Rechtens ein Dachgeschoss zu vermieten?
Hallo,
Mit meinem großen Bruder zusammen wohne ich in einer Dachgeschoss Wohnung. Es ist ein Einfamilienhaus und unten wohnen andere Leute. Wir haben hier 2 Zimmer und eine Toilette. Keine Küche oder ähnliches wo man kochen oder essen könnte. Das Dachgeschoss ist auch nicht mit einer Tür abgesperrt sondern hat nur diese Treppe nach unten wo jeder hier rein und raus kann. Unsere Türen können wir nur mit unsern Zimmer Schlüssel abschließen und ansonsten, wenn die Türen nicht zu sind, kann theoretisch jeder hier hoch da es wie gesagt keine Tür gibt die es verhindert das andere leute hier hochkommen können. 450€ Miete wird hier verlangt und ich wollte daher hier mal fragen ob das rechtens ist dass man das hier vermietet?
Ich weiss das viele Fragen kommen würden wieso wir dann hier wohnen etc aber dies hat persönliche Gründe..
Wollte dennoch diese Frage hier stellen
8 Antworten
Bevor ich mir die Finger wundtippe: Natürlich kannst Du dagegen vorgehen und die Zimmer dürfen so als "Wohnung" nicht vermietet werden: Die gesetzliche Grundausstattung einer Wohnung | Movinga => beachte aber die Regelungen in Deinem Bundesland, 2 Beispiele sind in dem Link ja erwähnt.
Es fehlt hier auch die Abgeschlossenheit.
Was aber möglich ist, ist die Vermietung von 2 Räumen - aber eben nicht als Wohnung. Das hängt vom Wortlaut des Mietvertrages ab.
Wenn ihr aber etwas unternehmt, dann ist die vermutlich ernsthafte Konsequenz, dass ihr dann ausziehen müsst.
Und wo kocht ihr?
Es ist letztlich eher wie eine WG, oder Untervermietung. Passiert immer wieder, bei dem angespannten Wohnungsmarkt.
Wir kaufen uns immer was oder haben fertig Gerichte hier. Auch habe ich eine kleine Platte gekauft wo ich mir was zu essen machen könnte
Ist es rechtens? Ja
Ist der Preis eine Frechheit? Auch Ja
"ob das rechtens ist dass man das hier vermietet?"
Natürlich. Ihr habt euch ja auf die Umstände eingelassen. Ich darf auch mein Badezimmer und meine Abstellkammer vermieten wenn es Jemand nimmt. Niemanden steht eine Küche zu, es gibt Wohnräumlichkeiten mit Gemeinschaftsklos und einer Matratze auf dem Boden
Man darf beileibe nicht alles vermieten, wofür jemand zu zahlen bereit ist. Abstellkammern z.B. sind in der Regel keine Wohnräume.
Man muss nicht eine Wohnung vermieten. Man darf auch Zimmer vermieten. Euch hat ja keiner gewungen, so ein Zimmer zu nehmen. Wenn euch die Situation so wie sie ist nicht gefällt, dann müsst ihr halt ausziehen. Ihr könnt euer bzw eure Zimmer abschließen.