Ein einmal unterschriebener Vertrag kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien geändert werden.

Hast Du ein Exemplar mit beiden Unterschriften in der Hand?

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Im Moment, vorausgesetzt dein Mietvertrag ist unbefristet und ohne Kündigungsverzicht, kannst Du zum 31.08.2024 kündigen.

Die Kündigung muß spätestens am 04.06.2024 beim Vermieter sein.

Den nächsten Mietvertrag kannst Du unterzeichnen wann Du willst.

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Wer als Nachmieter infrage kommt entscheidet allein der Vermieter.

Der entscheidet auch, zusammen mit Mieter 3 und 4, ob Mieter 1 und 2 aus dem Vertrag entlassen werden.

... da man nur ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommt, wenn man Nachmieter hat ...

Das ist ein Ammenmärchen.

Mieter 1 und 2 können gar nicht alleine kündigen.

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Ob und wann Du Geld zurück bekommst kommt drauf an wie der Abrechnungszeitraum ist. Ist der das Kalenderjahr hat der Vermieter bis Ende 2025 über die Vorauszahlungen abzurechnen. Erst nach Zugang der Abrechnung muß er evtl. Guthaben erstatten.

Übrigens sind Nebenkosten die man an den Vermieter zahlt nicht alle verbrauchsabhängig. Genau genommen die meisten nicht.

Strom für die Wohnung ist fast dabei.

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Wenn im Vertrag keine Staffelmiete vereinbart ist und auch keine Indexmiete kann der Vermieter die Miete nach BGB § 558 und/oder § 559 erhöhen.

Das muß nicht ausdrücklich im Vertrag stehen.

Nach Mietbeginn kann der Vermieter die Miete nach § 558 aber frühestens nach 15 Monaten erhöhen.

Bist Du wirklich in den Mietvertrag eingetreten oder hast Du einen komplett neuen abgeschlossen?

Wenn "eingetreten" kommt es drauf an wann die letzte Mieterhöhung war, nicht wann Du in den Vertrag "eingetreten" bist.

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Du mußt nur die Kosten tragen die vertraglich vereinbart sind. Das sind die die mit x gekennzeichnet sind.

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Natürlich kannst Du heute da anrufen.

Es wird nur keiner ran gehen.

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Bei Eigentum fallen ja noch Kosten an die Mieter nicht tragen müssen.

Reparaturen und/oder Abgaben an die Kommune für Straßen- und Wegebau zum Beispiel.

Soviel billiger als die Miete sind die Betriebskosten auch nicht mehr. Nicht umsonst werden die auch "die zweite Miete" genannt.

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Die 6 ist die Nachkommastelle. Deutlich zu erkennen.

Nachkommastellen müssen nicht angegeben werden.

065368 reicht.

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https://erste-hausverwaltung.de/kosten-hausverwaltung/

Die 200 - 300 € werden da gerade mal reichen wenn Du ein "Rundum-Sorglos-Paket" möchtest.

Rücklagen für evtl. Reparaturen hast Du aber?

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Wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.10.2022 - 30.09.2023 geht kann der Vermieter die Kaminkehrerkosten vom 16.11.2023 da nicht mehr abrechnen. Die gehören dann in den Abrechnungszeitraum 01.10.2023 - 30.09.2024.

Sollte der Abrechnungszeitraum aber das Kalenderjahr sein wäre das richtig. Dann müßtet ihr anteilig für euren Mietzeitraum die Kosten tragen. Auch wenn die Leistung erst nach dem 30.09. erbracht wurde.

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1 Miete nicht bezahlt Kündigung folgen?

Hallo,

Meine Freundin und ich wohnen seit 9 Monaten in einer neuen Wohnung und haben bisher immer pünktlich die Miete bezahlt. Wir befinden uns beide in der Ausbildung, wobei meine Freundin unbezahlt arbeitet und seit Januar Unterstützung vom Amt erhält. Unser Vermieter war von Anfang an darüber informiert, dass meine Freundin kein eigenes Einkommen hat, und hat uns dennoch den Mietvertrag ohne die Forderung nach einer Bürgschaft unterzeichnen lassen.

Seit März werden wir vom Vermieter und den Nachbarn belästigt, weil wir gelegentlich einen kleinen Hund zu Besuch haben. Im Gegensatz dazu läuft im ersten Stock ein großer Kampfhund frei herum, ohne dass jemand etwas dagegen unternimmt. Wir vermuten, dass dies daran liegt, dass der Vermieter und die Nachbarn dieselbe Nationalität haben.

Unser Vermieter ruft uns oft mehrfach an, erscheint unangekündigt an der Tür und schickt uns zahlreiche Nachrichten mit der Drohung, uns fristlos zu kündigen, wenn der Hund weiterhin in der Wohnung bleibt. Zudem wird uns vorgeworfen, wir wären täglich laut, was nicht der Wahrheit entspricht. Eine Nachbarin kann dies schriftlich bestätigen, aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.

Letzte Woche haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir bis Ende Mai aus der Wohnung ausziehen werden, da wir den Hund nicht weggeben können und die ständigen Belästigungen nicht mehr ertragen. Wir haben dem Vermieter neue Mietinteressenten ab Juni vorgeschlagen.

Aufgrund finanzieller Engpässe, da wir schnell die neue Wohnung inklusive Miete und Kaution bezahlen mussten, konnten wir die Miete für Mai nicht mehr aufbringen. Nun droht uns der Vermieter mit rechtlichen Schritten, falls wir die ausstehende Miete nicht sofort begleichen.

Welche Konsequenzen hat dies für uns? Gibt es Möglichkeiten, uns gegen die ständigen Belästigungen und falschen Anschuldigungen des Vermieters und der Nachbarn zu wehren?

Wir sind dankbar für jede Hilfreiche Antwort

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Habt ihr denn form- und fristgerecht gekündigt?

Mit eurem Auszug enden ja nicht die Pflichten aus dem Mitvertrag.

Bei einer Miete Rückstand kann der Vermieter noch nicht außerordentlich, fristlos kündigen.

Habt ihr die Belästigungen dem Vermieter gemeldet und den Anschuldigungen widersprochen?

Habt ihr den Vermieter um Zustimmung gebeten einen Hund halten zu dürfen?

... aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.

Wirklich befristet oder ist ein Kündigungsverzicht vereinbart?

Bitte mal den exakten Wortlaut oder ein Bild von der Klausel einstellen.

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