Kein mietvertrag, wohnt nur mit mir in meiner eigentumswohnung, zahlt nur die nebenkosten (keine miete) und ist bei mir angemeldet. kann ich einfach rauswerfen?

5 Antworten

Ja, kannst Du. Ist Deine Wohnung, Du hast Hausrecht und jederzeit die Möglichkeit. Hab das auch mal machen müssen, weil sich ein Kumpel dem ich Unterschlupf gewährt hab, daneben benommen hat. Gastrecht ist auch ne Gastpflicht....

zahlt nur die neben kosten

Ist das so vereinbart oder ist das nur ein Unkostenbeitrag für seine Person?

Warum willst du ihn loswerden?

Wenn hier ein anderer Forist meint, er hätte einen mdl. MV., könntest du den ja fristlos kündigen wenn diir die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist.

Valeplayer 
Fragesteller
 14.01.2020, 13:47

Das ist bisschen Hilfe an Wasser strom und Internet... wir haben kein miet Verhältnis ist rausgeflogen vor 1 Jahr aus wohnung dann wollt ich ihn nicht draußen schlafen lassen und es hat sich so ergeben habe gesagt ich will keine miete das einzige ist wenn schluss ist bist du draußen ohne wenn und aber .. das war die Vereinbarung

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albatros  14.01.2020, 23:57
@Valeplayer

Na ja, dann bitte ihn jetzt sich einen andere Bleibe (einen anderen Dummen bzw. barmherzigen Samariter) zu suchen wenn ihr jetzt nicht mehr miteinander könnt. Du hast ja wohl einen Grund, warum du ihn jetzt loswerden willst.

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So einfach ist das nicht. Es gibt auch mündliche Verträge. Außerdem gibts auch Begriffe wie Duldung etc. woraus man nach längerer Zeit Rechte ableiten könnte.

Genaueres kann ich nicht dazu sagen. Das soll nur ein Denkanstoß sein. Näheres kann der ein Anwalt als Fachmann sagen.

DaKaBo  14.01.2020, 15:08

Dieses Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

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DaKaBo  14.01.2020, 15:40
@maja0403 Gewohnheitsrecht
Einer der größten Irrtümer im Mietrecht ist das angebliche Gewohnheitsrecht. Die jahrelange Nutzung oder Duldung begründet weder für Mieter noch für Vermieter einen Anspruch. Es muss sich aus dem Verhalten der Vertragspartner eindeutig ergeben, dass eine Vertragsänderung gewollt ist. Stillschweigen allein ist nicht ausreichend. Betriebskosten, die nicht im Mietvertrag aufgenommen wurden, sind auch nach jahrelanger Umlage nicht automatisch vom Mieter zu bezahlen. Der Vermieter kann die Dachbodennutzung mit sofortiger Wirkung untersagen, egal wie lange er die Nutzung stillschweigend geduldet hat. Hat der Mieter Hausmeisterarbeiten unentgeltlich erledigt, kann er dies jederzeit ohne Einbußen unterlassen, sofern es dazu keine Absprache gibt.

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/fragen-und-antworten/mieterrechte.html

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Gerhart  14.01.2020, 16:40

Ein mündlicher Mietvertrag muss drei Dinge erfüllen: Der Mieter bezahlt nachweisbar Miete, der Mieter hat die Wohnung in Besitz genommen, der Mietbeginn wurde durch den Einzug bestimmt. Keine Mietzahlung vereinbart >> Es liegt kein Mietvertrag vor.

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Ja! Da er keine Miete zahlt, besteht ohne Mietvertrag kein Wohnungsanspruch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung