Wie ist der Ablauf mit Hartz4, Umzug, Wohnung, Vermieter, Arbeitsamstwechsel, Anträge?

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Falls Du Arbeitslosengeld 2 beziehst, solltest Du beim aktuell zuständigen Jobcenter papierschriftlich einen Antrag auf Umzugserlaubnis stellen.

Danach Entscheidung abwarten.

Wohnung hat 57,5 qm, 2 Zimmer , Gasheizung 470,- Warmmiete und Kaution.

Mit dem vor Ort zuständigen Jobcenter abklären, ob die Wohnung hinsichtlich Größe und Bruttokaltmiete noch den lokalen Angemessenheitskriterien entspricht.

Zahlt eigentlich die Arge Kaution?

Nein, da es seit Jahren keine ARGE mehr gibt, und da Jobcenter Kautionen nur noch in Form von Darlehen bereitstellen.

In der Regel wird ein Umzug in ein anderes Bundesland nicht genehmigt, außer du hast da einen neuen Job. Du wirst also weder den Umzug noch die Kaution bezahlt bekommen. Auch müsstest du erst mal bei dem neuen Jobcenter Leistungen beantragen, das kann Monate dauern. Vom alten bekommst du nach einem Umzug natürlich nichts mehr.

Umzüge werden nur bezahlt, wenn Du am anderen Ort eine Arbeit aufnehmen kannst - andere Umzugsgründe werden nicht bezuschusst

Du solltest ohnehin erstmal abwarten, ob Du für die Wohnung überhaupt in Betracht kommst ... und dann brauchst Du eine Kostenübernahmeberstätigung des neuen Jobcenters .... das geht nach Angemessenheit der Miete und der Größe

und ob Du am neuen Ort einen WBS bekommst, muss auch erstmal gerprüft werden

erstmal wird wohl die Frage gestellt, ist der Umzug notwendig, Job in Aussicht etc.

wenn ein triftiger Grund vorliegt, muss der dann natürlich auch genehmigt werden.

könnte schwierig werden.

grundsätzlich kann die Kaution übernommen werden, dann aber monatlich mit 10% des Regelsatzes wieder zurückgezahlt. du bekommst die Kaution also nur als Darlehen.

das Problem ist meist, das Jobcenter will einen unterschriebenen Mietvertrag, um dann zu überlegen ob sie das genehmigen oder nicht. das kann natürlich alles dauern und der Vermieter will (logischerweise) seine Miete. was wenn dann Jobcenter ablehnt, dann sitzt man da...

für den Rest, hat bestimmt jemand anderes noch gute Antworten

Wohnung hat 57,5 qm 2 Zimmer

also ist sie, nach den Richtlinien von SGB II, für eine Einzelperson zu groß .... da besteht regelmäßig nur Anspruch auf bis zu 50 Quadratmeter ....

Ob sie u.U. noch im angemessenen Preisrahmen liegt .... solltest Du hierüber herausfinden können :

https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

oder mit dem Suchbegriff : Ortsnamen + Kosten der Unterkunft

Den Umzug selbst müsstest Du aus Ersparnissen finanzieren, selbiges gälte für die Kaution bzw. Endrenovierung Deiner bisherigen Woohnung.