Mietminderungsantrag wegen nicht schließendem Gefrierschrank?
Guten Tag,
ich habe ab jetzt streit mit dem Vermieter weil ich nach dem 13 Anruf innerhalb von 3 Monaten immer noch keine neue Gefrierfachverdeckung bekommen habe (die mit im Mietvertrag mit vermietet wird). Dieser Gefrierfach ist mit im Kühlschrank, wodurch das ganze Gemüse andauernd gefriert. Der Mangel wurde bei Einzug schon festgestellt und wurde auch aufgenommen. Ausgemacht wurde, dass diese Mängel beseitigt werden. Wurden sie bisher nicht. Wie Hoch ist der &-tuale anteil den ich dafür an der Miete Anteilig machen kann.
Zu mir, ich bin student und habe sehr häufig nachgefragt. es kommen jedes mal angaben wie ich rufe dich nochmal an oder ich habe urlaub oder ich habe es vergessen ich melde mich nochmal.
Danke für eure Hilfe
Ich möchte dafür einen Mietminderungsantrag nach 536 BGB stellen.
Ich möchte natürlich auch eine Frist setzen. von 2 Wochen
Sollte ich dann ein bestelltes Teil in Verrechnung der Miete stellen oder einen Mietminderungsantrag schicken?
Meinen Gedanke war, dass ich deshalb kein Essen vernünftig aufbewahren kann und auch die Stromkosten deshalb höher sind
8 Antworten
Das ist einer der typischen Schäden, zu deren Behebung man nicht zwingend den Vermieter braucht. Man teilt ihm den Schaden mit (hier schon bei der Übergabe aufgenommen) und setzt eine Frist zur Behebung. Gleichzeitig kündigt man an, dass man im Rahmen der Ersatzvornahme ansonsten selbst jemand beauftragt, den Kühlschrank zu reparieren oder man macht es selbst, wenn es einfach geht.
Natürlich zieht man sich dann alle Kosten von der Miete ab und gibt dem Vermieter die Belege.
Ein Grund für eine Mietminderung besteht daher nicht, weil es sich nicht um einen Mangel handelt, der nicht schnell im Rahmen der Ersatzvornahme beseitigt werden könnte.
"Kleinigkeiten" rechtfertigen nach der aktuellen Rechtsprechung keine Mietminderung wenn die Erheblichkeitsschwelle im Sinne von § 536 Abs.1 Satz3 BGB nicht überstigen wird. Das könnte hier gegeben sein, da das Geräte ja grundsätzlich funktioniert .
Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich den den Vermieter ordentlich anschreiben ( schriftlich - Brief ! ) und Ihn dann eine Frist von 4 Wochen für den Austausch des defekten Teiles bitten. Gleichzeitig würde ich im Schreiben dann aber ankündigen, das Du nach den 4 Wochen das Ersatzteil selber besorgen und austauschen wirst und die Kosten dann an Ihm weiterbelasten wirst.
Dankeschön genauso werde ich es machen. mein Ziel ist kein Streit sondern lediglich eine Funktionierende Wohnung
Grundsätzlich wird eine berechtigte Mietminderung nicht beantragt sondern gemacht.
Nach Recht und Gesetz darf gemindert werden, wenn ein/der Mangel erheblich ist. In deinem Fall ist das zu bezweifeln.
Was bleibt, ist nach vergeblicher Fristsetzung die Ersatzvornahme. Du beauftragst eine fachlich qualifizierte Firma und deren Kosten verrechnest du im übernächstem Monat mit der Miete.
Ich "schätze", mehr als 1 - 2 % pro Monat sind da nicht drin. Deswegen hast Du aber immer noch keine neue Abdeckung.
Schreibe dem Vermieter jetzt, dass Du das Teil selbst besorgst und ihm die Kosten in Rechnung stellst.
Mietminderung beantragt man nicht, die nimmt man vor.
Mietminderung bei schlecht oder nicht schließender Kühlschranktür dürfte irgendwo im 0,0000%-Bereich liegen.
Wenn auf deine telefonischen Meldungen und Nachfragen nichts passiert mach das schriftlich.
So altmodisch auf Papier und per Post.
Dankeschön für die ausführliche Antwort!