Meinung des Tages: Die Ampelkoalition hat sich geeinigt – wie steht ihr zur geplanten Kindergrundsicherung?

Der Streit um die Finanzierung der Kindergrundsicherung hat lange angedauert. Doch nun ist es zu einer Einigung gekommen.

Ein Überblick über das Vorhaben

Die Ampelkoalition wollte etwas gegen Kinderarmut unternehmen, denn knapp jedes vierte Kind ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Derzeit gibt es Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe – für viele, die das Geld dringend nötig haben, ein unübersichtlicher Berg an Bürokratie. Die Kindergrundsicherung soll deshalb ab 2025 etwaige bestehende Leistungen zusammenfassen und somit garantieren, dass auch diejenigen, die aufgrund von Unkenntnis oder Bürokratie die Gelder nicht beantragt haben, diese nun leichter bekommen können.

Dabei gibt es zwei Bestandteile: Einen Garantiebetrag, welcher gänzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Er soll statt des Kindergelds ausgezahlt werden. Der andere Teil ist ein Zusatzbetrag, der sowohl vom Alter des Kindes als auch dem Einkommen der Eltern abhängig ist.

Kosten und Prognosen

Vorgesehen sind 2,4 Milliarden Euro für die Zusammenführung der Leistungen und damit einhergehende Verwaltungskosten.

Laut Finanzminister Christian Linder soll es keine generelle Leistungserhöhung geben, unter anderem, weil er Anreize für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit setzen möchte.

Beim Zusatzbetrag allerdings könnten die Regelbedarfe höher ausfallen – eben abhängig vom Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern.

Offene Fragen und Kritikpunkte

Silvia Breher (CDU) betrachtet die vorgelegten Eckpunkte skeptisch – aus ihnen geht für sie nicht hervor, wie die Kinderarmut tatsächlich bekämpft werden könnte. Außerdem sieht sie bei der Umsetzung die Gefahr einer zu großen Bürokratie. Auch Dietmar Bartsch (Die Linke) bezweifelt, dass mit 2,4 Milliarden Euro die Kinderarmut relevant bekämpft werden könnte. Eine ähnliche Meinung teilt der Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk.

Allgemein gibt es zudem noch viele offene Fragen zu den konkreten Abläufen bei den Anträgen. Im nächsten Schritt werden zuerst Verbände und Länder beteiligt, bevor die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf im September vorlegen will.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der geplanten Kindergrundsicherung? Wo seht ihr Möglichkeiten, wo Risiken? Seid ihr für oder gegen eine Einführung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-130.html

https://www.deutschlandfunk.de/kritik-am-ampel-kompromiss-100.html

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Jobcenter oder Wohngeldstelle?

Guten Abend,

Ich habe eine sehr dringende Frage.

Mein Partner geht seid diesem Jahr Juli wieder arbeiten was vorher aus gesundheitlichen Gründen nicht ging.

Seitdem haben wir mehr finanzielle Probleme als vorher. Wir warten seid Juli auf einer Nachzahlung seitens des Arbeitsamtes da wir angeblich Aufstocken müssen.

Eigentlich verdient mein Mann nicht schlecht und wir haben von vorne herein einen Wohngeldantrag gestellt und Kinderzuschlag beantragt da wir zwei kleine Kinder haben. Nun wurde uns aber von unserem Sachbearbeiter welche nicht fähig ist unsere Anliegen zu bearbeiten mitgeteilt, das ER mit der Wohngeldstelle geredet habe und wir besser bestückt wären mit einer Aufstockleistung.

In keinster Weise haben wir den Wohngeldantrag abgelehnt oder sonstiges es lief alles intern hinter unserem Rücken. Für den Monat Juli hätten wir einen tatsächlichen Anspruch gehabt auf einer Aufstockleistung. Ab dem Monat August wären wir wohngeldberechtigt gewesen. Was aber nicht so wäre laut Jobcenter.

Nun bekommen wir zu einem netto Lohn von Grade einmal 1300€ nur 310€ Aufstockleistung seitens des Jobcenters.

Und das für 4 Personen ?!

Laut meinen Berechnungen hätten wir den höchsten anspruch gehabt auf Kindergeldzuschlag und wären inklusive Wohngeld welcher eventuell niedriger wäre als die Aufstockleistung dennoch besser dran.

Wie müssen wir nun vorgehen denn wir möchten keine Leistungen vom Jobcenter sondern unser Wohngeld inklusive Kinderzuschlag welches aber der Sachbearbeiter vom Jobcenter "geklärt " hat.

Muss man nun Widerspruch einlegen und einen neuen Antrag stellen beim Wohngeldamt ? Wir haben Angst dass uns das nun verwehrt wird wir verstehen dieses ganze hin und her selber nicht mehr und wollen eigentlich nur aus dieser Situation heraus und wissen wie viel uns genauso wo nun zusteht.

Lieben Dank im vorraus :)

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