Weder noch. Das kommt ganz konkret darauf an, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, welche das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe, an ein Parteiverbot stellen. Diese Anforderungen, liegen relativ hoch, was im Grundsatz auch absolut richtig ist, denn in einer Demokratie, geht es in allererster Linie immer um die politische Auseinandersetzung und ein Parteiverbot, stellt das absolut letzte Mittel zum Schutze der Demokratie dar. Wenn diese Voraussetzungen nachweislich vorliegen, dann muss eine Partei verboten werden, ja, dann gebietet es das Grundgesetz. Wenn sie allerdings nicht vorliegen, dann darf es kein Verbot geben, das gebietet das Grundgesetz ebenso. Als Laie, dem nicht sämtliche Informationen der Verfassungsschutzbehörden vorliegen und der auch kein Verfassungsrechtler ist, halte ich es persönlich für unmöglich, dies fundiert beurteilen zu können. Fakt ist ausschließlich, dass ein Parteiverbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht geführt werden würde, das dann anhand von sämtlichen vorgelegten Beweisen, die sorgfältig überprüft werden würden, über das Parteiverbot zu entscheiden hätte. Eingeleitet werden, kann ein solches Verbotsverfahren von der Bundesregierung, der Mitte des Bundestages oder aber auch vom Bundesrat. Zuvor ist es meines Wissens nach üblich, dass ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wird, bei welchem vorab von renomierten Juristen überprüft wird, wie die Chancen auf ein erfolgreiches Verbot tatsächlich stehen.
Mfg