Was steht genau auf dem Ausbildungszeugnis drauf?

3 Antworten

Die Mindestanforderungen an ein Ausbildungszeugnis zuzüglich zu Möglichkeiten, die der Azubi verlangen kann, sind in Paragraph 16 Abs. 2 BBiG gesetzlich definiert. Dort heißt es: Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Stärken und Schwächen sind so, wie du sie darstellst, nicht enthalten. Es kann aber auf dein Verlangen eine Leistungseinschätzung vorgenommen werden. Dies muss aber alles wohlwollend klingen. Also "fehlt sehr oft" wird nicht enthalten sein.

Saftderskepsis 
Fragesteller
 14.10.2023, 20:41

Ist das denn so, dass manche Betriebe ein solches Betriebszeugnis verlangen, wenn man sich bewirbt? Jemand weiter unten schreibt, dass es ein betriebliches Zeugnis und eins der IHK gibt. Laut deiner Antwort gibt es aber nur eins und das betriebliche muss man anfordern.

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torboso  14.10.2023, 21:17
@Saftderskepsis

Das Zeugnis der Kammer (also bspw. der IHK) ist das Zeugnis über die Abschlussprüfung, also ob und wie man die Prüfung für den Ausbildungsberuf bestanden hat. Im dualen System hat man aber daneben noch den Ausbildungsbetrieb, mit dem man den Vertrag geschlossen hat. Dieses Vertragsverhältnis richtet sich nach dem BBiG, wie geschrieben. Der Ausbildende muss ein Ausbildungszeugnis über den o. g. Mindestinhalt erstellen. Der Azubi kann weitergehende Beurteilungen verlangen.

Wenn du dich nun woanders bewirbt, kann natürlich der neue Betrieb Unterlagen verlangen.

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Saftderskepsis 
Fragesteller
 15.10.2023, 17:42
@torboso
Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Aber es ist eher nicht üblich, dass man solche Unterlagen zu seinem Verhalten und seiner Leistung kriegt oder? Also man muss die schon selber anfordern um sie zu bekommen oder?

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torboso  15.10.2023, 17:53
@Saftderskepsis

Also meine Erfahrung ist eher so, dass ein seriöses Unternehmen, das seinen Azubi was Gutes tun will, das von sich aus schon reinschreibt. Gesetzlich ist es aber nur auf Verlangen notwendig.

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In dem Arbeitszeugnis ja. Es muss aber wohlwollend geschrieben sein.
das Zeugnis von der ihk - nein

Saftderskepsis 
Fragesteller
 14.10.2023, 12:14

Welches muss ich in der Regel als Qualifikation für die Bewerbung bei anderen Unternehmen vorlegen?

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Saftderskepsis 
Fragesteller
 14.10.2023, 13:44
@Missy274

Und wie ist das mit dem Arbeitszeugnis? Wird sowas von jedem Unternehmen ausgegeben? Ist das freiwillig oder Pflicht?

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Also ich kenne nur das Zeugnis aus der Berufsschule mit Noten. Und das vom Facharbeiterabschluss von der Schriftlichen + praktischen Prüfung. Das ist aber keine Beurteilung in dem Sinne.