Ohne Ausbildung zum Berufsstart kann das okay sein.
Aber generell wenig.
Ohne Ausbildung zum Berufsstart kann das okay sein.
Aber generell wenig.
Kauft euch selber euren Kuchen.
Weil du für dein Eigentum verantwortlich bist und nicht dein Lehrer.
Leg es ganz unten in deine Tasche und lass es dort drin, bis zu wieder nach Hause gehst. Dann wird auch niemand von dir verlangen, es abzugeben.
Genauso wird mein Abschied aussehen. Und sowas hat immer seine Gründe.
Nein. Das ist rechtlich gar nicht möglich.
Solang du den Abschluss trotzdem schaffst, sollte es keine Probleme geben.
Aber selbst wenn könnten sie dich in der Probezeit sowieso jeden Tag rauswerfen.
Nein, ich feier meine Erzeugerin nicht und sie hat das auch gar nicht verdient.
Ein Loser bist du deshalb nicht, aber es ist schon sehr grenzwertig.
Ganz normal wie vorher auch.
Ich würde mir aber eine neue Stelle suchen..
Ja, auch ein GdB von 50 entbindet dich nicht von deinen Pflichten.
Der Arbeitnehmer kann ohne Angabe von Gründen kündigen.
Der Arbeitgeber benötigt einen Grund. Aber da wird sich immer was finden, wenn man einen Mitarbeiter loswerden will.
Ich finde es nicht viel für zwei Erwachsene und ein Kind.
Aber deine Frau kriegt doch im Mutterschutz ihr normales Gehalt und in Elternzeit dann Elterngeld (wenn auch nur ein geringer Teil vom vorherigen Netto).
Wenn deine Frau aber nie gearbeitet hat, ist es logisch, dass ihr wenig Geld habt. Dann muss Urlaub eben hinten anstehen.
Es soll doch jeder trinken, was er will.
Ich versteh gar nicht, warum einige sich da um andere Menschen so sehr Gedanken machen.
Ist praktischer und übersichtlicher.
Bin aber nicht für Bargeldabschaffung.
Die Zeitspanne ist überhaupt nicht lang, das ist ein ganz normaler Tag...
Iss viel Gemüse, füllt den Magen. Und achte auf Eiweiß, das sättigt länger.
Gar nichts. Das kannst du später erzählen, falls es zum Vorstellungagespräch kommt.
Klar, die hab ich auch auf der Arbeit.
Doch, eine Kündigung kann erfolgen. Diese bedarf aber der Zustimmung des Integrationsamtes. Deshalb werden Mitarbeiter ohne Schwerbehinderung bei betriebsbedingten Kündigungen in der Regel zuerst entlassen.
In dem Alter ist das völlig normal. Ich war mit 14 ausgewachsen.
Im Einzelhandel Waren verräumt.