Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

Hallo liebe Leute,

leider kenne ich mich mit Verträgen nicht allzu gut aus, ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten. Vor wenigen Wochen habe ich mir für ca. 5500€ ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson gekauft (ich weiß nicht ob dee Preis eine Rolle spielt, deshalb schreibe ich ihn mal mit auf). Schon beim schreiben über der Verkaufsseite hatte ich Fragen, wie z.B. rasselt der Motor und vorallem beim Kaltstart, dies wurde mehrmals klar verneint. So wie es dann kam, war leider das Gegenteil der Fall, der Motor rasselt, vor allem beim Starten (wahrscheinlich Steuerkette gelängt). Wenn es das wäre, würde sich die Reparatur vom Kostenpunkt her kaum lohnen. Ich war mit einem Kollegen vor Ort um das Auto anzuschauen und leider haben wir es nicht dort schon festgestellt. Da dee Verkäufer sich auch nicht mit Verträgen auskennt hat mein Kollege einen Kaufvertrag geschrieben und den Verkäufer mit Einverständnis und anschließend mich unterschreiben lassen. Im Kaufvertrag steht „Privatverkauf, keine Garantie“ - das war dem Verkäufer wichtig. Kann ich nun rechtlich vorgehen, da er auf meine Fragen nicht mehr reagiert? Soweit ich weiß gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen ja keine „Garantie“ sondern eine „Gewährleistung“ außer man schließt diese im Kaufvertrag aus, das ist ja aber nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, danke fürs durchlesen!

Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Kaufvertragsrecht, Privatverkauf, Vertragsrecht, auto problem, Gewährleistungsanspruch, steuerkette
🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht
Rücktritt Kaufvertrag wegen Mangel?

Habe eine Frage an die Gemeinde hier. Gekauft wurde bei einem gewerblichen Händler ein Trockner im März 2022 . Dieser wurde bis Bordsteinkante geliefert. Dieser Trockner war leider defekt und wurde direkt ersetzt. Leider musste auch hier jemand gebeten werden den defekten Trockner von der 2. Etage nach unten zu tragen und er musste verpackt werden. Der Ersatztrockner wurde dann wieder nur Bordsteinkante geliefert. Insgesamt musste also dreimal Hilfe geholt werden , damit der Ersatztrockner in die 2. Etage getragen wurde. Dies war alles im Juli 2022 . Der Ersatztrockner ist erneut defekt , die Türe schließt nicht und dadurch keine Funktion. Dies wurde Anfang Oktober dem Verkäufer mitgeteilt. Es sollte eine Reparatur erfolgen. Ständiges nNachfragen ergab keine Abhilfe. Ende Oktober meldete sich dann ein anderer Mitarbeiter mit dem Hinweis, nun haben wir 2 Kundendienste beauftragt. Es meldete sich dann am 14.11.2022 der Gronje Kundendienst per Email mit der Anweisung man solle zurückrufen. Dies erfolgte am gleichen Tage . Hier wurde nur nochmals bestätigt das das Typenschild etc alles vorliegen würde, man können noch nicht sagen wann repariert wird. Nur 1 Woche später folgte eine Email von Gronje, man habe den Fall abgeschlossen. Daraufhin kontaktierte íman direkt den Verkäufer, welcher alles ignorierte. Also wurde der Rücktritt erklärt . Was nun folgt ist unfassbar. Die "nette" Dame meint, man habe alles getan , es wäre nicht mehr ihr Problem, ausserdem würde man sich ja sträuben den Trockner reparieren zu lassen. Das der Fall geschlossen sei wäre nicht richtig, vielmehr könnte man uns telefonisch nicht erreichen. Sofern der trockner abgeholt werden sollte, musste er wieder von uns runter getragen werden und man würde für die Nutzungszeitraum Abzüge in der Erstattung machen. Wir sind alle unter Schock. Der Verkäufer hat nicht einmal ein mangelfreies Gerät geliefert, uns sind Kosten entstanden, von Gebrauch kann nicht die Rede sein und nun sollen wir wieder Leute suchen die einen Trockner 2 ETagen runter tragen und dann noch einen Teil des Geldes verlieren ? Weiß jemand Rat ?

Rechtsanwalt, Haushaltsgeräte, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Kaufvertragsrecht, Trockner, Gewährleistungsanspruch, ruecktritt-kaufvertrag, Kaufvertrag zurücktreten
Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung
Autokauf: Kaufvertrag mit schwarz Händler ohne Eigentümer?

Ich bin seit einigen Tagen auf der Suche nach einem neuen Auto. Ich habe mir mehrere Inserate angeschaut und jede Menge Verkäufer kontaktiert. Mir ist folgendes Schema aufgefallen (was mich letztendlich stutzig macht):

  • man ruft an, fragt ob das Auto noch da ist etc.
  • der Verkäufer sagt alles wäre problemlos möglich, TÜV wird gemacht etc. Dann erzählt er folgende Geschichte: ich habe das Auto erst seit 1-3 Wochen (je nach Story), habe es für meine Frau gekauft, das Geschenk gefällt ihr aber nicht, deswegen verkaufe ich. Andere Option: ich verkaufe für meinen Schwiegervater (anderer Nachname).
  • Schema ist: er hat das Auto seit Kurzem, verkauft für jemanden, hat keine Vollmacht oder Kaufvertrag (damit kein Eigentum nachweisbar). Das Auto ist nicht angemeldet deswegen steht im Fahrzeugschein logischerweise eine andere Person drin (nicht der Verkäufer mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen wäre).
  • Für mich stellt sich die Frage: ist das eine Art Masche? z.B. dass der Eigentümer gar nicht weiß, dass sein Auto verkauft wird? Sind das einfach Schwarz-Händler, die Autos privat kaufen und in kurzer Zeit mit Marge verkaufen?
  • Ich weiß, Kaufvertrag (wenn gutgläubiger Erwerb vorliegt) wäre sogar wirksam, aber trotzdem die Stories bereiten mir Bauchschmerzen, insbesondere weil das Schema ziemlich identisch ist (Frau, Schwiegervater, Omi etc.).

Kennt sich da jemand aus? Finger weg von dem Kauf? Oder sind das nur Jungs, die so ein bisschen Geld nebenbei machen? Wäre für eine Antwort dankbar.

LG

Auto, Recht, Autokauf, Kaufvertragsrecht, Auto und Motorrad
Rücktritt vom Kaufvertrag - Mehrwertsteuer?

Hallo zusammen,

ich habe mir im Jahr 2020 einen Waschtisch mit Unterschrank gekauft. Vor Ort im Möbelhaus. Möbel wurde 3x geliefert und war 3x kaputt. Also beschloss ich mich zum Rücktritt vom Vertrag. Nun habe ich mein Geld bekommen. Jedoch wurde mir ein gewisser Teil abgezogen.

Damals betrug die Mehrwertsteuer 16 %. Während des Rücktritts war die Mehrwertsteuer wieder auf 19 %. Aber spielt das überhaupt eine Rolle?

Der Betrag im Kaufvertrag liegt bei 619 Euro. Mir wurden lediglich 600,43 Euro überwiesen. Mir wurde schlagartig klar, dass die Person hier die Differenz der Mehrwertsteuer mit berechnet hat. Aber darf man das rechtlich? Wenn ja, dann hat man hier exakt mit 3 % berechnet. Das ist doch falsch oder nicht? Da die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis erhoben wird, beträgt der Vorteil bei der Senkung nicht 3 Prozent des bisherigen Ladenpreises, sondern nur genau 2,52 Prozent.

1)     Darf das Möbelhaus rechtlich diese Differenz beibehalten? Mir ist klar, dass ein Unternehmen die Mehrwertsteuer-Senkung einbehalten darf. Aber hierbei handelt es sich um eine bezahlte Ware, die wieder zurückgegeben wird. Beim Kauf habe ich auch nur 16 % Mehrwertsteuer bezahlt.

2)     Wenn das rechtlich in Ordnung ist, dann stimmt doch etwas mit der Rechnung nicht oder?

Ich freue mich auf eure Hilfen.

Recht, Widerruf, Kaufvertragsrecht, Mehrwertsteuer, Wirtschaft und Finanzen
Kaufvertrag abgeschlossen, nun Ware nicht mehr lieferbar?

Guten Tag zusammen.

Ich habe letzte Woche beim Obi-Markt in V. [Name durch Moderation entfernt] ein Gartenmöbelset (Chealsea 2) für 649,99 Euro gekauft. Ware war vorrätig, es wurde ein Kaufvertrag geschlossen und die Ware wurde in Höhe von 210€ angezahlt.

Da wir erst im April umziehen und wir die Gartenmöbel nicht unnötig von A nach B schleppen wollten, haben wir uns auf einen Abholtermin für den 6.4.21 geeinigt. Dieser wurde im Kaufvertrag festgehalten.

Heute morgen bekomme ich einen Anruf von besagtem Obi-Markt, dass die Ware nicht mehr lieferbar sei und mir das Geld auf mein Kundenkonto ausgezahlt werden würde. Zudem solle ich mal bei Obi in N. [Name durch Moderation entfernt] anrufen (ca. 10km entfernt), die würden die Gartenmöbel noch vorrätig haben.

Gesagt getan. Habe bei Obi in N. angerufen. Diese haben die Gartenmöbel tatsächlich noch vorrätig, aber bieten kein Set für 649,99€ an, sondern verkaufen die Artikel nur einzeln, das kostet ca. 150€ mehr. Also knapp 800€.

Ich möchte die Gartenmöbel natürlich nicht für 150€ mehr kaufen, zumal ja bereits ein gültiger Kaufvertrag mit Obi in V. zustande gekommen ist.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Kann ich bei Obi in V. auf den Kaufvertrag und das zugesagte Abholungsdatum (6.4.) bestehen? Auch wenn der Artikel in nächster Zeit nicht mehr lieferbar ist? Schließlich haben wir bereits einen Transporter gemietet (da wir ohnehin umziehen) und würden bei einer späteren Abholung nochmal einen Transporter mieten müssen. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Vielen Dank für alle Antworten und Anregungen.

Recht, Kaufvertragsrecht, OBI
Motorrad gebraucht kaufen (Versand aus dem Ausland)?

Moin liebe Community,

ich habe mal eine GuteFrage.

Ich lebe in Deutschland und möchte mir ein Motorrad kaufen. Ich habe bereits eines gefunden. Leider ist der Verkäufer pandemiebedingt bis auf Weiteres in der Schweiz mit seinem Motorrad. Er hat mir nun vorgeschlagen, das Motorrad zu mir nach Deutschland liefern zu lassen und hat dazu Folgendes geschrieben:

/Zitat

Die Maschine ist Fahrbereit und angemeldet. Der Transportpreis ist 300.- € + 45.- € Auslandspauschale = 345.- € inkl. MwSt. und Transportversicherung. Ich werde für die Lieferung bezahlen. Die Zustellung dauert zwischen 3 und 4 Werktagen.

Ich werde einen Kaufvertrag aufsetzen und Geldzurückgarantie anbieten. Sie bieten Käufer- und Verkäuferschutz an. Ich gebe Ihnen die Frachtnummer und alle Informationen, um die Zustellung zu verfolgen. Sie können mittels Banküberweisung an die Transportfirma bezahlen. Diese überweist die Zahlung auf ein Käuferschutz-Konto. Motorrad ist versichert während Transport. dich erhalten die Fahrzeug mit alle Original Papiere, Vertrag, Rechnung und Schlüssel und Probe für 3 Tage. Ich übernehme die Rücksendekosten. Somit werden Sie nicht die Katze im Sack kaufen. Mein letzter Preis ist 4300 Euro, Transportkosten inklusive. Wenn Sie es kaufen wollen, schicken Sie mir bitte Ihren Name, Adresse und Telefonnummer, damit ich den Kaufvertrag, und eine Zustellreservierung machen kann.

/Zitat Ende

Was haltet ihr davon? Hat jemand damit schon einmal Erfahrung gemacht und hat vielleicht Tipps?

Vielen Dank vorab und beste Grüße

Daniel

Recht, Kaufvertragsrecht, Auto und Motorrad
Autohändler will vereinbarten Gebrauchtwagenankaufpreis nicht zahlen?

