Gilt das Embryonenschutzgesetz (ESchG) auch für Tiere?
2 Antworten
Im Gesetz steht explizit dass es sich um menschliche Zellen handeln muss.
Folglich ist es für alles andere unbeachtlich.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Du meinst Tiere klonen?
Nein, das ist nicht verboten und wurde auch schon gemacht.