Forderung vom Vermieter nach wohnungsabgabe?

5 Antworten

Da lief einiges falsch. Der Vermieter nimmt die Wohnung zurück ohne Mängel nach Mietende. Ein Protokoll über die Herausgabe der Wohnung an den Vermieter wird in den Mietgesetzen nicht erwähnt. Daher kann es auch nicht vorgezeigt werden.

Die Nachmieter sind nicht euer Vertragspartner, daher bleibt das schriftliche Anerkenntnis der Wohnungsübernahme euch gegenüber ohne Relevanz.

Der Vermieter kann ohne euer Einverständnis nicht über teile der Kaution verfügen. Der nachträglich erklärte Mangel fällt nicht unter die Rubrik "Versteckte Mängel nach Mietende". Daher hat der Vermieter gegenüber den Nachmietern beanstandete Mängel selbst zu vertreten und nicht auf euch abzuwälzen. Die Nachmietererklärung hebt bitte trotzdem gut auf, denn sie kann als Beweis in einem künftigen Zivilprozeß über die Herausgabe der Kaution dienen.

Fordert den Vermieter demnächst auf die Kaution abzurechnen. Erklärt er dabei den Einbehalt von 100€, dann wäre das Unterschlagung und bei der Polizei durch euch anzuzeigen, Wenn die Betriebskostenabrechnung für 2022 und 2023 noch ausstehen, dann darf der Vermieter von der Kaution Teile einbehalten bis zur Abrechnung je nach Höhe der Vorauszahlungen um mögliche Nachzahlungen abzusichern.

Tja, jetzt weißt du warum man ein schriftliches Protokoll machen muss.

Ich würde ihn um einen schriftlichen Nachweis der Mängel bitten und auf die gemeinsame Besichtigung bitten und die dabei fehlende Mängelansprache hinweisen. Der Mieter muss dir ja die Möglichkeit geben diese Schönheitsmängel selber zu beseitigen. Das hat er ja nicht gemacht und damit ist er auch nicht berechtigt die Kaution einzubehalten Dann natürlich noch der Einbehaltung der Kautionsanteile widersprechen.

so sehe ich es zumindest.

Woher ich das weiß:Hobby – Heimwerker, Bastler, Reparierer, Erfinder, Gartenfreund

Nancy837 
Fragesteller
 02.03.2023, 21:35

Das Problem ist, dass die machmieter jetzt schon drin sind und uns nicht reinlassen wollen sodas wir es machen könnten.weswegen der ehemalige Vermieter von unserer Kaution denen 100 € geben will damit sie es machen. Aber die nachmieter haben unterschrieben das sie Wohnung so übernehmen. Zählt das nicht?

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alterzapp  02.03.2023, 21:38
@Nancy837

Das weiß ich nicht genau, ich bin kein Anwalt. Aber du kannst die Sache wohl nur mit dem Vermieter regeln. Er hätte dir die Möglichkeit geben müssen, diese Schönheitsreparaturen selber zu erledigen. Das hat er nicht gemacht. Vielleicht warst du nicht alleine bei der Wohnungsübergabe. Dann hast du einen Zeugen. Jedenfalls kann er die Kosten nur eingehalten, wenn du nach Aufforderung einen Schönheitsmangel nicht selber beseitigt hast. Das ist eher der Punkt würde ich sagen.

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da ja kein Protokoll angefertigt wurde und der Nachmieter die Wohnung so genohmen hat kann der VM nichts abziehen.


Nancy837 
Fragesteller
 02.03.2023, 21:31

Steht das irgendwo gesetzlich drin? Sodas ich dies dem ehemaligen Vermieter zeigen kann?

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Nitram  02.03.2023, 22:01
@Nancy837

Das kann ich dir nicht sagen aber wenn du zum Mieterbund gehst kann dir geholfen werden.

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Sophielein50  02.03.2023, 22:26
@Nitram

Habe ich auch schon vor geschlagen aber deswegen 100 bis 140 E zahlen im Jahr, nur deswegen ? Oder machen die 1 × eine ausnahme ?

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Mieterverein fragen, schätze er darf es nicht. Da Nachmieter es mit bestätigung so nahmen.


Nancy837 
Fragesteller
 02.03.2023, 21:29

Bin in keinem und die meinten erst Mitglied werden dann helfen sie. Aber die sollen 89€ pro Jahr kosten und ich habe nur diese 1 frage.

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Sophielein50  02.03.2023, 21:32
@Nancy837

Sogar 100 bis 140 E im Jahr da eine aufnahmegebühr von 20 E verlangt wird.

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Sophielein50  02.03.2023, 21:36
@Nancy837

Würde eben sagen er kann im nachhinein, nachdem die Nachmieter es so nahmen nichts an haben.

Was soll das mit nicht weiss genug, gibt viele weiss Varianten.

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Nancy837 
Fragesteller
 02.03.2023, 21:38
@Sophielein50

Keine Ahnung was sein Problem ist, er kam mit der ausrede es sei zu dunkel gewesen und er es deshalb nicht gesehen hat. Was aber nicht stimmt.es war hell genug.

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Es gibt kein "weiß genug", die Wohnung muss lediglich einen hellen Anstrich haben, der Vermieter darf keinen festen Farbton vorschreiben.