Es kommt darauf an, was Du unter Gründung verstehst. Geht man allein von der Verteilung eines Stadtrechtes aus, gibt es das:

Liste deutscher Stadtgründungen/21. Jahrhundert – Wikipedia

Ansonsten wurde vor ca. 8 Jahren das Dorf Hitzacker gegründet. Die Stadt Hitzacker gibt es schon eine Weile und Anwohner haben außerhalb ein neues Dorf erschaffen.

Hitzacker/Dorf eG - Das interkulturelle Generationendorf (hitzacker-dorf.de)

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Nicht die PS5 ist gebannt, sondern dein Account.

Über GameStop würde ich die nicht verkaufen. Da bekommst Du vielleicht 250-300 EUR dafür. Verkaufe die bei Kleinanzeigen selbst. Dann solltest Du - je nach Zustand - um die 350 EUR bekommen

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Da hättest Du im Samstag einen Arzt aufsuchen müssen, der deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hätte. Entsprechende Notdienste gibt es ja.

So wird es jetzt schwierig.

Rückwirkende Krankschreibungen sind zwar möglich, aber nur wenn eindeutig nachvollziehbar war, dass Du wirklich arbeitsunfähig warst.

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In der Regel musst Du das nicht wegräumen, wenn Du vorher bedient worden bist. Holst Du dir das aber selbst ab, dann bring es wieder dahin, woher du es hast.

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Meine Frage nun, ist das überhaupt zulässig in einem Mehrfamilienhaus? Ich bin auf dem Stand, dass der Mieter immer für den Stromvertrag verantwortlich ist.

Das ist alles eine Frage der vertraglichen Vereinbarung.

Es wäre durchaus rechtmäßig, wenn der Strom über den Vermieter und hier ggfs. auch über die Betriebskostenabrechnung läuft, allerdings ist dieser dann auch verpflichtet, eine ordnungsgemäße und vor allem nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen.

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Nur für Immobilien besteht die Pflicht einer notariellen Beurkundung.

Inventar kannst Du auch ohne Notar verkaufen. Theoretisch braucht es nicht einmal einen schriftlichen Kaufvertrag.

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Das ist genau der Grund, warum ich bei Lieferando das Trinkgeld nie Online gehe. Natürlich geht das erst einmal zum Chef und er müsste das an die Fahrer weitergeben.

Ob er das (vollständig) macht, weiß niemand. Am besten bar geben.

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Hart gekochte Eier gehen immer, Äpfel auch. Es gehen hier auch ein paar Bifis/Kaminwurzen/Knacker.

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Grundsätzlich gibt es nach § 555a BGB eine allgemeine Duldungspflicht für Instandsetzungsmaßnahmen, die auch besteht, wenn die Wohnung gekündigt ist.

Es kommt hier aber auch auf die Begleitumständen an. Muss die Sanierung unbedingt jetzt vor dem Auszug erfolgen oder hätte diese ggfs. Zeit bis zum Auszug.

Da stellt sich die Frage, wann das Mietverhältnis endet und was konkret in der Wohnung gemach werden soll.

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Solange Dir die Ameisen nichts tun, ignoriere sie, ansonsten sprich deine Lehrerin in der Pause darauf an.

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Ich finde das völlig unangebracht in so einer kleinen Wohnung.

Tatsächlich ist die Wohnungsgröße bei einem Hund fast (!) unerheblich. Er sieht die Wohnung - im Gegensatz zur Katze - nicht als Lebensraum, sondern als Rückzugspunkt/Ruheort.

Solange der Hund seinen ausreichenden Auslauf hat und beschäftigt wird, sind 40m² ausreichend.

Ich würde erst einmal das Gespräch mit der Nachbarin suchen und sie darauf hinweisen.

Wenn das nichts fruchtet, dann den Vermieter mittels Lärmprotokoll auf dem laufenden halten.

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Migrationshintergrund heißt, dass irgend ein Elternteil, Großeltern, etc. nach Deutschland migriert, also eingewandert sind.

Wenn dein Vater nie in Deutschland gelebt, Du aber hier geboren bist, dann hast Du keinen Migrationshintergrund.

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Was kann ich machen, dass mich der Unterricht interessiert?

Wenn Du selbst schreibst, dass dich das 0% interessierst, dann wirst Du wenig daran ändern können.

Vielleicht kann man das Interesse an einzelnen Epochen durch Filme o.ä. steigern, aber allgemein wird das nicht möglich sein.

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Das wäre mit dem Betrieb zu klären. Als ich als Jugendlicher gearbeitet habe, ist mein Lohn immer in Bar ausgezahlt worden.

Gerade bei kleineren Tätigkeiten, wie Inventuren, wo etliche Menschen arbeiten ist der Aufwand geringer.

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Würdet ihr dann davon ausgehen, dass der angestellte Trainer den Vertreter bestimmt hat oder wäre es auch möglich, dass der Fußballverein ihn bestimmt hat...?

Das kommt darauf an. Es kann sein, dass der Trainer eine Vertretung beruft (natürlich in Absprache mit dem Verein), es kann aber auch sein, dass der Verein das macht.

Beide Varianten sind möglich.

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