Da es noch zulässig ist ein solches Dach zu haben, wird es keinen ausreichenden Grund für eine (fristlose) Kündigung darstellen.

Übrigends sind in derartigen Fällen am Objekt selbst die Werte niedriger als in der Nachbarschaft, da die Faser immer vertragen werden.

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Wenn ausdrücklich (schriftlich) verlangt wurde vor Ablauf der 14 Tage Leistungen zu empfangen, können die bereits erbrachten Teilleistungen verlangt werden. Dies wäre dann auch in der Widerrufsbelehrung mitzuteilen gewesen!

Schwierigkeiten bereitet zudem oft das Beziffern. Welchen Wert soll irgenein Plan haben. Es war ein Fehler überhaupt einen Cent zu zahlen. Auf weitere Forderungen kann nicht empfohlen werden Zahlungen zu leisten, das geht sonst weiter, ohne jemals eine wirklich brauchbare LEistung erhalten zu haben!

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Verletzung Briefgeheimnis - Möglichkeit zur Anzeige als Absender?

Hallo zusammen, ich bräuchte dringend eine Auskunft, ob ich als Absender eines Briefes die Möglichkeit habe eine Anzeige zu stellen, wenn beim Empfänger eine andere Person den Brief geöffnet und diesen Brief dem Empfänger vermutlich vorenthalten hat.

Ich war lange Zeit die Geliebte eines Mannes, ohne zu wissen, dass er eine feste Partnerin hat, mit der er zusammen in einer zweiten Wohnung zusammen wohnt. Nach langer Überlegung (mehr als 3 Monate) habe ich nun der Frau doch einen Brief geschrieben, da das Ausmaß seines Betruges an uns beiden schon echt extrem war. (Bitte keine Kommentare ob jemand das richtig oder falsch findet, da hat jeder eine andere Meinung dazu. Ich finde, ein Mensch kann nur eine Selbstbestimmte Entscheidung für sich treffen, wenn er/sie die Wahrheit kennt und für mich ist das Recht auf Selbstbestimmung ein sehr hoher Wert).

Ich habe den Brief selbst eingeworfen, in einem alten Rechnungsumschlag, um zu vermeiden dass er den Brief abfängt. Das hat leider nicht funktioniert.

Ich habe jedoch von ihm folgende SMS erhalten:

'Was bezweckst du mit deinem Brief an A___? Mit falschem Umschlag und ohne Absender?"

Von der Uhrzeit der SMS, muss er diese sofort geschrieben haben als er zu Hause ankam und den Briefkasten geöffnet hat. Es ist sehr unwahrscheinlich dass sie den Brief gelesen und ihn damit konfrontiert hat, denn dann hätte er gestern anderes zu tun gehabt, als mir diese SMS zu schicken. Er kann ja nur wissen, dass der Brief von mir ist, wenn er ihn geöffnet hat - es steht ja kein Absender darauf...

Nun meine Frage an euch. Reicht seine SMS aus, um ihn wegen Verletzung des Briefgeheimnis anzuzeigen und dahingehend Ermittlungen einzuleiten (z.B. Befragung der Empfängerin, ob sie oder er den Brief geöffnet bzw. ob sie ihn überhaupt erhalten hat)?

Vielen Dank.

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Hierbei ist noch kein Bruch des Postgeheimnisses zu sehen. Die Kenntnis könnte auch aus einer etwaigen Konfrontation der Empfängerin herrühren.

Insofern wird die SMS nicht auseichen.

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Es ist vollkommen unkritisch verwertbar. Auch gerichtlich, das der Beweis nicht widerrechtlich erlangt wurde. Ob er in der Freizeit oder im Dienst war, ist eher für den Beobachter von Bedeutung. Nicht zwingend hätte er hinsehen müssen, es sei denn es ist ein besonderes Beschäftigungsverhältnis.

