Wird mir mein ganzes Geld genommen?

Odenwald69  28.07.2021, 19:58

bekommst du den ALG ? oder H -IV ? oder arbeitest du ?

verreisterNutzer 
Fragesteller
 28.07.2021, 20:20

Ich arbeite , bekomme momentan übergangsgeld , und das werde ich auch in meiner Ausbildung bekommen

5 Antworten

Das wäre nur dann der Fall, wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter bekommen, oder nach dem SGB - Xll vom Sozialamt.

Dann müssten sie deinen Einzug bei den Eltern melden und nachweisen ( Meldebescheinigung ) wenn Du nicht nur ein paar Wochen ( ich denke max. bis zu 3 Monaten ) bei ihnen auf Besuch bist.

Es käme dann darauf an wie viele Personen mit dir in der Wohnung leben, was deine Eltern für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete zahlen und vom Amt bekommen, was sie an Abschlag für den normalen Haushaltsstrom zahlen müssen, wie alt Du bist, was Du selber an Brutto und Nettoeinkommen hast bzw. um welches Einkommen es sich handelt, denn Erwerbseinkommen wird anders angerechnet als z.B. Übergangsgeld oder Krankengeld ???

Würdest Du min. schon 25 Jahre alt sein, dann würdest Du im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden, dann stünden dir ohne Einkommen derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu dann min. noch dein Kopfanteil der KDU.

Der KDU - Kopfanteil berechnet sich aus der gesamten KDU - geteilt durch die Personen im Haushalt.

Beispiel :

Die KDU - würde bei 600 € liegen und ihr würdet 3 Personen sein, dann würde der KDU - Kopfanteil bei jeweils 200 € liegen und die würden deinen Eltern dann von ihrem Bedarf abgezogen, die müsstest Du ihnen dann aus deinem Einkommen selber zahlen.

Auch wenn Du noch unter 25 sein würdest, kannst Du aus der BG - deiner Eltern fallen, wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Dann würden dir derzeit ab 18 und unter 25 min. 357 € Regelbedarf zustehen + min. noch dein KDU - Kopfanteil, dein Bedarf würde dann entsprechend geringer ausfallen.

Wenn Du weitere Auskünfte möchtest, dann solltest Du mir die obigen Fragen beantworten, damit kann ich dann genauer auf deine Frage eingehen.

Auf jeden Fall müsstest Du deinen Eltern max. deinen KDU - Kopfanteil und den Kopfanteil für Haushaltsstrom zahlen, wenn Du genug anrechenbares Einkommen hast.

Deine Verpflegung usw. müsstest Du dann selber in die Hand nehmen, oder ein angemessenes Kostgeld an deine Eltern zahlen, weiteres Einkommen darf nicht auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet werden.

Es sei denn Du würdest noch unter 25 sein und deine Eltern dann noch Kindergeld für dich bekommen, würde das der Fall sein und Du das Kindergeld nur noch teilweise oder auch gar nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen, dann würde es wieder zum Einkommen eines ( wer es bekommt ) Elternteils und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Hätte dieses Elternteil dann kein anderes Einkommen, auf das es schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte es min. 30 € Versicherungspauschale ( im SGB - ll ) vom Kindergeld in Abzug bringen.

Bekommst du ALG1 oder 2?

Du warst eine Bedarfsgemeinschaft mit deinem Ex. Das heißt sein Einkommen wurde einberechnet bei deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du jetzt bei deinen Eltern wohnst, bildest du mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft und ihr Gehalt wird mit einberechnet, meines Wissens nach. Wenn du u25 bist, könnte es anders sein, da deine Eltern dann für deinen Unterhalt zuständig sind.

Miete zahlen musst du nur, wenn du bei deinen Eltern in einer Wohnung lebst, die als Mietwohnung eingetragen ist. Oder eben wenn du als Mitmieterin bei der alten Wohnung unterschrieben hast und die 3-Monatige Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist (dann musst du die Hälfte der Miete zahlen, wenn ihr beide Mieter wart).


verreisterNutzer  28.07.2021, 20:12

Weder noch , habe immer mein eigenes Geld verdient .

meime Eltern leben in einer Wohnung , sie haben die Wohnung gemietet . Was müsste ich denn bezahlen ? Hab echt noch nie gehört das die Kinder mit zahlen müssen , wenn die Eltern gerne selbst die miete zahlen .

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Loka95  28.07.2021, 20:44
@verreisterNutzer

Wenn du eigenes Geld verdienst, bist du dem Amt doch Scheißegal. Also entweder das Amt ist nicht für dich zuständig oder du arbeitest Schwarz und das kann teuer werden.

Wenn deine Eltern ein Haus haben und eine Wohnung darin eine Mietwohnung ist, die deinen Eltern gehört. Und du darin wohnen kannst. Dann müsstest du Miete zahlen. Wenn du quasi in deinem alten Kinderzimmer schläfst, musst du natürlich keine Miete zahlen.

Aber wie gesagt, wenn du selber Geld verdienst, bist du dem Amt egal, da du ja nichts von ihnen erhälst.

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Ob du Anteil mässig Miete bezahlen musst entscheiden deine Eltern nicht das Amt. Wenn du ALG 2 bekommst solltest du dich dringend darüber informieren wie die Regeln für eine Bedarfsgemeinschaft sind und welche Möglichkeiten es gibt das es als WG und nicht als Bedarfsgemeinschaft anerkannt wird.

Wenn du Arbeitslosengeld 2 (oder Hartz IV im Volksmund) beziehst und beispielsweise zusammen mit deinen Eltern wohnst oder mit einem anderen Familienmitglied oder mit Lebenspartner/Ehepartner bildet ihr damit eine Bedarfsgemeinschaft! Sprich das Einkommen von den anderen Berufstätigen Haushaltsmitgliedern wird überprüft und berücksichtigt und einberechnet, sprich das könnte Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben.

Wenn du Harz4 beziehst dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft..

Warum gehst du nicht arbeiten ?