Ein einmal unterschriebener Vertrag kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien geändert werden.
Hast Du ein Exemplar mit beiden Unterschriften in der Hand?
Ein einmal unterschriebener Vertrag kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien geändert werden.
Hast Du ein Exemplar mit beiden Unterschriften in der Hand?
Im Moment, vorausgesetzt dein Mietvertrag ist unbefristet und ohne Kündigungsverzicht, kannst Du zum 31.08.2024 kündigen.
Die Kündigung muß spätestens am 04.06.2024 beim Vermieter sein.
Den nächsten Mietvertrag kannst Du unterzeichnen wann Du willst.
Gemeinsam kündigen.
Mietvertrag reicht nicht und ist auch völlig irrelevant.
Renten werden so gezahlt das sie am letzten Bankwerktag des Monats auf dem Konto des Empfängers sind.
Wer als Nachmieter infrage kommt entscheidet allein der Vermieter.
Der entscheidet auch, zusammen mit Mieter 3 und 4, ob Mieter 1 und 2 aus dem Vertrag entlassen werden.
... da man nur ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommt, wenn man Nachmieter hat ...
Das ist ein Ammenmärchen.
Mieter 1 und 2 können gar nicht alleine kündigen.
Ob und wann Du Geld zurück bekommst kommt drauf an wie der Abrechnungszeitraum ist. Ist der das Kalenderjahr hat der Vermieter bis Ende 2025 über die Vorauszahlungen abzurechnen. Erst nach Zugang der Abrechnung muß er evtl. Guthaben erstatten.
Übrigens sind Nebenkosten die man an den Vermieter zahlt nicht alle verbrauchsabhängig. Genau genommen die meisten nicht.
Strom für die Wohnung ist fast dabei.
Wenn im Vertrag keine Staffelmiete vereinbart ist und auch keine Indexmiete kann der Vermieter die Miete nach BGB § 558 und/oder § 559 erhöhen.
Das muß nicht ausdrücklich im Vertrag stehen.
Nach Mietbeginn kann der Vermieter die Miete nach § 558 aber frühestens nach 15 Monaten erhöhen.
Bist Du wirklich in den Mietvertrag eingetreten oder hast Du einen komplett neuen abgeschlossen?
Wenn "eingetreten" kommt es drauf an wann die letzte Mieterhöhung war, nicht wann Du in den Vertrag "eingetreten" bist.
Du mußt nur die Kosten tragen die vertraglich vereinbart sind. Das sind die die mit x gekennzeichnet sind.
Natürlich kannst Du heute da anrufen.
Es wird nur keiner ran gehen.
Bei Eigentum fallen ja noch Kosten an die Mieter nicht tragen müssen.
Reparaturen und/oder Abgaben an die Kommune für Straßen- und Wegebau zum Beispiel.
Soviel billiger als die Miete sind die Betriebskosten auch nicht mehr. Nicht umsonst werden die auch "die zweite Miete" genannt.
Die stellt man sich selbst aus.
Das Formular gibt es beim EMA.
Abgerechnet wird i. d. R. einmal im Jahr.
Wann kommt auf den Anbieter an.
Mein Strom- und Gasanbieter rechnet im Januar ab.
Der vorherige Stromanbieter hat im April abgerechnet und der Gasanbieter im Juni.
Gezahlt wird i. d. R. monatlich.
Die 6 ist die Nachkommastelle. Deutlich zu erkennen.
Nachkommastellen müssen nicht angegeben werden.
065368 reicht.
Das ihr die ersten Mieter seid ist wurscht.
Ein Übergabeprotokoll bei Ein- oder Auszug ist keine Pflicht, aber zu empfehlen.
Bei dieser sog. "Warmmiete" sind die Betriebskosten enthalten.
Nicht immer auch die Kosten für Heizenergie.
Strom für die Wohnung fast nie.
Wenn die Mietsache leer stand ja.
Ansonsten trägt der Vormieter die Kosten.
Haften ist nicht der richtige Begriff.
Der Vermieter zahlt ja erstmal grundsätzlich die laufend anfallenden Kosten wie z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Müllentsorgung usw.
https://erste-hausverwaltung.de/kosten-hausverwaltung/
Die 200 - 300 € werden da gerade mal reichen wenn Du ein "Rundum-Sorglos-Paket" möchtest.
Rücklagen für evtl. Reparaturen hast Du aber?
Wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.10.2022 - 30.09.2023 geht kann der Vermieter die Kaminkehrerkosten vom 16.11.2023 da nicht mehr abrechnen. Die gehören dann in den Abrechnungszeitraum 01.10.2023 - 30.09.2024.
Sollte der Abrechnungszeitraum aber das Kalenderjahr sein wäre das richtig. Dann müßtet ihr anteilig für euren Mietzeitraum die Kosten tragen. Auch wenn die Leistung erst nach dem 30.09. erbracht wurde.
Habt ihr denn form- und fristgerecht gekündigt?
Mit eurem Auszug enden ja nicht die Pflichten aus dem Mitvertrag.
Bei einer Miete Rückstand kann der Vermieter noch nicht außerordentlich, fristlos kündigen.
Habt ihr die Belästigungen dem Vermieter gemeldet und den Anschuldigungen widersprochen?
Habt ihr den Vermieter um Zustimmung gebeten einen Hund halten zu dürfen?
... aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.
Wirklich befristet oder ist ein Kündigungsverzicht vereinbart?
Bitte mal den exakten Wortlaut oder ein Bild von der Klausel einstellen.