Gibt es beim Vermieten einer WG gesetzliche Bestimmungen?

4 Antworten

Für "WG-Vermieter", wie auch "WG-Mieter", gilt dasselbe Mietrecht wie für alle anderen Vermieter und Mieter auch.

WGs werden aber teilweise mit 20qm und 450€ kalt vermietet. 

Kommt drauf an wo. In München z. B. wäre das noch ein Schnäppchen.

Bei "WGs" ist ja noch zu bedenken das Räume und deren Einrichtungen, z. B. Küche, Bad und E-Geräte mitgenutzt werden können.

Oft läuft es bei solchen Angelegenheiten nach dem Motto : " Wo kein Kläger , da auch keine Schuld " . Viele Studis zahlen dann teils auch happige Preise , wenn sie ein WG-Zimmer nah der UNI nebst guter Verkehrsanbindung bekommen wollen .

Auf der anderen Seite muß man aber auch erst einmal die ortsübliche Kaltmiete für vergleichbar ausgestattete Immobilien in den jeweiligen Ortsteilen der betreffenden Stadt kennen .

Da in einer Kaltmiete aber auch Betriebs- / und Nebenkosten abseits der Heizkosten enthalten sein können , kann da dann z.B. Wasser / Abwasser , Abfall , Verschleiß von vermietereigenen Ausstattungsgegenständen und ggf. auch Treppenhausreinigung personen- / und verbrauchsbezogen pro Wohnung für eine Teuerung sorgen .

Zunächst einmal gibt es die Bestimmungen des Mietvertrag.

Darüber hinaus gibt es auch eine Mindest m2 Größe pro Mieter. Damit soll "Scheinanmeldungen" vorgebeugt werden, was bei Straftaten, speziell nach dem AuslG relevant ist.

Ausländern wird bei melderechtlicher Erfassung oft nur der Pass eingezogen, um eine freiwillige Ausreise oder Abschiebung zu ermöglichen.

Ist die Person ofw ( ohne festen Wohnsitz) kann ggf. Abschiebehaft angeordnet werden.

Analog gilt das für Straftäter geringer bis mittlerer schwere der Tat.

Fragen zum Mietpreis-Spiegel / m2-untervermietung sind regional unterschiedlich geregelt.

Da rate ich das Rathaus/ Wohnungsamt anzufragen und- oder mit dem Vermieter eine Absprache zu treffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
anitari  13.10.2021, 15:44

Was hat das jetzt mit der Frage zu tun?

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Die Regeln des Wohnraummietrechtes gelten.

AnonymerAcc 
Fragesteller
 13.10.2021, 15:43

Dann wäre doch jeder zweite WG-Mietvertrag rechtswidrig, oder nicht?

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anitari  13.10.2021, 15:46
@AnonymerAcc

Wie kommst Du darauf? "WG-Mietverträge" gibt es übrigens nicht, nur Mietverträge.

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AnonymerAcc 
Fragesteller
 13.10.2021, 15:53
@anitari

Teilweise hat ja jeder WG Bewohner einen eigenen Mietvertrag.

In Heidelberg zB ist die ortsübliche Vergleichsmiete bei 16€ für 30qm.

Aber im Internet findet man viele Angebote, wo für 15 Qm Fläche 550-600€ kalt verlangt wird

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Gerhart  13.10.2021, 17:45
@AnonymerAcc

(Miet)Wucher kann strafrechtlich verfolgt weden, aber ansonsten ist die Rechtswidrigkeit kaum nachzuweisen, wenn überhaupt.

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