Muss ich mich beim Finanzamt melden, wenn ich Freibetrag überschreite?

5 Antworten

Der Grundfreibetrag von derzeit 9.168 € bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Bruttoarbeitslohn.

Wird die Grenze überschritten, ab der Lohnsteuer zu erheben ist, führt dein Arbeitgeber die Lohnsteuer für dich ab, und wenn du keine weiteren Einkünfte hast, gibt es auch keine Abgabepflicht, siehe § 46 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

PS: Ich mache keien Steuererklärung und hab es auch nicht vor.

Da man als Student Studienkosten je nach Sachlage Aufwendungen für das Studiumn entweder als Webrungskosten oder als Sonderausgaben geltend machen kann, soltest du dir das eventuell noch mal überlegen.

Dein Arbeitgeber wird Dir schon Steuern abziehen, wenn Du die (monatliche) Freigrenze überschreitest.

Generell solltest Du aber eine Lohnsteuererklärung machen. Dadurch kannst Du z.B. ausbildungsbedingte Aufwendungen in Form eines Verlustvortrags in die Zukunft übernehmen. Das wirkt sich später aus, wenn Du wirklich Steuern zahlst.

Wenn du kein weiteres Einkommen neben dem Werkstudentenjob hast, musst du keine Steuererklärung machen und wahrscheinlich auch keine Steuern zahlen.

Du dürftest Lohnsteuerklasse 1 haben und etwaige anfallende Steuer wird mit der Gehaltsabrechnung errechnet und abgeführt.

Desweiteren, wenn du Steuern zahlen sollst, darfst du auch Dinge absetzen, also z.B. Fahrtwege zur Arbeit, ggfs. Krankenversicherungsbeiträge etc.

Es gibt bestimmte Konstellationen bzw. Lohnsteuerklassen wo man eine Steuererklärung machen muß.

Wende Dich möglichst bald ans Finanzamt mit der Bitte um Beratung. Vielleicht kannst Du Abschreibposten erzeugen.

(etwa der EDV-Fachmann, der wegen 100 Euro über der Grenze wäre, kauft sich noch schnell im alten Jahr einen neuen Monitor)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich beschäftige mich seit 25 Jahren mit Börsenthemen
Steuerscherge  08.08.2019, 18:56

Börse ja - aber Steuerrecht ist nicht Deine Kernkompetenz. Asls Werkstudent ist er in einem nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeber wird also Lohnsteuer einbehalten, wenn die Freibeträge überschritten sind.

Dre Tipp, sich beim Finanzamt beraten zu lassen, ist --- nicht hilfreich, gelinde gesagt. Komm damit ins Serbicecenter und die komplimentieren Dich umgehend wieder raus. Das Finanzamt darf nämlich nicht steuerlich beraten.

Was den Monitor betrifft: Von der steuerlichen Behandlung von Peripheriegeräten hast Du auch noch nichts gehört?

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Mauritan  08.08.2019, 19:26
@Steuerscherge

Ich bin aus Österreich. Wenn Du richtig gut bist, dann wirst Du erstmal fragen, vom Recht welches Staates wir sprechen.

Dass man in Deutschland seinen FA-Referenten keine Fragen stellen dürfte, überrascht mich jetzt. Natürlich ist das keine "Steuerberatung". Nur nach Meldepflichten und Grenzwerten nicht fragen zu dürfen...? gut, wenn Du es sagst. (die spinnen, die Römer)

Nö, von der 'steuerlichen Behandlung von Peripheriegeräten' habe ich noch nie gehört. Bitte mach' mich schlau. Hier haben wir Abschreibungen auf einmal aus Aufwand (hier fiele mein Monitor rein) und Abschreibungen auf die Nutzungsdauer. Nutzungsdauern differieren in Ö und D. Ist spannend bei einer grenzberschreitenden Abrechnung. Manchmal darf man die anderen Werte verwenden, manchmal nicht.

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Du kannst "pokern" aber bei meiner Tochter war das so, das sie nachzahlen musste und sogar ein Zinzaufschlag wurde vom Finanzamt gefordert - seit dem mache ich -um die Sache sauber zu halten- eine Steuererklärung für sie mit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung