Mietrecht?

2 Antworten

Ich würde mal sagen: Das wird ganz schwierig, solange der Vertrag besteht. Der Vermieter hat ja nichts mit Euren - aus seiner Perspektive - interen Streiterein zu tun.

Du könntest natürlich die Bürgschaft mit Wirkung für die Zukunft entziehen, wenn es z.B. um die Mietkaution etc. geht, was dann deinen Mitbewohner (nennen wir ihn mal so, de facto bist du Untermieter) dazu verpflichten würde, dem Vermieter eine andere Sicherheit zu stellen - und zwar mit rechtlichem Wirksamwerden deiner Entziehung. Sollte er das dann nicht können kann der Vermieter durchaus kündigen, da ja die vertraglich vereinbarten Sicherheiten nicht mehr gegeben sind.

Aber: Für Schulden aus dem Mietverhältnis, die vor deiner Erklärung gegenüber dem Vermieter (und der wäre dein Adressat für diese Erklärung, die du immer schriftlich abgeben solltest) entstanden sind bist du weiter in die Pflicht zu nehmen (z.B. die noch nicht bezahlte, aber zur Zahlung fällige Nebenkostenabrechnung).
Das gleich gilt auch für das Dauerschuldverhältnis "Miete" als solches. Du müsstest schon mindestens mal ausziehen, um klar deinen Austritt - auch als Bürge - aus demselben zu signalisieren. Und dann ist es immer noch eine juristische Ermessensfrage, ob du von heute auf morgen einen Anspruch hast und es kommt auch darauf an, ob du die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter oder gegenüber dem Vertragspartner desselben (also deinem Ex) erklärt hast. Letztem gegenüber könntest du wohl aufgrund der Umstände (nicht wegen der Trennung, aber wegen Gewalt und Übergriffigkeiten auf dein Eigentum) eine fristlose Kündigung erklären, nicht aber dem Vermieter, weil der ja hierzu keinen Anlass gegeben hat.

Aber: Solange du Bürge bist bist du Vertragspartei desjenigen, gegenüber dem du sie erklärt hast und kannst diesem gegenüber auch als diese Willenerklärungen abgeben, wie z.B. die Kündigung der Bürgschaft mit der für Mietverträge geltenden Fist von 3 Monaten aufgrund der Unzumutbarkeit, diese weiter aufrecht zu erhalten.

Ich würde dir dringend raten, auszuziehen und auch, anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Mensch, der einen anderen schlägt verdient dein Wohlwollen wohl kaum. Und nebenbei ist es durchaus auch dessen Problem, wie er seine Finanzen regelt, insbesondere, wenn er sich dir als wohl offensichtlich unredlicher und auch unzumutbarer Geschäftspartner herausstellt (denn das Geschäftliche hat ja nichts mit der Beziehung zu tun), weil er Vereinbarungen nicht umsetzt und dir gegenüber sogar noch handgreiflich oder übergriffig wird.
Was er dann mit seinem Vermieter macht, die Wohnung kündigt oder dort wohnen bleibt und sie eben aus eigener Tasche zahlt ist dann ja nicht deine Sorge.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Lasse Dich von einem Anwalt beraten.

Gerade eine außergewöhnliche Kündigung der Bürgschaft i.V.m. den "Zwangsmaßnahmen" MUSST Du anzeigen, denn es gibt zur späteren Anerkennung von z.B. Schulden (in Deinem Fall der möglichen Mietschulden) tatsächlich Fristen im Rechtswesen.

Ich habe einen ähnlichen Fall für eine gute Bekannte einmal recherchiert. Da kann, wie beschrieben, nur ein Anwalt helfen.

Woher ich das weiß:Recherche