Angenommen ich kann aufgrund gewisser Umstände nach meiner Lehre nicht mehr arbeiten, habe aber bereits bevor ich in die Lehre ging einbezahlt da ich angestellt war. Wieso erhalte ich trotz Dringlichkeit weniger Rente als Bürgergeldempfänger? Bzw dürfte ich dann die Rente haben auch wenn ich kleine arbeiten im Nebenerwerb durchführe dann wie es geht?
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