Kriminelle Menschen?

12 Antworten

Kriminell ist kriminell; es gibt lediglich Nuancen in der Frage der Schuld und der Schwere der Verbrechen.

Der Gesetzgeber hat ja auch nicht pauschal alle Straftaten aufgelistet und gesagt, jeder kriminelle wird gleich bestraft; daher halte ich auch nichts vom amerikanischen "three Strikes" Modell.

Der einfache Diebstahl hat einen Strafrahmen von Geldstrafe bis fünf Jahre.

Bricht man dazu in eine Haus ein ist man beim besonders schweren Diebstahl; die Geldstrafe ist weg, der Strafrahmen geht von drei Monaten bis zehn Jahren.

Ist das Haus in das eingebrochen wird eine Wohnung, dann erhöhen sich die drei Monate auf ein Jahr, die Obergrenze bleibt aber bei zehn Jahren.

Macht auch Sinn, selbst der Staat selbst braucht einen Gerichtsbeschluss um in Wohnräume einzudringen, also muss ein Dieb auch entsprechende härter bestraft werden.

Wenn jemand versucht nicht klammheimlich zu stehlen, sondernd direkt mit Gewalt kommt bzw. droht, dann gibt es eine Mindeststrafe von einem Jahr und der Strafrahmen ist nach oben offen.

Der Dieb, der während des Einbruchs eine Waffe mit sich führt (aber nicht benutzt), hat statt drei Monaten Mindeststrafe eben sechs Monate Mindeststrafe.

Der Räuber, der während seiner Bedrohung eine Waffe mit sich führt (aber nicht benutzt), bekommt allein schon für die erhöhte Gefahrensituation eine Mindeststrafe von drei Jahren; wenn er die Waffe benutzt (ohne dass daraus Körperverletzung oder Tötung oder etwas anderes wird), dann hat er eine Mindeststrafe von fünf Jahren.

Klar kann man über die Abstufungen streiten, was auch immer wieder getan wird.

Aber egal ob jemand nur eine Geldstrafe bekommt oder eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren. Kriminell ist kriminell.

Woher ich das weiß:Recherche

Fragesteler123  11.04.2023, 17:26

Und wenn jemand aus Böswilligkeit in eine Wohnung einbricht und eine Sache im Wert von 100 Millionen € zerstört,

dann liegt nur Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor.

Die geringe Strafe zeigt,

dass das fremde Eigentum ein sehr niedriges Rechtsgut ist.

Die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die Strafe abgeschreckt werden müssen,

ist sehr gering.

Und bei dem Zueignungsdelikt Diebstahl gilt das Symmetrieprinzip:

Der Vermögensnachteil des Geschädigten ist gleich dem Vermögensvorteil des Täters.

In der Ökonomischen Straftheorie beschäftigt man sich ja mit Zueignungsdelikten und Drogenhandel etc.,

dagegn nicht mit Sachbeschädigung.

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Ich finde man muss zuerst einmal zwei Arten von Kriminellen unterscheiden. Die Kriminellen, die stehlen, betrügen, täuschen, etc., aber keine Gewalt anwenden um dies durchzuführen. Also niemanden an Leib, Leben und Gesundheit beeinträchtigen. Und Gewaltkriminelle, die um ihre Begierden zu befriedigen, andere an Leib, Leben und Gesundheit schädigen, und sogar töten. Also Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder, Menschenquäler, Entführer, Räuber, etc. Für diese Personengruppe sollten die Strafen aber in einem rationalen Rahmen bleiben, wie im Gesetz vorgesehen und Sinn machen. Für diese Personengruppe sollte auch versucht werden, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen eine zweite Chance zu geben. Also, im Sinne deiner Frage würde ich einen Einbrecher der dir nichts tut, sich nur an deinem Eigentum vergreift, als zu dieser Kategorie zugehörig sehen.

