Zu wann Wohnung kündigen?
Ich möchte gerne Anfang November in eine neue Wohnung ziehen.
Müsste ich dann jetzt die Kündigung abschicken das sie am 3.8 beim Vermieter vor liegt oder kann ich auch erst am Ende August kündigen?
6 Antworten
Die Kuendigung zum 31. Oktober muss spaetestens am 3. August beim Vermieter zugehen.
§ 573c Absatz 1 Satz 1:
"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Wenn zum 31.10.2023 kündigen möchtest muß die Kündigung, in Schriftform, spätestens am 03.08.2023 dem Vermieter zugegangen sein.
Du musst in deinen Vertrag gucken wie die Kündigungsfrist geregelt ist.
Das wäre nur relevant wenn eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart ist.
Wenn Du anfang November einziehen willst, musst die Kündigung zum 31.10. spätestens am 3. August bei deinem Vermieter liegen.
Jetzt.
Sie muss bis zum 3. Werktag August bei ihm eingegangen sein und du kündigst dann zum 31.10.