ALG II: Was hat die Gutschrift mit mir zu tun?

5 Antworten

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Sicher bildest du spätestens ab der Vollendung des 25 Lebensjahres wohnhaft bei deinen Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und bekommst unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern Leistungen gezahlt.

Zu deinen Leistungen gehört aber außer dem Regelsatz für den Lebensunterhalt und ggf.zustehenden Mehrbedarf auch noch dein Kopfanteil von der gesamten Warmmiete.

Wenn dein Vater also die volle Miete zahlt bzw.vom Jobcenter bekommt, also auch deinen Kopfanteil oder du würdest diesen selber erhalten, an deinen Vater weiterleiten und er dann die volle Miete an den Vermieter überweisen, dann ist es durch diese Gutschrift und verringerte Miete für diesen 1 Monat zu einer Überzahlung der Wohnkosten gekommen.

Die Gutschrift muss also durch angenommen 3 Personen geteilt werden und diesen Betrag hättest du dann zu Unrecht erhalten und muss erstattet werden bzw.würde mit deinem Kopfanteil der Warmmiete verrechnet.

Ihr wohnt zu dritt in der Wohnung? Dann wird bei Dir ein Drittel der Miete angerechnet. Wenn es dann eine Gutschrift gab, wird auch hier ein Drittel auf Dich angerechnet.

1 Kann es nicht sein das das die Gutschrift vom Vermieter war ? Den die jahresnebenkostem bei einer Gutschrift müssen Dan ans Jobcenter bezahlt werden!

2 Wen du zb geld von deinem Stromanbieter zurückbekommen würdest musst du diese nicht dem Jobcenter bezahlen da strom ja im Regelsatz nicht enthalten ist sondern davon bezahlt wird!

Da ich über 25 bin bin ich doch eine eigene Bedarfsgemeinachaft oder?

Du bildest mindestens eine Haushaltsgemeinschaft mit deinen Eltern. das deine Eltern alleine die Miete tragen bzw. über deren ALG2 finanzieren ist eigentlich schwer vorstellbar.

Dein Alter hat damit nichts zu tun. Wenn ihr zusammenlebt, seid ihr in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft. Alle Einkommen/Gutschriften werden dann gegengerechnet. Wenn du oder deine Eltern (warum auch immer) eine Gutschrift erhalten hast, wird euch was in den Bezügen abgezogen.

MrWeisss 
Fragesteller
 25.02.2020, 21:31

Ich bin eine eigene Bedarfsgemeinschaft man was verstehst du daran nicht!!!!

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SlightlyAnnoyed  25.02.2020, 21:40
@MrWeisss

Scheinst du ja selber nicht zu wissen, da du in der Fragestellung selber fragst: „Da ich über 25 bin bin ich doch eine eigene Bedarfsgemeinachaft oder?“. - Nur weil du über 25 bist, bekommst du nicht deine eigene BG, da müssen schon spezielle Gründe vorliegen. Das weiss hier ja keiner. Frag halt deinen Sachbearbeiter...

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