Gilt Mietrecht?

4 Antworten

Wenn sie Miete an die Eltern zahlt besteht ein Mietverhältnis und es gilt natürlich das Mietrecht wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch.

Der Vermieter, in dem Fall die Eltern, sind verpflichtet die Mietsache, in dem Fall das Zimmer, in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und wenn nötig in diesen zu versetzen. BGB § 535 Absatz 1.

Allerdings haben Vermieter neben Pflichten auch Rechte.

So zum Beispiel dem Mieter ohne Grund zu kündigen wenn sie mit ihm in derselben Wohnung wohnen. BGB § 573a

Sie könnte mit einer Rohrzange den Verbindungsring der Ventilsteuerung zum Venitl lösen, das Steuerventil abnehmen und den Stift der in die Leitung ölen und mit einer Kombizange hin- und herbewegen. Anschließend Steuerventil wieder aufsetzen und den Befestigungsring leicht anziehen.

https://www.youtube.com/watch?v=H_xYeeuCs-4

Aufwand max. 5 Min - Ärger mit den Eltern "0"!

Vielleicht können Sie Ihr ja helfen, statt da Ärger zu schüren!?!

Sie kann auch selbst beim Vermieter anrufen und das mit der Heizung klären, wäre das Einfachste.

Da vermutlich kein Untermietvertrag besteht, kann auch nicht auf das Mietrecht zurück gegriffen werden.

Wenn es eine Kleinreparatur ist (vielleicht muss nur entlüftet werden), müssen die Eltern (Mieter) es ggf sowie selbst bezahlen, je nach Mietvertrag.

Die Betreffende könnte es auch an den Vermieter melden (gibt evtl Ärger mit den Eltern, aber dafür wird es dann hoffentlich wieder warm).

anitari  15.10.2023, 13:07
Da vermutlich kein Untermietvertrag besteht, kann auch nicht auf das Mietrecht zurück gegriffen werden.

Das Mietrecht gilt auch für sog. Untermietverträge.

Wenn es eine Kleinreparatur ist (vielleicht muss nur entlüftet werden), müssen die Eltern (Mieter) es ggf sowie selbst bezahlen, je nach Mietvertrag.

Alles was mit der Heizung zusammenhängt fällt nicht unter Kleinreparaturen.

Die Betreffende könnte es auch an den Vermieter melden (gibt evtl Ärger mit den Eltern, aber dafür wird es dann hoffentlich wieder warm).

Der Vermieter des Betreffenden (Untermieter) ist der Hauptmieter (die Eltern). Mit dem Vermieter des Hauptmieters hat der Betreffende keinen Mietvertrag.

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domeris  15.10.2023, 13:24
@anitari

Dass Heizungsdefekte nicht unter Kleinreparaturen fallen, ist mir neu. Vielen Dank für den Hinweis. Ist das im BGB geregelt oder hat sich das aus der Rechtsprechung entwickelt?

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Gerhart  15.10.2023, 17:57

Wo Miete bezahlt wird, gibt es auch einen (mündlichen ) Mietvertrag, aus dem Pflichten für den Vermieter erwachsen. Keine Heizung >>> keine Mietzahlung

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