Verhalten gegenüber Mitgliedsstaaten, welche Menschenrechte verletzen und Korruption betreiben?

2 Antworten

Hallo RFietkau,

Danke für Deine Frage. Erstmal ganz grundsätzlich: die Europäische Union ist ein freiwilliger Zusammenschluss von souveränen Staaten. Deshalb können die Mitgliedstaaten nicht zu eine Anpassung gezwungen werden, es gibt ja schließlich keinen "Diktator" in Brüssel, der über alle anderen bestimmt. Und alle Vertragsänderungen, also die rechtliche Grundlage für alles Handeln auf europäischer Ebene, können nur einstimmig beschlossen werden.

Beim Thema Rechtsstaatlichkeit haben wir das Instrument des Rechtstaatsverfahren nach Artikel 7 zur Verfügung, das wir auch gegen Polen eingeleitet haben. Bei Rumänien sind wir kurz davor. Und wir können mit Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten vorgehen, die sich nicht an Europäisches Recht halten. In letzter Konsequenz drohen den Staaten Geldbußen. Gegen Polen haben wir so ein Verfahren beispielsweise wegen der bedrohten richterlichen Unabhängigkeit der polnischen Richter eingeleitet.

Ganz grundsätzlich ist die Handhabe beim Thema Rechtstaatlichkeit tatsächlich gering. Das sagt auch der deutsche EU-Kommissar Oettinger immer wieder.

Rechtsstaatlichkeit ist zwar ein Grundwert in der Europäischen Union, der die Unabhängigkeit von Gerichten, Gerechtigkeit, ein Justizsystem auf hohem Niveau, ohne Willkür und frei von Weisungen aus der Politik garantiert. Genau diese Unabhängigkeit der dritten Gewalt wird derzeit in Polen, Ungarn und in anderer Form in Rumänien in Frage gestellt. Als Europäische Kommission tun wir, was nur möglich ist. Aber die Gründer Europas haben uns als Kommission zwar starke Instrumente zur Hand gegeben, wenn es um die Prüfung von  Aufnahmekandidaten geht. Bei den Serben kontrollieren wir Kapitel für Kapitel, ob sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen. Wenn jedoch ein Land bereits Mitglied des Clubs ist, dann ist die Kommission relativ schwach. Denn das Europa der „Vaterländer“ wollte nicht, dass die Kommission die Regierungen der „Vaterländer“ streng kontrollieren, oder sogar Weisungen, Abmahnungen oder Strafen erteilen darf.

 Aus diesem Grund hat die Kommission in ihrem Haushaltsvorschlag für das nächste Jahrzehnt die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit vorgesehen. Vor wenigen Wochen hat das Parlament mit Zweidrittelmehrheit hierfür positiv votiert. Wenn ein Mitgliedsstaat die Gerichte beugt, die Unabhängigkeit eingeschränkt wird, den Vorruhestand zur Auswechslung und gegen den Willen des Beamten einführt, wenn Rechtstaatlichkeitsprinzipen verletzt werden, dann sollen wir das Recht bekommen, die Auszahlung von Haushaltsmitteln aus dem europäischen Haushalt zu reduzieren. Dies kann man mit Mehrheit beschließen und wir bauen darauf, dass es von Rat und Parlament für den Haushaltsrahmen des nächsten Jahrzehnts angenommen wird. Es ist ein wirksames Instrument, um dafür zu sorgen, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten oder wiederhergestellt wird. Denn keine Regierung will ihren Bürgern sagen müssen: „Wir kriegen kein Geld mehr aus Brüssel.“

Viele Grüße vom Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

es ist schon sehr merkwürdig

seit einigen tagen gibt es jede menge neuanmeldungen die anscheinend nur ein einziges ziel verfolgen

"schlechtreden der eu"

RFietkau 
Fragesteller
 15.05.2019, 11:06

Das ist Unsinn und der Ursprungspost hat mit "schlechtreden" überhaupt nichts zu tun.
Ihre Antwort hat wohl eher einen populistischen Charakter. Solch ein Kommentar zeigt, dass es an ausreichenden Informationen über die innere politische Situation der EU mangelt, ansonsten ist solch ein stupider Kommentar nicht nachzuvollziehen. Dieen Kommentar kopieren Sie einfach und setzen ihn wohl unter Jeden Post, der etwas mit der EU zu tun hat und/oder den Sie nicht verstehen. Na, die hellste Kerze auf der Torte scheinen Sie offensichtlich nicht zu sein.

0