Wie ist der Ablauf mit Hartz4, Umzug, Wohnung, Vermieter, Arbeitsamstwechsel, Anträge?
Kann mir jemand den genauen Ablauf oder die Reihenfolge schreiben, bin zur Zeit nicht so gut im Denken, hatte Corona .
Wohne in Hessen und bin da auch gemeldet .
Bekomme Hartz4
Arbeitsamt in Hessen
Jetzt Wohnung in Aussicht in Bayern/Unterfranken.
Habe die Wohnung besichtigt durch die Tochter der Vormieterin, diese verstorben ist.
Habe noch keine Zusage vom Vermieter, da er im Urlaub ist und mich persönlich noch nicht gesehen hat.
Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein hab ich mir aus Internet ausgedruckt.
Ich bin so durcheinander, dass ich gerade nicht weiß, was nach der Reihe zu tun ist.
bitte lacht mich nicht aus.
Morgen habe ich einen Termin im Arbeitsamt Hessen.
Kann ich mein Vorhaben schon erklären?
Obwohl ich noch keine Zusage habe?
Wohnung hat 57,5 qm, 2 Zimmer , Gasheizung 470,- Warmmiete und Kaution.
Zahlt eigentlich die Arge Kaution?
Wann zahlt man diese zurück?
Ich dreh durch von den ganzen Überlegungen.
5 Antworten
Falls Du Arbeitslosengeld 2 beziehst, solltest Du beim aktuell zuständigen Jobcenter papierschriftlich einen Antrag auf Umzugserlaubnis stellen.
Danach Entscheidung abwarten.
Wohnung hat 57,5 qm, 2 Zimmer , Gasheizung 470,- Warmmiete und Kaution.
Mit dem vor Ort zuständigen Jobcenter abklären, ob die Wohnung hinsichtlich Größe und Bruttokaltmiete noch den lokalen Angemessenheitskriterien entspricht.
Zahlt eigentlich die Arge Kaution?
Nein, da es seit Jahren keine ARGE mehr gibt, und da Jobcenter Kautionen nur noch in Form von Darlehen bereitstellen.
In der Regel wird ein Umzug in ein anderes Bundesland nicht genehmigt, außer du hast da einen neuen Job. Du wirst also weder den Umzug noch die Kaution bezahlt bekommen. Auch müsstest du erst mal bei dem neuen Jobcenter Leistungen beantragen, das kann Monate dauern. Vom alten bekommst du nach einem Umzug natürlich nichts mehr.
Umzüge werden nur bezahlt, wenn Du am anderen Ort eine Arbeit aufnehmen kannst - andere Umzugsgründe werden nicht bezuschusst
Du solltest ohnehin erstmal abwarten, ob Du für die Wohnung überhaupt in Betracht kommst ... und dann brauchst Du eine Kostenübernahmeberstätigung des neuen Jobcenters .... das geht nach Angemessenheit der Miete und der Größe
und ob Du am neuen Ort einen WBS bekommst, muss auch erstmal gerprüft werden
erstmal wird wohl die Frage gestellt, ist der Umzug notwendig, Job in Aussicht etc.
wenn ein triftiger Grund vorliegt, muss der dann natürlich auch genehmigt werden.
könnte schwierig werden.
grundsätzlich kann die Kaution übernommen werden, dann aber monatlich mit 10% des Regelsatzes wieder zurückgezahlt. du bekommst die Kaution also nur als Darlehen.
das Problem ist meist, das Jobcenter will einen unterschriebenen Mietvertrag, um dann zu überlegen ob sie das genehmigen oder nicht. das kann natürlich alles dauern und der Vermieter will (logischerweise) seine Miete. was wenn dann Jobcenter ablehnt, dann sitzt man da...
für den Rest, hat bestimmt jemand anderes noch gute Antworten
Wohnung hat 57,5 qm 2 Zimmer
also ist sie, nach den Richtlinien von SGB II, für eine Einzelperson zu groß .... da besteht regelmäßig nur Anspruch auf bis zu 50 Quadratmeter ....
Ob sie u.U. noch im angemessenen Preisrahmen liegt .... solltest Du hierüber herausfinden können :
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
oder mit dem Suchbegriff : Ortsnamen + Kosten der Unterkunft
Den Umzug selbst müsstest Du aus Ersparnissen finanzieren, selbiges gälte für die Kaution bzw. Endrenovierung Deiner bisherigen Woohnung.