Für Gewaltverbrecher sehe ich das nicht so. Da Gewaltverbrecher eine ständige Gefahr für den Rest der Gesellschaft sind, würde ich sie zumindest im Wiederholungsfall, nie mehr in die Freiheit entlassen. Es geht darum weitere Gewalttaten zu verhindern. Das Ziel müsste in meinen Augen sein, diese Kreaturen strickt unter Verschluss zu halten, damit sie nie mehr einen Schaden anrichten können. Sie sollten jede Form der Menschenrechte verlieren. Man sollte sie nicht quälen, denn das wäre moralisch verwerflich. Aber jede Form von Rücksicht, oder Schonung wäre fehl am Platz.

Ich finde materiellen Besitz nicht so wichtig wie ein Menschenleben. Für mich macht das schon einen ziemlich gravierenden Unterschied aus.

Auch bei einer Vergewaltigung zerstört man die Seele des Menschen völlig und von daher ist es schlimmer als etwas aus einem Haus mitgehen zu lassen. Sei es Geld oder sonstiges. Tatsächlich bin ich immer noch dafür, das Rechtssystem noch zu bearbeiten, da es für Steuerhinterziehung fast genauso viele Jahre Gefängnissstrafe gibt, wie für eine Vergewaltigung. Manchmal sogar viel mehr, da Vergewaltiger nicht mal so selten auch nur eine Bewährung erhalten.

Zum Glück wird aber bei Mord ziemlich streng gehandelt. Das Rechtssystem ist aber definitiv noch verbesserungswürdig meiner Meinung nach.


Meandor  11.04.2023, 13:24

Was soll denn immer dieser Schwachsinn in dem Vergewaltigung und Steuerhinterziehung verglichen wird?

Für Vergewaltigung sieht das StGB eine Freiheitsstrafe von min. zwei Jahren vor; es gibt keine Höchststrafe, die Skala ist offen.

Wird der Widerstand des Opfers unter Einsatz von Gegenständen verhindert oder überwunden sind es mindestens drei Jahre.

Wird bei der Tat eine Waffe eingesetzt oder bestand Todesgefahr ist es eine Mindeststrafe von fünf Jahren.

Die Steuerhinterziehung hat als Mindeststrafe eine Geldstrafe und als Höchststrafe sind fünf Jahre vorgesehen die faktisch Niemand bekommt.

Warum? Weil aber einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro pro Steuer und Veranlagungszeitraum ist es schwere Steuerhinterziehung. Die hat eine Mindeststrafe von sechs Monate und eine Höchststrafe von zehn Jahren.

Das man nach der BGH-Rechtsprechung zwei Jahre oder mehr Gefängnis bekommt muss man min. 1 Mio. Euro an Steuern hinterziehen. Das LG Augsburg hat vor einigen Jahren eine bekannte Person zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt bei einem Hinterziehungsbetrag von 28,5 Mio. Euro.

Zusammengefasst: Damit ein Steuerhinterzieher überhaupt die Mindeststrafe eines Vergewaltigers erreicht muss er mindestens eine Million an Steuern hinterziehen.

Der nächste Punkte betrifft auch die zwei Jahre. Vergewaltigung hat eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Bewährung geht nur bei Strafen unter zwei Jahren. Ein Vergewaltiger kann also NIE eine Bewährungsstrafe erhalten.

Und der Satz mit dem Mord ist Blödsinn. Für Mord gibt es nur eine Strafe und die ist lebenslänglich. Bei Mord geht es nur um die Frage: Ja oder Nein, die Strafe steht dann fest.

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ZoeyPauk  11.04.2023, 17:52
@Meandor

Komm mal im realen Leben an! Du wurdest weder vergewaltigt und weder hast du (zu 100%) keine Menschen im Umfeld, die Vergewaltigung erlebt haben. Ich hab Beides gesehen und erlebt. Vergewaltigung wird nicht ernst genug genommen. Punkt!

Die Täter sind alle entweder nur mit einer Bewährung bestraft worden oder bekamen ein paar kleine lächerliche Jahre .

Und der Satz mit dem Mord ist Blödsinn. Für Mord gibt es nur eine Strafe und die ist lebenslänglich. Bei Mord geht es nur um die Frage: Ja oder Nein, die Strafe steht dann fest.

Mit Strenger meinte ich ja auch genau das. War evtl nicht so gut gewählt das Wort.

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ZoeyPauk  11.04.2023, 17:55
@Meandor

Und mit lächerlichen kleinen Jahren meine ich 1,5 Jahre

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Meandor  12.04.2023, 09:53
@ZoeyPauk

Tolle Aussage, nur wer verprügelt wurde darf sich zu Körperverletzung äußern und nur wer ermordet wurde, darf eine Ansicht zu Mord äußern. Ganz toll, dann gilt für Dich aber auch:

Hast Du selbst Steuern hinterzogen oder hast Steuerhinterzieher in Deinem Umfeld? Wenn Nein, dann sag bitte nichts zum Thema Steuerhinterziehung und stellt keine Vergleich an, wenn Du keine Ahnung hast.

Was strafrechtlich eine Vergewaltigung ist, steht in § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB. Wer zu anderthalb Jahren verurteilt wird, wurde nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Bewährung geht nur bei einer Strafe von weniger als zwei Jahren. Wer Bewährung erhält, wurde nicht wegen Vergewaltigung verurteilt.

Jetzt darfst Du gerne Aussagen zum eigentlich Problem bei Strafverfahren wegen Vergewaltigungen machen: "Der Nachweis". Es sind immer zwei Parteien, ein traumatisiertes Opfer, dass den Sachverhalt nicht wirklich beschreiben kann. Ein vermutlicher Täter, der den Sachverhalt strafrechtlich irrelevant beschreiben kann, und Beweise die Varianten zulassen.

Eine Mindeststrafe von zwei Jahren ist eine hohe Strafe und kein Richter wird diese verhängen, wenn die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist; was im Regelfall nicht geht.

Der Gesetzgeber wollte etwas Gutes tun und hat sich allerlei andere Sexualdelikte ausgedacht um Möglichkeiten zu schaffen sexuelle Übergriffe anderweitig zu ahnden und das führt dazu, dass die Strafverfolgungsbehörde eben dass zur Anklage bringt, was wirklich sauber bewiesen werden kann. Und so wird Dein "Vergewaltiger" eben wegen sexueller Nötigung zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

Hier ist das eigentlich Problem.

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Fragesteler123  11.04.2023, 16:16

Es werden etwa 35.000 Menschen im Jahr wegen Steuerhinterziehung verurteilt,

nahezu alle zu geringen Geldstrafen.

In der Zeitung wird nur über die ganz extrem wenigen Ausnahmefälle berichtet,

wo die Bereicherungssumme extrem hoch ist.

Falls du diese Beispiele anführst,

leidest du entweder an einer so stark selektiven Wahrnehmeung,

die schon krankhafte Züge annimmt,

oder, was ich eher glaube,

du begehts einen Bestätigungsfehler.

https://de.wikipedia.org/wiki/Best%C3%A4tigungsfehler

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ZoeyPauk  11.04.2023, 17:15
@Fragesteler123

Ich gehe von der Rechtslage allgemein aus. Und da ist der Unterschied zwischen der Anzahl der Gefängnisjahre für Steuerhinterziehung und Vergewaltigung nicht so groß

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ZoeyPauk  11.04.2023, 17:24
@Fragesteler123

Das Gesetz sieht für Steuerhinterzieher eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren vor. Für das konkrete Strafmaß spielt insbesondere die Höhe der hinterzogenen Steuern eine entscheidende Rolle.

https://www.rosepartner.de/steuerberatung/strafmass-bei-steuerhinterziehung.html#:~:text=Das%20Gesetz%20sieht%20f%C3%BCr%20Steuerhinterzieher,hinterzogenen%20Steuern%20eine%20entscheidende%20Rolle.

Die Mindeststrafe beträgt bei Vergewaltigung (regelmäßig) mindestens zwei Jahre, im Falle der Qualifikation des § 177 Absatzes 7 StGB (Mindeststrafe drei Jahre) lautet der Urteilstenor auf schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff)[23], im Fall des Absatzes 8 auf besonders schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff)[23] (Mindeststrafe fünf Jahre). Darüber hinaus sieht § 178 StGB für den Fall des erfolgsqualifizierten Delikts der Vergewaltigung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe vor und entsprechend 30 Jahren Verjährungsfrist.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#:~:text=(siehe%20unten).-,Strafrahmen%20und%20Verj%C3%A4hrung,Jahr%20bis%20h%C3%B6chstens%2015%20Jahren.

Ein großer Unterschied ist das nicht. Mindestens 5 Jahre ohne Todesfolge für regelmäßige (!) Vergewaltigung ist lächerlich wenig!

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Fragesteler123  11.04.2023, 17:33
@ZoeyPauk

"Mindestens 5 Jahre ohne Todesfolge für regelmäßige (!) Vergewaltigung ist lächerlich wenig!"

Warum lächerlich wenig?

5 Jahre ist doch auch die Mindeststrafe für die vorsätzliche Tötung (Totschlag).

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Fragesteler123  11.04.2023, 17:42
@ZoeyPauk

Aber Vergewaltigung wird doch gewöhnlich mit etwa 3 Jahren bestraft und Steuerhinterziehung mit Geldstrafe.

Im Jahr 2019 wurden etwa 35.000 Menschen wegen Steuerhinterziehung bestraft.

Wenn man jeden Steuerhinterzieher mit 3 Jahren Haft bestrafen würde,

dann wären ja nach 3 Jahren 105.000 Steuerhinterzieher im Gefängnis.

Wer nur nach Zeitungsberichten geht,

begeht eine ganz starke selektive Wahrnehmung.

Es wird ja nur über die Steuerhinterziehungen berichtet,

wo die Bereicherung sehr hoch ist.

Der Uli Hoeness hat sich etwa 1.000 Mal so sehr bereichert wie ein Bankräuber,

wurde aber geringer bestraft.

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Fragesteler123  11.04.2023, 17:52
@ZoeyPauk

Allgemein soll die Strafe im wesentlichen dem gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung dienen.

Die zweckgerichteten Straftheorien haben eine hohe Bedeutung.

Die zweckfreie Vergeltung von Schuld spielt eine eher geringe Rolle.

Es stellt sich wie bei allen anderen Delikten auch für den Gesetzgeber die Frage,

welche gesetzlichen Strafrahmen zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich sind.

Wichtig ist das Hellfeld und das Dunkelfeld,

also die Tatverdächtigenbelastungszahl,

die bei Vergewaltigung etwa bei 9-11/100.000 Einwohler liegt und die Ergebnisse der Dunkelfeldforschung.

Das es in absoluten Zahlen in Deutschland viel mehr Vergewaltigungen als in Österreich oder Luxemburg gibt,

liegt natürlich an der unterschiedlichen Einwohnerzahl.

Jedenfalls ist die Kriminalität im Allgemeinen und die Sexualkriminalität im Speziellen in Deutschland sehr viel geringer als z.B. in den USA.

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Fragesteler123  11.04.2023, 17:58
@ZoeyPauk

"Und du findest 3 Jahre für Vergewaltigung gerechtfertigt?"

Die Vergewaltigung kann zum Suizid des Opfers führen.

Aber in Gefängnissen ist allgemein die Suizidrate etwa 10 Mal so hoch wie außerhalb von Gefängnissen.

Man kann natürlich in unserem Rechsstaat nicht Gleiches mit Gleichem bestrafen,

also einen Vergewaltiger zur Strafe auch vergewaltigen.

Alle Straftäter werden, bei schweren Delikten, mit der gleichen Währung bestraft,

nämlich mit Freiheitsstrafen.

Und das kann man nicht 1:1 mit den Folgen für die Opfer vergleichen.

Aber so wichtig ist das ja eigentlich auch nicht:

Es geht im Strafrecht nicht um eine philosophisch - idealistische Idee der Gerechtigkeit.

Der Aspekt der Strafgerechtigkeit muss ganz allgemein zurückgestellt werden,

weil das Strafrecht als eine gesellschaftliche Aufgabe betrachtet wird.

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ZoeyPauk  11.04.2023, 18:02
@Fragesteler123

Ach aber wenn ein Mörder lebenslänglich bekommt, dann ist es was anderes, wenn er sich im Gefängnis umbringt?

Merkst du eigentlich was du da für Vergleiche ziehst? Die sind schwammig!

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ZoeyPauk  11.04.2023, 18:02
@Fragesteler123

Und ich rede auch nicht davon das man einen Vergewaltiger zur Strafe vergewaltigen soll. Um Gottes Willen!

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Fragesteler123  11.04.2023, 18:14
@ZoeyPauk

"Und da ist der Unterschied zwischen der Anzahl der Gefängnisjahre für Steuerhinterziehung und Vergewaltigung nicht so groß"

bis 50.000 € gibts doch nur Geldstrafe.

Und das trifft doch auf nahezu alle Fälle zu von den etwa 35.000 jährlichen Verurteilungen.

Und bis 1 Mio € gibts gewöhnlich nur BEWÄHRUNGSSTRAFEN,

nach den Leitlinien des BGH.

Und bedenke eines:

Es ist ja auch nicht erlaubt, ein Fahrrad zu klauen und erst Recht nicht ein Auto zu klauen.

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Fragesteler123  11.04.2023, 17:30

"Ich finde materiellen Besitz nicht so wichtig wie ein Menschenleben."

Vielen Zig Millionen Menschen in diesem Land ist fremdes (!) Geld aber extrem wichtig.

Stell dir mal vor,

man würde den Bankraub ab jetzt nur noch mit 1 € bestrafen.

Dann gäbe es die 30.000 Bankfilialen nicht mehr,

weil die Zahl der potentiellen Täter,

die durch doie Strafe abgeschreckt werden müssen,

vieeeeeel höher als 30.000 ist.

Die hohe Strafe für den Bankräuber bedeutet keineswegs, dass der Richter den Bankraub besonders "schlimm" findet.

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ZoeyPauk  11.04.2023, 17:31
@Fragesteler123

Ich habe nie behauptet das man Bankräuber gar nicht bestrafen soll! Ach herje! Wie Leute hier gleich die Welt hineininterpretieren.

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Fragesteler123  11.04.2023, 17:37
@ZoeyPauk

"Ich habe nie behauptet das man Bankräuber gar nicht bestrafen soll!"

Das habe ich dir auch gar nicht unterstellt.

Mir geht es nur um die Prävalenz der Bevölkerung, Straftaten zu begehen.

Und aus der Sichtweise der Bevölkerung ist es vieeeeel erstrebenswerter und angenehmer,

die nächsten Jahre in der Karibik am Strafnd zu verbringen,

als jemanden zusammenzuschlagen oder zu vergewaltigen.

Für einen Bankraub gibts 60 Milliuonen völlig verständliche tatmotive:

Nämlich 60 Millionen Möglichkeiten,

sein Geld auszugeben.

Vermögensvorteile sind objektive Vorteile.

Geld kann jeder gebrauchen.

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ZoeyPauk  11.04.2023, 17:57
@Fragesteler123

Klingt ziemlich oberflächlich und selbstsüchtig. Ach ein Menschenleben ist nicht so wichtig, wie mein Geld für die Karibik! Somit ist die Diskussion beendet!

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Fragesteler123  11.04.2023, 18:02
@ZoeyPauk

Das menschliche Leben ist das höchste Rechtsgut.

Für MORD gibts die Lebenslange Freiheitsstrafe.

Die spiegelverkehrte Strafe gibts für Sachbeschädigung,

nämlich höchstens 2 Jahre,

selbst wenn man fremde Diamanten im Wert von 700 Millionen € zerstören würde.

Die Körperverletzung hat eine Höchststrafe von 5 Jahren,

weil der Mensch in unserer Werteordnung über den Sachen steht.

