Anzeige bei unaufgeflogenem Diebstahl?

5 Antworten

Die Wahrscheinlichkeit liegt bei null.

Die Video Überwachung wird nach kurzer Zeit überschrieben.

Für die Stunden an Material die gleichzeitig anfallen, hat bereits vorort keiner die Möglichkeit der Sichtung, also wird es auch nicht expost ausgewertet!

Sollte KI die Moves erkennen können, wird die Sache schon eher interessant. Aber auch hier müsste nicht nur der Gewahrsamsbruch, sondern auch die Mitnahme aus dem Laden belegt sein, um eine wirksame Verfolgung zu erreichen. Zudem fragt sich woher Name und Anschrift bekannt sein sollte. Das geht vielleicht in China, hier gibt es der Datenschutz nicht her, mit Gesichtserkennung eine etwaige Kundenkartei zu verknüpfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Wenn dich keiner bemerkt hat, woher soll dann jemand deine Personalien haben. Wegen der paar Euro macht sich keiner die Mühe und schaut eventuelles Überwachungskameramaterial an. Der Kosten-Nutzen-Faktor ist viel zu groß.

Wenn was in deinem Führungszeugnis steht, dann wird dir das die Polizei bzw. ein Richter selbst gesagt haben.

Nichtsdestotrotz: Hör' auf mit dem Klauen, das ist maximal asozial.

Natürlich kannst Du anhand von Videomaterial erkannt bzw. gesucht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

verreisterNutzer  14.05.2024, 08:32

ist das denn wahrscheinlich, wenn es doch jetzt schon mehrere Monate her ist und ich mich auch äußerlich verändert habe?

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Agamemnon712  14.05.2024, 08:33
@verreisterNutzer

Ich werde mit Sicherheit keine Beihilfe zur Strafvereitelung leisten.

Da mußt Du alleine durch bzw. wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.

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Um des Gewissens Willen kann man das auch vielleicht ohne Anzeige wieder zurückgeben oder bezahlen, sonst schleppt man das sein Leben lang herum.

Denk da passiert nix mehr und versuch sauber zu bleiben