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Eingebunden in das Europäische Wahlrecht legt jedes EU-Mitgliedsland über das nationale Wahlrecht selbst die Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht fest.

Deutsche oder Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die in Deutschland leben, können wählen gehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Das ist nach nationalem Recht vom deutschen Gesetzgeber so beschlossen worden.

In Österreich beispielsweise wurde das Wahlalter in einer Wahlrechtsreform im Jahr 2007 von 18 auf 16 Jahre heruntergesetzt. Im vergangenen Jahr zog Malta als zweites Mitgliedsland der Europäischen Union nach und setze in einem Gesetzesbeschluss das Wahlalter auf 16 Jahre.

Weitere Informationen zu den Wahlen findest Du beim Europäischen Parlament oder beim Bundeswahlleiter.

Mit dem Wahl-O-Mat kannst Du anhand verschiedener Thesen herausfinden, welche Parteien Deine Positionen vertreten, unter anderem auch, welche Partei das Wahlalter auf 16 Jahre senken möchte.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission