Kreidler Florett rmc-g 50 nur 50km/h

1 Antwort

Das darfst du nicht, mit der Klasse AM bis max. 45 km/h. Ist der Roller schneller als 45 km/h erlicht sofort die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz, im Falle eines Unfalles zahlt keine Versicherung den Schaden, ausserdem ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und du kannst beim Klasse B Fuehrerschein bis 21. Jahre gesperrt werden, wenn du dann den Fuehrerschein zum arbeiten brauchst, kannst du im schlimmsten Fall bis du 21. Jahre alt bist nicht arbeiten.


migebuff  21.03.2015, 15:14

Das darfst du nicht, mit der Klasse AM bis max. 45 km/h.

Bis 50 km/h vor Bj 2001, bis 60 km/h für DDR-Mopeds bis Bj 1992

Ist der Roller schneller als 45 km/h erlicht sofort die Betriebserlaubnis 

Die Betriebserlaubnis kann wegen Änderung der Fahrzeugart, Gefährdung oder Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens erlöschen.

Änderung der Fahrzeugart nicht vor, außer er macht einen PKW draus, Gefährdung liegt bei einfacher Entdrosselung nicht vor, da die Fahrzeuge auch ohne Drossel ausgeliefert werden (Schweiz), Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens wird bei einer Änderung der Übersetzung auch nicht vorliegen.

und der Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz kann nicht erlöschen, da Unfallopfer sonst auf ihren Schäden sitzenbleiben würden, die Versicherung muss zahlen, wenn ein Vertrag besteht, siehe §3 PflVG.

im Falle eines Unfalles zahlt keine Versicherung den Schaden

Die Versicherung zahlt den Schaden und nimmt den Verursacher aufgrund der Obliegenheitsverletzungen in Regress.

du kannst beim Klasse B Fuehrerschein bis 21. Jahre gesperrt werden

Folglich muss er nur warten, bis er 22 ist, und kann niemals mehr eine Sperre erhalten, da diese immer bis 21 verhängt wird? Es gibt keine "Sperre bis 21". Er kann eine Sperre für eine bestimmte Dauer erhalten.

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