Das ist wirres, zusammenhangloses Zeug. Aber definitiv keine üble Nachrede.

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Wie willst du in zwei Tagen begreifen was du in zwei Jahren nicht begriffen hast?

Aber mach nur, meinen Segen hast du. Schlechter als 0 kann's ja nicht werden.

Solange du in allen anderen Fächern mindestens 4 Punkte hast, kannst du sogar mit Mathematik 0 in der Prüfung und 0 im Gesamtergebnis den Abschluss schaffen.

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Normalerweise sollten 29er dafür genügend Raum in Rahmen bzw. Gabel bieten.

2,5" ist ja nicht gerade mega-breit. Auf meinem ollen 26"-MTB fahre ich 2,4" und da hätte noch ne ganze Ecke mehr Platz.

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Darf er mir das vorschreiben?

Ich wüsste nicht, warum nicht. Erstens das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) und zweitens das Bundesurlaubsgesetz, nachdem Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist (§ 7 (2) BUrlG). Einzelne Urlaubstage sollten da die absolute Ausnahme sein.

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Wenn der Gehweg nicht für Radfahrer frei gegeben ist, hast du da nichts zu suchen - sofern du, wie ich annehme, älter als 10 Jahre bist.

Punkte kriegst du dafür keine. Es könnte als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; wenn du einen Schaden verursachst, geht dieser auf deine Kappe. Eigenschäden trägst du selber.

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Ja, auch in NL ist heute gesetzlicher Feiertag.

Das hätte sich aber bestimmt auch vor Ort ermitteln lassen. Wenn alle Läden zu haben, beispielsweise.

Anscheinend gibt's in NL aber nicht zwangsläufig eine Korrelation zwischen Feiertag und Ladenöffnung.

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Der Hersteller muss sich beim Dropshipping nicht um Marketing/Vertrieb kümmern. Das Übernehmen die Verkäufer für ihn.

Ebenso entfallen für ihn sämtliche möglichen Probleme mit Verbrauchern. Das alles übernimmt der vertragliche Verkäufer.

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Zu früh solltest du nicht kündigen. Die Gefahr ist groß dass dein Arbeitsverhältnis dann deutlich früher endet als von dir gewünscht.

Du musst gar kein Datum nennen. "Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.2024" reicht vollkommen aus.

Und du adressierst das Schreiben an eine Person, die bisher für deine Angelegenheiten zuständig war. Oder an eine (Personal-)Abteilung und an "sehr geehrte Damen und Herren".

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Die wichtigste Frage dürfte sein, ob du unter den § 104 Nr. 2 BGB fällst:

Geschäftsunfähig ist ... wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Als Geschäftsunfähiger könntest du lediglich geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens selbstständig erledigen (§ 105a BGB).

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DU musst mit dem Beruf klarkommen, DIR soll er Spaß machen.

Es wird dir nichts anderes ubrig bleiben als zu erforschen, welches Tätigkeitsgebiet dir am ehesten zusagen würde.

Die Tipps irgendwelcher random strangers in Netz sind dabei wahrscheinlich nur mäßig hilfreich.

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Mehr als es ihm wieder anbieten kannst du nicht.

Im Moment ist eher er derjenige, der sich der Nötigung schuldig macht.

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Das Hauptproblem sehe ich darin, dass Vermögen regelmäßig volatil sind. Die sind also vor dem deutschen Fiskus schnell im Ausland in Sicherheit gebracht.

Das Steueraufkommen des Landes ist stets so hoch wie noch nie. Nachdem aber offenbar kein politischer Wille vorliegt, auf der Ausgabenseite zu bremsen, guckt man in solchen Zeiten immer, wem man noch etwas wegnehmen könnte.

Diese Neiddebatten lenken imho von den wahren Problemen ab.

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Die Frage ist ja auch, wer hat da abgestimmt?

Ich konnte ältere Personen immer besser schätzen als jüngere. Denn wenn du mal die 20 überschritten hast, ist der Unterschied zwischen 14 und 17 nicht mehr so gravierend. Nicht zeitlich und auch nicht optisch.

Fotos machen die Sache nicht leichter.

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