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Das Abholen von zu tragender Dienstkleidung in einer außerbetrieblichen Ausgabestelle ist vergütungspflichtig, wenn es dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Rahmen des ihm zustehenden Direktionsrechts abverlangt wird.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 19. März 2014 – 5 AZR 954/12

Es ist wie immer eine Einzelfallentscheidung nicht trifft nicht zwangläufig auf die o.g. Situation zu, bereits für den Fall, dass die Kleidung nicht dem Direktionsrecht, sondern Sicherheitsanforderungen geschuldet ist, könnte es bereits gegenteilig sein.

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Es ist ein sehr heikles Thema, insbesondere auch da weitere Schulden bereits bestehen und offenbar das Eigentum an den Sachen unklar erscheint.

Entsorgen oder wie auch immer loswerden kann heftige Folgen haben, neben einer Anzeige wegen Unterschlagung drohen eben auch Schadenersatz Forderungen.

Rechtlich könnte es entweder zu Lasten der Person eingelagert werden, oder mittels öffentlicher Versteigerung durch einen öffentich bestellten und vereidigten Versteigerer veräußert. Dies ist auch aufgrund des Pfandrechtes an den Sachen durch die Schulden möglich. Aber problematisch, sollte Diebesgut darunter befindlich sein.

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Die Wahrscheinlichkeit liegt bei null.

Die Video Überwachung wird nach kurzer Zeit überschrieben.

Für die Stunden an Material die gleichzeitig anfallen, hat bereits vorort keiner die Möglichkeit der Sichtung, also wird es auch nicht expost ausgewertet!

Sollte KI die Moves erkennen können, wird die Sache schon eher interessant. Aber auch hier müsste nicht nur der Gewahrsamsbruch, sondern auch die Mitnahme aus dem Laden belegt sein, um eine wirksame Verfolgung zu erreichen. Zudem fragt sich woher Name und Anschrift bekannt sein sollte. Das geht vielleicht in China, hier gibt es der Datenschutz nicht her, mit Gesichtserkennung eine etwaige Kundenkartei zu verknüpfen.

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Es dürften bereits Ermittlungen gegen den Hundeeigentümer wegen schwerer Körperverletzung laufen. Die Sachbeschädigung hingegen sollte im Laufe der Ermittlungen eingestellt werden, wegen Nothilfe und Notwehr.

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Vollstrecken in Russland war schon immer für Deutsche Forderungen sehr problematisch; auch da es sich nicht um ein Natoland handelt.

Sollte hingegen beispiesweise eine Kreditkarte eines Deutschen Institutes weiterhin bestehen, könnte hier eine Kontopfändung vollzogen werden.

Der Unterhaltsvorschuss sollte weiterhin gewährt werden.

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I) Die restlichen 9.000€ wurden ja ebenfalls angemahnt, also muss nicht erneut irgend ne Frist gegebnen werden oder ?

Und zwar abzüglich etwaiger Zinsen etc, da diese vorher bedient werden müssen.

II) Wenn das Mahngericht, sagen wir jetzt 70 € will für den Bescheid, dann kann ich via dem Mahngericht direkt 9.070 € berechnen ?

Es handelt sich sicher um mehr als 70€! Diese sind dann Nebenforderung und werden idr Automatisch vom Mahngericht in entsprechender Abteilung zugerechnet.

III) Wenn Einspruch eingelegt wird, geht das ganze direkt in das Zivilrecht - also automatisch ? Oder muss ich dann direkt zivilrechtlich einklagen oder macht das ne Staatsanwaltschaft oder so ? Bzw. zieht sich das Mahngericht dann einfach aus dem Verkehr nach dem Motto "gut du hast gezahlt, er will net, also Pech gehabt" ? :D

Es kann nach 14 Tagen nach der Zustellung der Vollstreckungsbescheid beantragt werden; sollte zwischenzeitlich noch eine Intervention kommen, geht es direkt ans Gericht. Hierauf sollte der Antragsteller stehts vorbereitet sein.

