Das kommt ganz darauf an. Der Rettungssanitäter, stellt in Deutschland im rechtlichen Sinne keine anerkannte Berufsausbildung dar sondern ist vielmehr eine Qualifikation bzw. berufliche Weiterbildung, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Diese sind in allen Bundesländern der Einsatz als zweite Person, d.h. als Assistenzperson und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung und die eigenverantwortliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind im qualifizierten Krankentransport auf Krankentransportwagen (KTW). Die Qualifikation zum Rettungssanitäter, hat lediglich einen zeitlichen Umfang von insgesamt mindestens 520 Stunden und kann dementsprechend in Vollzeitform absolviert bereits innerhalb von ungefähr dreieinhalb Monaten erworben werden. Sie umfasst verschiedene Abschnitte, wovon der erste Abschnitt der Rettungssanitäter- Grundlehrgang ist. Dieser, kann an manchen Rettungsdienstschulen auch bereits mit 17 Jahren absolviert werden, nicht aber an Allen. Die sich hieran anschließenden Module Krankenhauspraktikum, Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit der Abschlussprüfung, erfordern grundsätzlich die die Volljährigkeit.
Rein praktisch betrachtet, wäre es auch vollkommen sinnlos, vor der Volljährigkeit damit fertig zu sein, da man als Minderjähriger unmöglich ein Arbeitsverhältnis bekommen würde. Die Tätigkeit, ist schlichtweg mit den gesetzlichen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und weiteren Gesetzen unvereinbar und setzt darüber hinaus auch eine Fahrerlaubnis voraus, welche ebenfalls nur Volljährige erhalten.
Die "richtige", dreijährige Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist die Ausbildung zum Notfallsanitäter. Auch hier gilt aber, dass diese allermeist erst mit der Volljährigkeit begonnen werden darf. Manche Rettungsdienste, vergeben zwar Ausbildungsplätze auch an Minderjährige, dies stellt allerdings eine juristische Grauzone dar. Hinzu kommt, dass diese Ausbildung mit im Durchschnitt zehn Bewerbungen auf einen freien Ausbildungsplatz bundesweit dermaßen begehrt ist, dass diese vielerorts bevorzugt an Rettungssanitäter mit Berufserfahrung vergeben werden.
Mfg