Ich habe bei einem Autohändler ein neues Fahrzeug bestellt und mein altes Auto wird von ihm gekauft. Mit dem Verkäufer wurde bereits vor 2 Monaten der Preis des Gebrauchten schriftlich festgelegt.Jetzt ist es so,dass das Autohaus, 2 Tage vor Abmeldung des Wagens, nochmal ein Gutachten erstellt hat,angeblich für eventuell nachträglich entstandene Schäden. Laut Händler haben sie jetzt Schäden in Höhe von 3000€ festgestellt und wollen mir diese vom Kaufpreis abziehen. Dabei gab es nachträglich überhaupt keine Schäden, diese Schäden waren bereits vorhanden als ich mit dem Verkäufer den Kaufvertrag abgeschlossen habe. Mir wollen die jetzt aber den vereinbarten Preis nicht zahlen und tun auch noch so als wäre das meine Schuld. Der Fehler lag eindeutig bei dem Verkäufer, er hat mir gesagt ich bekomme Summe X ohne den Wagen in der Werkstatt begutachten zu lassen. Aber das ist doch deren Problem, nicht meins. Was soll ich jetzt machen? Anwalt? Mein Geld beim Händler nochmal einfordern ,erst ohne Anwalt? Ich finde diese Abzocke mehr als dreist. Ich soll jetzt den Fehler des Verkäufers ausbaden. Ich muß noch dazu sagen, ich bin denen ja noch entgegengekommen und habe jetzt noch einen Schaden meiner Versicherung gemeldet, was im Nachhinein total dämlich von mir war. Der letzte Satz war nun vom Händler,sie gucken jetzt mal wie hoch der Versicherungsschaden wird und über den "Rest der da noch an Schäden übrig bleibt werden wir uns dann einigen" . Ich bin ja schon ein gutmütiger Mensch,sonst hätte ich das mit der Versicherung nicht noch gemacht.Aber jetzt wollen die anscheinend auch noch,dass ich für weitere Schäden zahle,die bereits vor dem Kaufvertrag da waren.

Recht, Kaufvertragsrecht, Auto und Motorrad
Geld zurückholen von Möbelhaus?

Guten Abend, ich hätte eine Frage.

Ich habe vor 6 Wochen in Sommerlad Stühle und Bänke bestellt. Vor 3 Wochen rief mich der Verkäufer an und meint, das die Bänke nicht mehr produziert wird. Sommerlad zeigte mir andere Bänken aber die gefallen mir nicht. Ich wollte eine komplette Stornierung - was laut seiner aussauge kein Problem wäre!

Vor zwei Wochen rief ich dort an und fragte nach meinem Geld. Eine andere Sachbearbeiterin meinte, es wären nur die Bänke storniert aber die Stühle käme. Ich sagte denen klar und deutlich, dass ich die Stühle nicht mehr haben möchte, da die Bänke nicht mehr produziert werden und die Stühle sollten zu die Bänke passen. Es ging solang bis ich die Leiterin dort hatte und sie wollte das mit dem Verkäufer klären.

Letzte Woche Montag rief mich der Verkäufer an und sagte, dass das Geld Ende dieser Woche (letzte Woche) auf mein Konto drauf sein wird.

Das Geld ist immer noch nicht drauf und der Verkäufer geht nicht mehr an‘s Telefon. Was mache ich nun? Ich habe eine neue Küche „ohne“ Stühle und Bänke und mein Geld kommt auch nicht.

Was soll ich nun machen? Ich vertraue den Verkäufer und den Laden kein Stück mehr..... Soll ich bei der Bank fragen, ob die das Geld von meiner Kreditkarte zurückziehen können? (Bis zu 8 Wochen habe ich das Recht, das Geld zurückzuholen - sind jetzt 6 Wochen).... Laut online Banking wäre das möglich aber es entstehen kosten für den Zahlungsempfänger.

Wenn ich ein Anwalt einschalte, welche Kosten entstehen für mich? Bringt das was ? Ich habe 1.400€ bezahlt und habe keine Bänke und Stühle. Das kann nicht wahr sein.

Könnt ihr mir tipps geben ?

Danke schon Mal

Kreditkarte, Banking, Bankkonto, Kaufvertragsrecht, Kaufvertrag zurücktreten
Kann ich vom Kaufvertrag einer Küche zurück treten?

Ich habe am 08.10.2019 die Küche für unseren Neubau planen lassen und auch direkt den Kaufvertrag unterschrieben.

Da die Bauarbeiten Ende Oktober 2019 begonnen wurden, wurde als Liefertermin der Mai 2020 eingetragen.

Das Haus ist mittlerweile soweit, dass der Einzug für Mitte Juli geplant ist. Wir haben die Bestätigungen aller Gewerke. Außer vom Küchenbauer. Diesen versuchen wir seit April zu erreichen. Mehrmals wurde meine Partnerin gesagt, dass man sich meldet. Dies ist aber nicht passiert. Nachdem ich selbst dort angerufen habe und etwas lauter geworden bin erhielt ich kurzfristig einen Termin beim Chef des Ladens.

Dieser hat dann letzten Freitag auf der Baustelle die Maße genommen und uns nebenbei darüber informiert, dass die Küche frühestens Ende August eingebaut wird. Angeblich ist der Grund hierfür die aktuelle Corona-situation. Als ich sagte das ich dann nochmal beim Wettbewerb nachfragen würde, meinte er, dass wir aus dem Vertrag nicht mehr rauskommen würden.

