Gewerbe nötig für das Zusammenbauen von Gaming PCs?

Hallo!

In meiner Freizeit baue ich gerne professionelle Gaming-PCs für Bekannte und sogar für Fremde gegen eine Gebühr von etwa 50€ zusammen. Ich hab letztens geplant das auf Kleinanzeigen anzubieten, um anderen zu helfen und nebenbei etwas Geld zu verdienen, da ich noch Schüler bin und die Oberstufe besuche.

Leider wurde mein Inserat mehrmals wegen vermeintlicher gewerblicher Nutzung gemeldet, was zur Löschung durch Kleinanzeigen und einer entsprechenden E-Mail führte. Die E-Mail lautete: "Dein Inserat wurde von unserer Plattform entfernt, da es von anderen Nutzern wegen möglicher gewerblicher Nutzung gemeldet wurde. Bei gewerblicher Nutzung sind besondere Pflichten zu beachten." Dazu erhielt ich einen Link mit weiteren Informationen.

Mein Ziel ist es ja nicht, mit diesem Inserat wie ein richtiger Laden reich zu werden, sondern gelegentlich, vielleicht einmal im Monat oder alle zwei Monate, etwas dazu zu verdienen. Es ist zudem aber halt unwahrscheinlich, dass sich überhaupt jemand meldet, da dutzend andere Inserate von professionellen Shops angeboten sind.

Meine Frage lautet daher halt ob ich tatsächlich ein Gewerbe für den Zusammenbau von PCs benötige oder ob Ihr mir irgendwie alternative Vorgehensweisen empfehlen könnt.

Beste Grüße

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Gewerbe anmelden als Musikproduzent?

Moin,

seit 2017 produziere ich Musik, also Instrumentals, die ich auf YouTube etc anbiete und Künstler dort anhören und bei Interesse "leasen" (also quasi Mieten, z.B. für 20€ bekommen sie die WAV Datei ohne Nametag mit Erlaubnis bis zu 200.000 Online-Streams o.Ä.). Am Anfang kann man sich ja vorstellen war das ohne großen Erfolg und sowieso eher als Hobby gedacht, allerdings ist mittlerweile die Interesse, sowie mein YouTube und Beatstars Kanal gewachsen und ich hätte die Möglichkeit, relativ gutes Geld damit zu verdienen.

Nun ist meine Frage, weil es ja für Deutschland doch sehr speziell ist und man nicht viel dazu Online findet, ob ich ein Gewerbe anmelden muss (bzw. eig gilt ja ab dem ersten Euro soll man ein Gewerbe anmelden) und wenn ja, welches? Freiberufler als Musiker gilt bei mir ja nicht, da ich Produkte zum Verkauf anbiete und z.B. keine Liveshows etc. mache.

Hoffe ihr könnt mir da irgendwie helfen, ich habe schon gefühlt alles bei Google durchgelesen, aber keine wirkliche Antwort gefunden, außer dass man als Kleinunternehmen eingestuft wird und somit nur EÜR machen muss unter 9800€ oder so, aber das hilft mir halt nicht, wenn ich nichtmal weiß was ich Anmelden muss hahah

Dazu kommen natürlich noch Fragen wie, ob ich mein Homestudio dann als Gewerbefläche angeben muss, alle Rechnungen aufschreiben etc. aber ich hoffe, das alles erfahre ich dann falls ich ein Gewerbe anmelde.

Schonmal danke für alle Antworten im Vorraus, würde mir echt helfen wenn hier jemand dabei ist, der ca. das gleiche macht und Ahnung hat. :)

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Kunst und Prints bei Etsy verkaufen - Kleingewerbe / Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich bin Hobby Künstlerin und male nebenberuflich gerne Bilder sowohl auf Leinwand und Papir, als auch digital mit Procreate. Jetzt habe ich vermehrt Anfragen für Auftragsarbeiten bekommen und es haben sich auch Interessenten gemeldet, die Prints meiner digitalen Bilder oder Replikationen kaufen wollen würden.

Ich überlege daher einen Shop bei Etsy aufzumachen, wo ich sowohl die Orignalbilder einstellen wollen würde, als auch Prints der Replikationen (also abfotografieren, nachbearbeiten und neu drucken) oder Prints meiner digital gefertigten Bilder verkaufen wollen würde. Auch möchte ich dann Auftragsarbeiten annehmen und auf Wunsch Bilder fertigen.

Ich habe nicht vor mich damit selbstständig zu machen und betrachte es nach wie vor als ein Hobby, enorme Gewinne werde ich daher nicht erziehel oder anstreben, da ich das ja alles in meiner Freizeit nur mache. Dennoch würde ich gerne Geld für meine doch sehr aufwändige Arbeit entgegennehmen, da das Interesse daran ja auch gegeben ist und auch die Herstellung dieser Bilder für mich ja neben der Zeit nicht umsonst ist.

Nun stellt sich für mich aber natürlich die Frage: Wie darf ich meine Werke nun verkaufen. Ich habe gelesen, dass man bei einer Gewinnabsicht automatisch unter Gewerbe fällt und Steuern zahlen muss. Wenn ich aber unter einem Betrag von ca 22k im Jahr bleibe (was bei mir ganz sicher der Fall ist) dann wäre es Kleingewerbe und ich müsse keine Umsatzsteuer entrichten. Im Internet stand aber auch, dass Kunst meist unter Freiberufler fällt, wofür ich nicht mal ein Gewerbe anmelden, sondern mich nur beim Finanzamt melden müsste. Der Verkauf von Print sei aber dann doch wieder gewerblich, wobei ich auch da unterschiedliche Aussagen zu gefunden habe.