IV) Kann ich mich bis zu einer gewissen Summe selbst verteidigen oder muss ich hier irgendwas noch beachten ? Inhaltlich ist das ganze ziemlich klar - ich renn meiner Kaution hinterher und auch die Betriebskostenabrechnung 21 wurde nie erstellt. D.h. ich möchte aus Herausgabe der Kaution sowie der Betriebskosten klagen (hierzu gibts nen BGH Urteil, falls gleich einer meint das geht nicht ;)

Bei den o.g. Summen ist es zweifelsfrei eine Angelegenheit fürs Landgericht in einem Anwaltprozess.

Der Mieterverein scheint der geeignetere Ansprechparnter zu sein.

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heißt das würde ich eine Sperre auf einer Website umgehen könnte er mich deswegen verklagen?

Hier kommt es konkret auf den Erfolg an.

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Es sollte die Durchführbarkeit des Vorhabens zuerst mit dem Bauamt besprochen werden, vor der Erzeugung großer Kosten. Diese erscheint nicht gesichert, da das Grundstück sehr klein ist und damit ein Problem mit Abstandsflächen entstehen dürfte.

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Wahrscheinlich wird später noch der Schimmelbefall als Grund herhalten müssen!

Das Problem hier wird einerseits die NAchweisbarkeit der Terminvereinbarung (Uhrzeit) in Verbindung mit dem allgemeinen Lebensrisiko (Erkrankung, Notfall) sein. Letzere scheint offensichtlich nicht so schwerwiegend zu sein.

Zunächst ist der Mieterin (!) drei neue Termine anzubieten, davon soll einer schriftlich bestätigt werden. Dazu der Hinweis für die Betreuung des Kindes während des Termine zu sorgen. Im Nachgang kann sicher der Kinderarzt die akute Erkankung bescheinigen, dazu lieber noch etwas abwarten, nach der (hoffentlich) erfolgreichen Folgetermin. Es kann wahrscheinlich kein Nachweis vorgelegt werden... Dann können die Kosten gefordert werden.

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Was meint ihr dazu?

Es ist rechtlich nicht zulässig! Die Vereinbarung entspricht zwar formal der aktuel zulässigen Form. Es sind einfach grundsätzlich 10 Stunden anzunehmen, die unbezahlt geleistet werden müssen, diese führen allerdings dazu, dass der Mindestlohn gerissen wird.

Das wird wohl der Grund für das Versteck sein!

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Oft sind diese Reservierungen ein Mittel der Makler ein weiteres Mal die Courtage zu erhalten. Rechtlich steht das Konstrukt auf tönernen Füßen, denn es wird der Nachweis eines notariellen Kaufvertrages als Fälligkeitsvoraussetzung verstanden. Auch ist eine Pauschale i.H. 1% des Kaufpreises als Schadenersatz ist nicht durchsetzbar, da Schäden nicht pauschaliert werden können, sondern immer eines konkreten Nachweises bedürfen und dieser solange das Objekt nicht aus der Vermittlung herausgenommen und andere Interessenten abgesagt sind, ohnehin schlichtweg nicht entstanden ist.

Folglich mehr als unseriös.

Weil ich das Haus nicht mehr kaufen möchten, muss ich unbedingt die Rechnung Bezahlen?

Es ist mitzuteilen, dass nicht beabsichtigt ist, das Haus zu kaufen und insofern die Freigabe erfolgt. Zudem ist keine Verpflichtung zur Zahlung zu erkennen.

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Die Wertigkeit von Arbeitszeugnissen ist allgemeinbekannt niedrig anzusehen. Aber auch hier können oft diese trotzdem nicht vorgelegt werden, oder enthalten Hinweise auf Sachverhalte.

Sehr oft wird bei alten AG auch angerufen, spätestens da kommt dann die Wahrheit heraus...

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O2 möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben und hat Anzeige erstattet gegen den FS selbst als Tatverdächtigen.

Es wird wohl unterstellt, dass der FS selbst hinter der Angelegenheit stecken muss.

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Wenn es bereits am Anfang hakt, finger weg vom Makler.

Die Verkaufsbemühungen werden im Verlauf nur schlechter. Wenn er wirklich interesse hätte könnte er schließlich auch noch die neue Bleibe vermittlen...

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