Darf er das?

1 Antwort

Wenn ausdrücklich (schriftlich) verlangt wurde vor Ablauf der 14 Tage Leistungen zu empfangen, können die bereits erbrachten Teilleistungen verlangt werden. Dies wäre dann auch in der Widerrufsbelehrung mitzuteilen gewesen!

Schwierigkeiten bereitet zudem oft das Beziffern. Welchen Wert soll irgenein Plan haben. Es war ein Fehler überhaupt einen Cent zu zahlen. Auf weitere Forderungen kann nicht empfohlen werden Zahlungen zu leisten, das geht sonst weiter, ohne jemals eine wirklich brauchbare LEistung erhalten zu haben!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Jajaja65088 
Fragesteller
 15.05.2024, 09:05

Im Vertrag steht zwar dass die Pläne dabei sind, aber da steht nichts von den preis der pläne, außerdem gab es keine Wiederrufsbelehrung und er hat gesagt wenn ich ihm die 120€ nicht überweisen will, rechnet er seinen Stundenlohn aus den er für die Pläne geleistet hat

0
GS2000  15.05.2024, 10:29
@Jajaja65088

Es ist der bereits bezahlte Betrag zurück zu verlangen und keine Sekunde über eine weitere Zahlung nachzudenken. Dieses ganze Coaching hat mit dem, was hinter diesem Wort im eigentlichen Sinne steckt, schlichtweg nichts zu tun.

Mittlerweile wird diesen Pyromiedensystemen seitens der Staatsanwaltschaft kritisch ermittelt.

rechnet er seinen Stundenlohn aus den er für die Pläne geleistet hat

Es handelt sich wahrscheinlich ohnehin nur um Material, welches im Rahmen seines eigenen Coaching bekam. Zudem wird es eh nicht werthaltig sein und die Berechnung ist ohne Widerrufsbelehrung wertlos, mutmaßlich mit auch. Solche Dinge vor Gericht ausreichend zu begründen ist kaum möglich.

0