Nach weiteren Vorschlägen unsererseits (um die Lieferzeit zu verkürzen) wurde der Herr sauer und hat die Aussführung des Auftrages verweigert. Dies hat er aber anschließend doch zurück genommen. Trotzdem kann er die Küche erst Ende August einbauen.

Wir haben uns heute nochmal bei anderen Küchenbauern bezüglich aktueller Lieferzeiten umgehört. Alle angefragten haben uns versichert uns eine Küche bis zum Einzug Mitte Juli einbauen zu können.

Daher würde ich gerne wissen, ob ich jetzt jemand anderen beauftragen kann und den anderen Vertrag stornieren kann.

Ich hoffe jemand kann mir dies beantworten.

Küche, Recht, Kaufvertragsrecht, ruecktritt-kaufvertrag
Ebay Kaufvertrag versehentlich eingegangen als Minderjähriger?

Hallo Leute,

ich bin 16 habe mich in letzter Zeit aus einfachem Interesse auf Ebay nach Schuhen umgesehen und einen tollen Schuh gefunden. Ich habe daraufhin einen Preisvorschlag gemacht, um zu sehen, wie viel man noch rausholen könnte. Leider war ich mir nicht bewusst, dass wenn der Verkäufer den Preisvorschlag annimmt, wir einen Kaufvertrag eingehen würden. Dazu ist es jetzt aber gekommen. Er ist ein privater Verkäufer aus Hamburg. Als ich von Ebay die Benachrichtigung erhalten habe, habe ich den Verkäufer sofort kontaktiert und ihm die Situation geschildert. Auch einen Rückgabeantrag habe ich gestellt. Nach kurzer Zeit kam die Nachricht, der Rückgabeantrag sei geschlossen worden. Eine Nachricht vom Verkäufer habe ich noch nicht erhalten (warte seit ca. 2 Stunden).

Meine Frage ist nun, ob mir außer einem lebenslangen Ebayverbot noch was passieren kann, denn ich habe nur falsche Daten angegeben(in meinem Profil) also falscher Name/Nachname, falsche Adresse, keine Telefonnummer und schon gar keine Kontodaten etc. Wenn der Verkäufer nicht mehr antworten sollte oder nur weiterhin darauf bestehen sollte, dass ich bezahlen soll, kann ich das dann einfach ignorieren oder werden die vielleicht herausfinden, wo ich wohne? Ich würde übrigens meine Eltern da rauslassen.

Danke fürs Lesen und ich würde mich sehr über schnelle Antworten freuen! :)

Und bitte lasst solche Antwort sein wie "wie kann man nur so dumm sein", "dir ist schon klar, dass man sich als Minderjähriger nicht auf ebay anmelden darf" etc.

Recht, eBay, eBay Betrug, Kaufvertragsrecht, Ebay-Konzern
Kaufvertrag widerruf möglich bei Fernabsatz?

Hallo, ich habe über eine Eventseite ein eine Partie Paintball buchen wollen. Dazu hab ich einen Termin angefragt und 1 Tag später bekam ich eine Rückantwort per Telefon mit Abschluss des Kaufvertrages per Bandaufnahme. In der Bandaufnahme habe ich geschildert, dass ich die Kosten erst im April bezahlen kann, der Termin der Paintballpartie ist Anfang Mai. In der Bandaufnahme wurde mir zugesagt, dass dies kein Problem sei, somit bejahte ich das Angebot. In der Auftragsbestätigung stand dann "Vorkasse: Zahlung binnen 7 Tagen". Dies war nie so abgemacht! Somit wollte ich von meine 2 Wochen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies wird nun beneint mit:

Guten Abend,

leider ist eine Stornierung nicht möglich, da Sie mit festem Termin gebucht haben.

Siehe dazu

§ 6 Widerrufs­recht

Sofern Sie Verbraucher nach § 13 BGB sind und kein Fall des § 312g Abs.2 Nr.9 BGB (Ausnahme vom Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen) vorliegt, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung. Zudem erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Hab ich eine Möglichkeit aus dem Kaufvertrag rauszukommen? Wenn ich in der Bandaufnahme für einen Einwand eine Zusage bekomme, dieser aber nicht wie abgemacht zu finden ist auf der Auftragsbestätigung, wie soll ich denn dann anders reagieren, als das ganze zu stornieren? So war das ja nie gewollt!

Ich bitte wirklich um Hilfe :(

Widerruf, Kaufvertragsrecht

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