Wäre es möglich Wohngeld zu bekommen, obwohl eine vermietete Eigentumswohnung besteht?

3 Antworten

Die Nettomieteinnahmen müssen natürlich angegeben und nachgewiesen werden und sind anrechenbares Einkommen.

Wenn ihr mit dem Wert der Immobilie und sonstigen Vermögen über die Freigrenze kommt, wird es keine Chance auf Wohngeld geben.

Der Antragsteller darf bis zu 60 000 Euro und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere bis zu 30 000 Euro an Vermögen haben.

man könnte von Ihnen erwarten, dass Sie durch Liquidation (Verkauf) der Wohnung zunächst auf eigenes Vermögen zurückgreifen, bevor der brave Steuerzahler für Sie einspringt.

Die Mieteinnahmen der ETW werden als Einkommen berücksichtigt, Tilgungen sind nicht zu berücksichtigen, wie bei der Steuer, da kann man auch nur die Zinsen absetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung