Ich als Käufer trete vom Kaufvertrag zurück, ist das möglich?
Der Verkäufer hat Xy reingestellt auf ebay-kleinanzeigen, ich habe ihn eine Preisanfrage geschickt und er hat sie zuerst abgelehnt, bei 20 euro mehr aber angenommen. Mir ist etwas dazwischen gekommen und ich möchte diesen Preis doch nicht mehr zahlen.
Habe dem Verkäufer schriftlich nicht versprochen oder gesagt das ich die Ware kaufen werde er war nur einverstanden auf die Frage obs für 20 Euro mehr möglich ist. Bin ich ein Kaufvertrag eingegangen, und kann er mir mit rechtlichen Schritten drohen (was er getan hat, er bezieht sich auf 10% Schadensersatz nach Paragraph BgB 196)Ist aber kein Schaden zustande gekommen, da ich noch nicht bezahlt hatte und dann vom Kaufvertrag zurücktreten möchte.
4 Antworten
Habe dem Verkäufer schriftlich nicht versprochen oder gesagt das ich die Ware kaufen werde
sehe ich anders.
ich habe ihn eine Preisanfrage geschickt
Damit hast du eine Willenserklärung abgegeben, die hat der Verkäufer aber nicht angenommen.
bei 20 euro mehr aber angenommen.
jetzt haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen -> Kaufangebot und dessen Annahme.
Wenn er sich wirklich auf §196 BGB bezieht, dann frage ich mich, was ein Kleinanzeigen-Verkauf mit der Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück zu tun hat.
Grundsätzlich gilt aber, dass ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Du hast eine Preisanfrage gestellt (deine Willenserklärung) und er hat diese angenommen (seine Willenserklärung).
Da hast keine Preisanfrage geschickt, sondern ein Preisangebot!
Mit der Annahme dieses Preises seinerseits ist es ein gültiger Kaufvertrag!
er war nur einverstanden auf die Frage obs für 20 Euro mehr möglich ist. Bin ich ein Kaufvertrag eingegangen
M.E. ist hierbei ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Du hast ein Angebot gemacht mit den 20 € mehr und er hat es angenommen.
Paragraph BgB 196
§ 169 BGB ist nicht einschlägig. Da geht es um Grundstücke.
Ist aber kein Schaden zustande gekommen
Das kannst du schlecht beurteilen. Immerhin könnten jetzt Lagerkosten anfallen oder er bekommt nur weniger beim Verkauf an einem anderen. Dann ist sehr wohl ein Schaden entstanden. Den müsstest du dann ersetzen, weil du deine Pflicht aus dem Kaufvertrag verletzt hast.
Ein weiterer Schaden sind die in der Zeit entgangenen potenziellen Käufer, die den zuerst geforderten Preis u.U. bezahlt hätten.