Kann der Arbeitsvertrag nach der probezeit ohne Grund gekündigt werden, im Vertrag steht beide Seiten können nach probezeit innerhalb 3 Monate kündigen?
3 Antworten
Der Arbeitnehmer kann ohne Angabe von Gründen kündigen.
Der Arbeitgeber benötigt einen Grund. Aber da wird sich immer was finden, wenn man einen Mitarbeiter loswerden will.
Für die Kündigung eines Arbeitsvertrags NACH der Probezeit bedarf es keines Grundes seitens des Arbeitnehmers. Seitens des Arbeitgebers bedarf es eines verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Grundes (jetzt mal die außerordentlich Kündigung ausgeklammert).
Seitens des Arbeitgebers bedarf es eines verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Grundes ...
Nur wenn Kuendigungsschutz besteht (der nichts mit einer Probezeit zu tun hat).
Ich schrieb doch "NACH der Probezeit. Der zweite Satz ist die Fortsetzung des ersten Satzes. Er steht nicht losgelöst für sich da.
Im ersten Satz schreibst du nur etwas zu einer arbeitnehmerseitigen Kuendigung. Um eine solche geht es hier aber gar nicht und somit muss das auch nicht weiter kommentiert werden. Erst im zweiten schreist du dann auch etwas zu einer arbeitgeberseitigen Kuendigung und nur darauf bezieht sich mein Kommentar..
Somit noch einmal: Der Kuendigungsschutz hat nichts mit einer Probezeit zu tun. Auch nach der Probezeit braucht der Arbeitgeber nur dann einen ausreichenden Kuendigungsgrund, wenn auch Kuendigungsschutz besteht. Besteht jedoch kein Kuendigungsschutz, braucht er auch keinen Grund.
Nochmal: Es sind zwei aufeinanderfolgende Sätze, die man nicht losgelöst voneinander betrachten sollte. Und ja, es ging in der Fragestellung sehr wohl um das BEIDERSEITIGE Kündigungsrecht NACH DER PROBEZEIT.
Und ja, es ging in der Fragestellung sehr wohl um das BEIDERSEITIGE Kündigungsrecht NACH DER PROBEZEIT.
Stimmt. Hatte ich falsch gelesen.
Aendert aber auch nichts daran, dass es fuer eine arbeitgeberseitige Kuendigung nur dann eines ausreichenden Grundes bedarf, wenn auch Kuendigungsschutz besteht, dass der Kuendigungsschtz nichts mit einer Probezeit zu tun hat und dass der Arbeitgeber bei Nichtbestehen eines Kuendigungsschutzes auch nach der Probezeit keinen Grund fuer eine ordentliche Kuendigung braucht.
NACH der Probezeit braucht der AG einen Grund, du aber nicht
Nur wenn Kuendigungsschtz besteht. Der hat aber nichts mit einer Probezeit zu tun, sondern mit der Dauer der Betriebszugehoerigkeit und der Betriebsgroesse.