Snackautomat Kleingewerbe?

2 Antworten

Es gibt weder ein Klein- noch ein Großgewerbe. Du musst ein Gewerbe nach § 14 GewO (Aufstellung von Snackautomaten) anzeigen. Bei der Frage, ob das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb dienen soll, kreuzt du "Nebenerwerb" an.

Du kannst kein „Kleingewerbe“ anmelden.

Du meldest ganz einfach ganz normal ein Gewerbe an. Bzw. hättest das schon längst machen müssen, wenn Du die Automaten schon betreibst.

baum23gh 
Fragesteller
 16.02.2022, 15:07

gibt es da bestimmte finanzielle Vorrausetzungen da ich es zu 2 machen wollte lg

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emib5  16.02.2022, 16:30
@baum23gh

Was für finanzielle Vorraussetzungen?

Du betreibst An- und Verkauf mittels Automaten. Das ganze natürlich mit dem Hintergrund damit etwas Geld zu verdienen.

Und somit ist das ganz eindeutig Gewerblich und Du musst ein Gewerbe anmelden.

Und wenn Du es zu zweit betreiben möchtest, dann bist Du kein Einzelunternehmer mehr und ihr müsst Euch überlegen unter welcher Rechtsform das Ganze laufen soll. Das einfachste und billigste ist die GBR.

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baum23gh 
Fragesteller
 16.02.2022, 17:24
@emib5

mega herzlichen dank, wann sollte man am besten ein Geschäfskonto anmelden, vor der Gewerbe Anmeldung ? Am besten ? Lieben dank im Vorraus

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