße ich "Häkelbär"

Den Namen habe ich nach kurzem Überlegen und Überprüfen, ob ihn niemand anders schon hat, gewählt. Ich fand ihn ganz passend, weil ich eben selbstgehäkelte Sachen gezeigt habe( In der Diy Community auf Insta/Facebook sind solche Namen meist üblich)

Mit der Zeit habe ich also an Probehäkeln mitgemacht, eine eigene Häkelnleitung entworfen und überlege jetzt seit einiger Zeit, ein Gewerbe anzumelden, um meine Produkte und Anleitungen auch zu verkaufen.

Für den Diy Markt auf Etsy ist der Name "Häkelbär" sicherlich ganz passend, dennoch frage ich mich, ob ich das ganze doch unbenennen sollte ( für den Fall, das ich Mal als bekannte Modedesignerin für die Met-Gala oder so designe / oder über Deutschland hinaus bekannt werden sollte)

Außerhalb des deutschsprachigen Raums wird der Name eher nicht funktionieren, weil ihn kaum jemand aussprechen kann bzw. gar nicht nicht versteht , was Häkeln ist.

Andererseits habe ich schon ein Logo designt ( mit dem ich sehr zufrieden bin) und schon einen Brandstempel damit anfertigen lassen, zudem eine Website mit der Domain und bin eben (wenn auch nur bedingt) unter dem Namen bekannt.

Was meint ihr? Unbenennen und einige Kosten (neuer Stempel, Logo, evt. Verlust an Bekanntheit omÄ. ) in Kauf nehmen (als Schüler sind da 200-300€ ja nicht wenig) oder so lassen, mit dem Risiko, dass wenn ich international bekannt werden sollte (ist natürlich eher unwahrscheinlich) einen unvorteilhaften Markennamen habe??

Habe oft gelesen, wie wichtig der Name ist, auf der anderen Seite gibt es natürlich auch jede Menge bekannte Marken mit ungewöhnlichen Namen

Marketing, Handarbeit, Kleingewerbe, Modedesign, Markenname
Selbstständigkeit, Familienversicherung und Einkommensteuerbescheid?

Guten Tag, im Rahmen eines Kleingewerbes finanziere ich meinen Unterhalt. Angemeldet habe ich dieses im September 2021. In den 4 Monaten bis einschl. Dezember 21 habe ich durchschnittlich unter der 470 Euro Grenze verdient — bin also unter Vorbehalt in der Familienversicherung mitversichert.

Unter Vorbehalt heißt, dass dies erst mit meinem Steuerbescheid für 2021 bestätigt werden kann.

In meinem Interesse ist es aber, dass ich mehr als 470 Euro verdiene — ich müsste mich (Kriterien werden erfüllt) studentisch selbst versichern.

Mein Anliegen: Interpretiere ich es nun richtig, dass, wenn ich gemäß Steuerbescheid für 2021 unter der 470 Euro Grenze familienversichert bin, ich solange dies bleiben kann — unabhängig vom Einkommen — bis ich beispielsweise Mitte 2023 meinen Bescheid für 2022 einreiche, in dem dann stehen wird, dass ich mehr als 470 Euro im Durchschnitt verdient habe? Und ich mich dann ab Erhaltens des Steuerbescheids von 2023 eigenständig versichern müsste, ohne nachzuzahlen?

Ich beziehe mich hierauf: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/68-familienversicherung-und-gesamteinkommen-bei-selbststaendigen.html

Selbständigkeit, Recht, Krankenversicherung, Familienversicherung, Kleingewerbe, Krankenkasse, Sozialversicherung, Steuerbescheid, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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