Mietminderungsantrag wegen nicht schließendem Gefrierschrank?


11.07.2023, 10:00

Ich möchte dafür einen Mietminderungsantrag nach 536 BGB stellen.


11.07.2023, 10:08

Ich möchte natürlich auch eine Frist setzen. von 2 Wochen

Sollte ich dann ein bestelltes Teil in Verrechnung der Miete stellen oder einen Mietminderungsantrag schicken?

Meinen Gedanke war, dass ich deshalb kein Essen vernünftig aufbewahren kann und auch die Stromkosten deshalb höher sind

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist einer der typischen Schäden, zu deren Behebung man nicht zwingend den Vermieter braucht. Man teilt ihm den Schaden mit (hier schon bei der Übergabe aufgenommen) und setzt eine Frist zur Behebung. Gleichzeitig kündigt man an, dass man im Rahmen der Ersatzvornahme ansonsten selbst jemand beauftragt, den Kühlschrank zu reparieren oder man macht es selbst, wenn es einfach geht.

Natürlich zieht man sich dann alle Kosten von der Miete ab und gibt dem Vermieter die Belege.

Ein Grund für eine Mietminderung besteht daher nicht, weil es sich nicht um einen Mangel handelt, der nicht schnell im Rahmen der Ersatzvornahme beseitigt werden könnte.


"Kleinigkeiten" rechtfertigen nach der aktuellen Rechtsprechung keine Mietminderung wenn die Erheblichkeitsschwelle im Sinne von § 536 Abs.1 Satz3 BGB nicht überstigen wird. Das könnte hier gegeben sein, da das Geräte ja grundsätzlich funktioniert .

Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich den den Vermieter ordentlich anschreiben ( schriftlich - Brief ! ) und Ihn dann eine Frist von 4 Wochen für den Austausch des defekten Teiles bitten. Gleichzeitig würde ich im Schreiben dann aber ankündigen, das Du nach den 4 Wochen das Ersatzteil selber besorgen und austauschen wirst und die Kosten dann an Ihm weiterbelasten wirst.


Philnichtipp 
Fragesteller
 11.07.2023, 10:25

Dankeschön genauso werde ich es machen. mein Ziel ist kein Streit sondern lediglich eine Funktionierende Wohnung

1

Grundsätzlich wird eine berechtigte Mietminderung nicht beantragt sondern gemacht.

Nach Recht und Gesetz darf gemindert werden, wenn ein/der Mangel erheblich ist. In deinem Fall ist das zu bezweifeln.

Was bleibt, ist nach vergeblicher Fristsetzung die Ersatzvornahme. Du beauftragst eine fachlich qualifizierte Firma und deren Kosten verrechnest du im übernächstem Monat mit der Miete.

Ich "schätze", mehr als 1 - 2 % pro Monat sind da nicht drin. Deswegen hast Du aber immer noch keine neue Abdeckung.

Schreibe dem Vermieter jetzt, dass Du das Teil selbst besorgst und ihm die Kosten in Rechnung stellst.

Mietminderung beantragt man nicht, die nimmt man vor.

Mietminderung bei schlecht oder nicht schließender Kühlschranktür dürfte irgendwo im 0,0000%-Bereich liegen.

Wenn auf deine telefonischen Meldungen und Nachfragen nichts passiert mach das schriftlich.

So altmodisch auf Papier und per Post.