Fotograf löscht nicht Bild von mir?
Hallo, ein Fotograf hat ein Bild von mir auf Facebook gepostet. Zuerst war ich damit in Ordnung, bloß sind da so viele Aktfotos und ich möchte nicht in so einem Licht zu sehen sein. Ich habe trotzdem das Recht, dass man das Bild löscht, oder? Trotz Kontaktaufnahme nimmt dieser dieses Bild nicht runter und ich weiß nicht was ich machen soll. Ich habe es schon auf Facebook gemeldet aber es führt zu nichts. Soll ich zur Polizei?
5 Antworten
Ich habe trotzdem das Recht, dass man das Bild löscht, oder?
Selbst bei einem Widerruf besteht die Genehmigung für die Vergangenheit weiterhin!
Ausgehend davon, dass eine einmal erteilte und nicht spätestens in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Aufnahme „zurückgenommene“ (vergleiche Libertus a. a. O. Seite 626 Fußnr.. 37) Einwilligung grundsätzlich nicht widerruflich ist (Wandke/Bullinger a. a. O. Rnr. 19), kommt ein Widerruf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht (Wandke/Bullinger a. a. O. Rnr. 20). Ein wichtiger Grund kann etwa dann vorliegen, wenn die Weiterverwertung der Filmaufnahmen in Folge einer Wandlung der Persönlichkeit verletzend wäre (Libertus a. a. O. Seite 626)
Fraglich, ob die anderen Fotos ein ausreichender Grund sein kann. In einem Fall klage ein ehemaliges Callgirl gegen einen Fotografen, der den Eindruck erweckte, dass die Bilder von einem aktiven Callgirl bestellt wurden. Diese Äußerung wurde vom Gericht als entehrend empfunden und es musste gelöscht werden. Es war zudem die Äußerung falsch, die Agentur hatte die Bilder auf eigene Rechnung selbst angefertigt.
Hast du Geld für das Bild bekommen ?
Wenn nein kannst du deine Einwilligung jederzeit zurück ziehen und der Fotograf muss es löschen.
Wenn du Geld bekommen hast dann hast du ihm deine Rechte an dem Bild verkauft und kannst diese auch nicht zurück ziehen.
Wir haben auch keinen schriftlichen Vertrag gemacht.
Dann wird auch für den Fotografen schwierig nachzuweisen, was genau vereinbart wurde.
Fraglich, ob dafür eine Unterlassungsklage angestrebt werden muss.
Papierschriftlich anschreiben mit der Aufforderung die Bilder zu entfernen unter Fristsetzung. Für den fruchlosen Ablauf der Frist bereits die Klage androhen.
Jeder darf selbst bestimmen, ob er fotografiert oder gefilmt werden will und ob und wo die Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen. So folgt es aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie es Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert. Schon fürs bloße Knipsen gilt: Sie dürfen nur Menschen fotografieren oder filmen, die damit auch einverstanden sind. Wer Foto- oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlicht, dem droht sogar eine Strafe. So steht es ausdrücklich in Paragraf 22 und 32 des Kunsturhebergesetzes. Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe verhängen die Gerichte bei Verstößen. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest klären auf.
Einfach nachdrücklich darauf hinweisen, dass er es entfernen soll.
Die Polizei hat damit nichts zu tun, das wäre Zivilrecht -> Fachanwalt.
Und wenn er den Vertrag herausholt und auf die von der Fragestellerin mit anerkannten AGB hinweist?
Zuerst war ich damit in Ordnung,
Das ist das Problem. Auch der Fotograf braucht eine gewisse Rechtssicherheit. Klar, Du kannst es versuchen, das gerichtlich durchzusetzen, dass sich jetzt was geändert hat durch die Aktaufnahmen im Umfeld. Aber sicher kannst Du Dir nicht sein, dass das durchgeht.
Nein, habe kein Geld bekommen. Wir haben auch keinen schriftlichen Vertrag gemacht.