ALG2 - Mietzahlung in bar möglich?
Hallo,
ich wohnen zur Zeit in einer Wohnung eines 2-Familienbhauses Hauses eines Familienmitgliedes.
Ich zahle in bar jeden Monat warm 400 Euro. Dies wurde auch so bei dem Arbeitsamt in der Höhe beantragt und bewilligt. Bei einem Antrag auf Weiterbewilligung haben nun die Umsätze der Kontoauszüge keine Mietzahlungen ergeben. Diese wurden ja auch in bar übergeben bzw. Mit Kosten verrechnet, wo man z.b. für das Familienmitglied einkaufen oder tanken war.
Eine schriftliche Liste mit dem Gegenzeichnen der Mietzahlungen gibt es lückenlos.
Nun möchte das Arbeitsamt einen Nachweis über die tatsächlichen Mietzahlungen und hat parallel bei dem Finanzamt eine entsprechende Anfrage beim Finanzamt gestellt, da Mieteinnahmen der Steuerpflicht unterliegen.
Da Familienmitglied ist Rentner und braucht bei den geringen Mieteinnahmen zunächst keine Steuererklärung abgeben. Ein Freibetrag wird nicht im geringsten erreicht. Zumal eine Steuererklärung, sobald sie denn fällig wäre gesetzlichen Fristen unterliegt und eine jetzige Anfrage beim Finanzamt ohnehin sinnfrei wäre. Diese Erklärung wäre erst in einigen Monaten fällig.
Wie sollte man hier bestenfalls reagieren?
4 Antworten
man gibt dem amt die quittungen über seine mietzahlungen und fertig ist es
das Finanzamt wird dem vermieter probs machen
das entscheidet das finanzamt, ob du darunter liegst, nicht du
du musst die abrechnung trotzdem machen
Oben bei FordPrefect habe ich einmal die Quelle meiner Annahme angefügt, nach der durchaus keine Pflicht zur Steuererklärung existiert.
Sind denn mit Gesamtbetrag der Einkünfte die Mieteinnahmen + Rente gemeint?
Ich zahle in bar jeden Monat warm 400 Euro.
Leistungen, für die ein Anspruch auf Erstattung durch eine Sozialkasse bzw. eine Körperschaft öffentlichen Rechts besteht, haben stets unbar zu erfolgen. Lasss das einfach, und überweise die Miete ganz regulär à conto. Hier wird jeder SB sofort vermuten, dass die Beiträge nicht korrekt versteuert werden, und eine Kontrollmitteilung raussenden.
Eine schriftliche Liste mit dem Gegenzeichnen der Mietzahlungen gibt es lückenlos.
Das ist immerhin etwas. Nichtsdestotrotz bitte sofort abstellen, und in Zukunft überweisen.
Da Familienmitglied ist Rentner und braucht bei den geringen Mieteinnahmen zunächst keine Steuererklärung abgeben.
Das ist besonders unsinnig, da er damit auch die Kosten im Rahmen von V+V nicht verrechnen kann.
Ein Freibetrag wird nicht im geringsten erreicht.
Dann müste der Betreffende eine sehr niedrige Rente beziehen, um bei Einkünften aus V+V i.H.v. € 5000.--/p.a. nicht in die Steuerpflicht zu rutschen. Möglich, aber ungewöhnlich.
Hallo, danke für deine Antwort. Was meinst du mit V+V?
Die Einnahmen von Miete wurden bei der Beantragung von Lastenzuschuss für das Eigenheim des Vermieters/Familienmitgliedes korrekt angegeben. Wodurch letztlich auch der Lastenzuschuss abgesagt wurde. Also von verheimlichen ist man wirklich weit entfernt.
V+V == Vermietung und Verpachtung. So heißt die entsprechende Anlage zur EStE, in welcher Kosten und Einkünfte anzugeben sind. Was übrigens Pflicht ist.
Nachtrag: Das FA wird den VM auffordern, mindestens für 2020 oder auch noch Vorjahre entsprechende Steuererklärungen einzureichen, da die Pflicht zur Abgabe der EStE durch die Erzielung von Gewinneinkünften eingetreten ist. Das ist völllig unabhängig von der Frage, ob hier tatsächlich eine ESt-Last vorliegt.
Ich würde jetzt gern noch einmal nachfragen, da sich meine Vermutung auf diesen Artikel bezieht, nach dem Rentner mit einem geringen Einkommen keine Steuererklärung abgeben müssen.
Darf der Link hier stehen?
Das Problem ist eben, dass zur Feststellung, dass keine Abgabenpflicht besteht (weil Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags) erstmal eine EStE anzufertigen ist als Beleg dafür. Spätestens wenn das FA den Betreffenden zur Abgabe auffordert, muss also sowieso eine beigebracht werden. Und bei Einkünften aus V+V will das FA eigentlich immer einen Beleg zur Prüfung, ob Abgabepflicht besteht oder nicht.
Es gibt nach meiner Kenntnis keine gesetzliche Regelung, welche die unbare Zahlung eines Mietzinses vorgibt.
Bei unbarer Zahlung sollte halt der Zahlungsempfänger den Erhalt des Geld mit seiner Unterschrift bestätigen.
M.M.n. sollte das ausreichend sein.
Die Liste vorzeigen und hoffen, dass das reicht.
Und in Zukunft so einen unseriösen Unfug sein lassen und die Miete nachweisbar unbar bezahlen, sprich per Überweisung.
Warum Probleme machen?