Finanzamt fordert 40.000 Euro wegen Fehlern?

6 Antworten

Meines Wissens hast Du binnen eines Monats die Möglichkeit, gegen den Steuerbescheid mit den 40.000 EUR Nachzahlung Widerspruch einzulegen. Dann kannst Du den Fehler nochmals richtigstellen. Mehr dazu kannst Du hier nachlesen.

Wenn das Finanzamt aufgrund eines Fehlers (von wem auch immer, das hast du leider nicht verraten) 40.000€ von dir fordert, mußt du die zahlen. Daran kann auch ein professioneller und unprofessioneller Steuerberater nichts ändern.

Es ist dem Finanzamt auch egal, ob du ein 'kleines' online-business hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist ziemlicher Unsinn. Mann macht (oder lässt machen) eine Steuererklärung und erhält daraufhin einen Steuerbescheid. Damit ist die Steuer erstmal erledigt. Einen solchen Bescheid kann das Finanzamt nachträglich ändern, aber nicht zehn Jahre zurück. Maximal 4 Jahre. Zehn Jahre zurück kann das FA nur dann einen Bescheid ändern, wenn eine Steuerhinterziehung vorlag. Wenn Dir also jemand erzählt, dass das böse böse Finanzamt gerade zehn Jahre zurück Steuern von ihm fordert, dann ist lediglich seine Steuerhinterziehung aufgeflogen.

Zudem kann man gegen jeden Steuerbescheid, also auch eine Nachforderung, Einspruch einlegen. Wenn die Nachforderung aufgrund eines Fehlers entstanden ist, also gar nicht Berechtigt, dann kannst Du dagegen Einspruch einlegen.


wurzlsepp668  03.10.2019, 11:44

Einkommensteuer-Bescheide von Gewerbetreibenden bzw. Körperschaften ergehen i.d.R. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO.

diese Bescheide sind änderbar, solange der Vorbehalt besteht .....

gerade diese Woche ist eine Prüfunganordnung eingetroffen: 2014-2018

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in der Firma wo ich mal gearbeitet hatte hatte sich auch das Steuerbüro verrechnet wir mussten damals auch so ca. 10.000€ nachzahlen.. letztendlich bist du nicht aus der Verantwortung raus und musst diese ja gegenprüfen und unterschreiben.

der Steuerberater ist da raus.. Meine Freundin ist selbständig als Kleingewerbe wir hatten da in den letzten 10 jahre keine probleme.

Ein Steuerberater (bzw. dessen Versicherung) haftet zwar fuer Schaeden, die dir aufgrund eines Fehlers des Steuerberaters entstanden sind, berechtigte Nachforderungen des Finanzamtes sind aber kein ersatzpflichtiger Schaden. Du haettest die Steuern schliesslich auch dann zahlen muessen, wenn der Steuerberater den Fehler nicht gemacht haette.