Wenn man als Privatverkäufer bei ebay einmalig etwas verkauft und damit 600 Euro Gewinn macht, muss man das dann dem Finanzamt melden?

6 Antworten

Wenn du aus eigenem Bestand verkaufst, ist das normalerweise ja kein Gewinn.

Erst wenn du sowohl an- als auch weiter verkaufst, wird das zum meldepflichtigen Gewerbe.

Verkauf von Privateigentum ist nur unter bestimmten Umständen einkommensteuerpflichtig. Siehe § 23 Absatz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

bei einmaligen Privatverkäufen muss man der Finanzbehörde nichts melden.

Was heißt gemäß Deinem "Wissen" Gewinn?

Verkauf von privatem Eigentum ( Einzelverkauf ) unterliegt nicht der Steuerpflicht.

Siehe Link von PatrickLassan

Erlös ist nicht gleich Gewinn. Wenn das 600 Euro wert war und du es zum selben Preis oder mehr erworben hast, wo hast du dann Gewinn gemacht?