Und übrigens: Tiere sind keine Sachen,

es gibt ein Tierschutzgesetz mit der Höchststrafe von 3 Jahren.

Selbst die Tiere stehen in unserer Werteordnung über den Sachen,

jedenfalls die Wirbeltiere.

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ZoeyPauk  11.04.2023, 18:10
@Fragesteler123

Diese Denkweise ist genau das, was Menschen in den Abgrund stürzt. Unglaublich! Bye!

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ZoeyPauk  11.04.2023, 18:13
@Fragesteler123

Und jetzt sei mir nicht böse. Aber ich habe erst seit einer Stunde Feierabend und bin dann kurz auf die offene Gutefrage Website auf meinem Handy gegangen, um da von dir die Nachricht zu lesen. Dachte ok, ich antworte darauf, in der Hoffnung das es keine riesen Diskussion wird. Aber inzwischen hab ich kein Bock mehr. Ich bin müde und ich will noch was kochen. Habe Hunger. Ciao! 🙋‍♀️

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Natürlich wird unterschieden.

Falsch parken oder illegal Müll entsorgen sind Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten.

Schwarzfahren, kleine Ladendiebstähle, Drogenbesitz sollten von Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden.

Bei den Straftaten unterscheidet man nach Vergehen und Verbrechen.

Ein Verbrechen ist eine Straftat auf die eine Mindesstrafe von einem Jahr steht.

Alle Verbrechen sind Straftaten, aber nicht alle Straftaten sind auch Verbrechen.

Einbruchdiebstahl wurde jedoch von einem Vergehen zu einem Verbrechen hochgestuft vor ein paar Jahren.

Und dann unterscheidet sich das Strafmaß erheblich aufgrund verschiedener Kriterien, wie: Schwere der Tat, Wert der Beute, Tatmehrheit, Vorstrafen etc.

Differenziert wird also genug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Fragesteler123  11.04.2023, 18:20

"Einbruchdiebstahl wurde jedoch von einem Vergehen zu einem Verbrechen hochgestuft vor ein paar Jahren."

Bei Wohnungen, nicht jedoch z.B. bei Geschäftsräumen.

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vanOoijen  11.04.2023, 18:44
@Fragesteler123

Es geht ja um eine Wohnung.

Und da waren währenddessen auch noch die Eigentümer zuhause und haben geschlafen.

Die werden da vielleicht nie wieder schlafen können.

Eine Bekannte von mir ist nach einem Einbruch umgezogen und hat in der Wohnung nie wieder übernachtet.

Und der Fragesteller versteht nicht einmal, warum die traumatisiert sind, "weil sie doch geschlafen haben".

Kopfschütteln.

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Fragesteler123  11.04.2023, 19:09
@vanOoijen

In nder Viktimoplogie weiß man ja seit etwa 25 oder 30 Jahren, dass viele Opfer von Wohnungseinbruchsdiebstahl traumatisiert sind,

und zwar auch dann, wenn sie während dem Diebstahl nicht zu Hause waren.

Was ja typisch ist, die Einbrecher gehen eher rein, wenn die Leute im Urlaub sind.

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Da wird differenziert im Recht und das ist aus Meiner Sicht auch gut so. Es geht im Strafrecht ja darum, eine der Schuld angemessenen Konsequenz zu ziehen. Einerseits mit dem Absoluten Prinzip „Auge um Auge“ und andererseits nach der Relativen Straftheorie, welche solche Taten in der Zukunft beim Täter und anderen unterbinden soll.
Das die kriminelle Energie bei einem Jugendlichen Gelegenheitsdieb geringer ist als bei einem Serienmörder ist aus meiner Sicht auch recht selbstverständlich erkennbar. Eine Bestrafung sollte immer angemessen sein in Verhältnis zur Tat. Das ist die ganze Idee hinter dem Strafrecht.
Fazit: Man kann auf keinen Fall alle Kriminellen/Leute die Ordnungswidrigkeiten begehen in einen Topf schmeißen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung