Mietrecht?

4 Antworten

Entweder Du bezahlst den Mietanteil oder händigst ihm die Anschaffungen aus.

Den Mietanteil nicht zahlen und auch noch die Anschaffungen mitnehmen wäre nicht rechtens.

Hallöchen!

In einer solchen Situation ist es wichtig, die spezifischen Gesetze und Vertragsdetails zu berücksichtigen. Generell gilt, dass Personen, die nicht im Mietvertrag stehen und offiziell nicht in der Wohnung gemeldet sind, normalerweise keine direkte Verpflichtung haben, die Miete zu zahlen.

Wenn ihr euch jedoch gemeinsam aufgeteilte Kosten vereinbart habt, kann es sein, dass er dennoch einen Anspruch auf einen Ausgleich für die Kosten geltend macht. Das hängt von den Umständen und den getroffenen Vereinbarungen ab.

In Bezug auf die mitgenommenen Gegenstände, könnte es schwierig sein, wenn du sie ihm ursprünglich geschenkt hast. Geschenke werden in der Regel als Eigentum des Empfängers betrachtet. Es ist möglich, dass er dennoch versucht, einen Ausgleich für die von dir mitgenommenen Gegenstände zu verlangen.

Am besten fragst du bei einem Anwalt für Mietrecht nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da nicht im Mietvertrag stehst und dort nicht mehr wohnst: Sein Problem.

Gegenstände als abgemachter Mietersatz in den drei Jahren stehen ihm natürlich zu. Die darfst ne einfach mitnehmen, da sie ihm gehören. Oder du zahlst ihm die Dinge die du mitnimmst.

Da Sie mit ihm in keinem Vertragsverhältnis stehen, haben Sie auch keine Zahlungsverpflichtung.


Norina1603  18.07.2023, 18:50

Sicher?

Muss ich das? Wir haben einen mündlichen Vertrag. Das alles was ich angeschafft habe als miete gilt das nehme ich aber alles mit.

Und

Ich war so doof und habe es unter Zeugen gesagt.
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schelm1  19.07.2023, 10:03
@Norina1603

Auf solche Zeugen und die Wirkung von Aussagen darf man gespannt sein!

Ich bleibe bei meinem Hinweis!

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