Verkauf über einen eigenen Shop sei definitv gewerblich, wie sieht das aber mit der Nutzung eines Shops bei Etsy aus? Fällt das auch unter "eigener Shop"?

Ich möchte auf jeden Fall bevor ich Bilder verkaufe sicherstellen, dass es rechtlich auch alles sauber ist und hoffe, dass ihr mir hier vielleicht weiterhelfen könnt.

Beim Gewerbeamt und Finanzamt werde ich natürlich auch noch anrufen, wollte mich nur vorab erst etwas informieren.

Besten Dank vorab für eure Hilfe!

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Selbstständigkeit im Bereich "Rund ums Haus" / "GaLA Bau"?

Hallo allerseits,

kurz zu mir, ich habe zwei abgeschlossene Ausbildungen - eine zum Hochbaufacharbeiter, die andere zum Kaufmann für Büromanagement.

Nach langem Überlegen, zieht es mich doch eher in das Handwerk, als in die Wirtschaft, weshalb ich mich momentan am erkundigen bin, welche Voraussetzungen es benötigt, wenn ich mich im Bereich "Rund um´s Haus" oder im "Garten & Landschaftsbau" selbstständig machen möchte.

Arbeiten , die ich gerne anbieten würde sind:

-Verbundsteinarbeiten
-Keramik- & Feinsteinplatten
-Zaunsysteme
-Mäharbeiten
-Baggerarbeiten
-Pflasterarbeiten
-Terrassenbau
-Stein- & Terrassenreinigung
-Gabionenwände
- kleinere Mauerarbeiten,

sowie typische Hausmeistertätigkeiten wie unter anderem; Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen) etc.

Nun zu meiner Frage:
Darf ich diese Arbeiten als Gala Bau Firma anbieten, auch wenn ich kein gelernter Gärtner bin oder komme ich da mit dem Gesetz in Schwierigkeiten.
Soweit ich weiß, ist der Begriff "Gärtner" geschützt.
Allerdings nicht der Begriff "GaLa Bau", da dafür keine spezielle Ausbildung von Nöten ist (Garten Landschaftsbauer oder Gärtner), unter anderem habe ich ja auch eine abgeschlossene handwerkliche Lehre.

Zum Abschluss, würdet Ihr als Firmen Begriff "Gala Bau", "Rund ums Haus" oder "Gebäudeservice/Hausmeisterservice" empfehlen, wobei ich mich von letzterem etwas distanziere, da ich ja überwiegend Arbeiten im Gartenbereich anbieten möchte. Oder eben auch das Verlegen von Verbundsteinen, bei privat Personen, für alles öffentliche muss man meines Wissens nach Tiefbaumeister sein.

Vielen Dank im Voraus.

Selbständigkeit, Handwerk, Gärtner, Gartenbau, Gewerbeanmeldung, HWK, IHK, Einzelunternehmen
Ist es richtig das bei Einzelunternehmen das Geschäftskonto von Privat Gläubigern gepfändet werden kann das UG Konto aber nicht?

Hallo

ich möchte mich neben meinem Hauptberuf selbständig machen und bin daher am überlegen ob es für mich nicht sinnvoller ist eine Ug direkt zu gründen anstatt ein Einzelunternehmen .

Dadurch würde ich ja nur mit dem Geschäftskapital haften und wenn ich es richtig sehe würden dadurch ja auch die Gelder der Kunden auf dem Geschäftskonto gesichert sein so das deren Bestellungen ohne Verzögerung auch ausgeliefert werden können denn das Geld würde ja der Ug gehören und nicht mir so das gläubiger meiner altschulden darauf gar nicht zugreifen dürfen.

Während wenn ich ein Einzelunternehmen hätte gläubiger wie z.b. Banken meiner Umschulung und Fortbildungen und ich aus nicht vorhersehbaren gründen nicht die Raten pünktlich mehr zahlen könnte sie ja mein Konto pfänden könnten und somit ja auch mein Geschäftskonto und damit ja die Gelder der Kunden weg währen und somit Bestellungen unter umständen nicht mehr ausgeliefert werden könnten. Oder darf ein Gläubiger das Konto einer selbstândigkeit als Einzelunternehmen auch gar nicht pfänden und der Geschäftsbetrieb kann ohne probleme weiter gehen ?

Und muss man eigentlich dem Arbeitgeber direkt vor Gewerbeanmeldung mitteilen das man eine Selbständigkeit plant oder ist es ok dies nach erfolgter Gewerbeanmeldung zu machen ?

Und muss ich bei der Ug mir direkt ein Gehalt bezahlen und was währe das mindeste oder kann ich sie erstmal ohne mir was auszuzahlen in die Gewinnzone bringen was ich cooler fände ?

Sind bei einer Ug eigentlich auch eigenentnahmen möglich wie beim Einzelunternehmen ?

Freue mich auf Deine Antworten und danke Dir für deine Hilfe

Mfg

Trend4

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