Es gibt eine einfachere Möglichkeit:

Der Arztpraxis eine Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung einschließlich hoher Strafsumme für jede Zuwiderhandlung zukommen lassen.

Falls nicht binnen gesetzer Frist (knapp) reagiert wird, auf Unterlassung verklagen!

Es ist ein sehr übergriffiges Verhalten, Sperren zu beseitigen und dann dort zu Parken. Auch dies könnte bereits einen Hausfriedensbruch darstellen und mit entsprechenden Belegen (Fotos) eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann wird zukünftig mehr Vorsicht walten gelassen.

Eine weitere, dritte Möglichkeit wären private Parkplatzdienste, die Freihalten dafür müsste jedoch eine einschlägige Hinweistafel angebracht werden, dies erfordert jedoch wieder die Erlaubnis des Vermieters.

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Über den Renteneintritt entscheidet die Rentenversicherung. Mit diesem endet der Arbeitsvertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf!

Folglich bestehen keinerlei Verpflichtungen beiderseits!

Freilich könnte ohne eine rechtliche Verpflichtung Hilfe angeboten werden, wenn es wirtschafltich attraktiv erscheint.

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Kfz an an Privat verkauft, Käufer droht mit Anwalt was soll ich tun?

Moin zusammen, habe folgendes Anliegen. Habe bei Kleinanzeigen einen 30 Jahre altes Golf 1 Cabrio inseriert. Hatte den Wagen selber nur ein halbes Jahr, da ich zu wenig Zeit hatte und habe wollte ich das Cabrio nun wieder verkaufen. Nun kam ein Interessent, schaute sich das Fahrzeug an, machte eine Probefahrt. War insgesamt drei Stunden mit einem Freund vor Ort. Ein paar Sachen sind ihm aufgefallen, wie zum Beispiel das der Wagen wohl mal lackiert wurde, sowie das Dach das noch das erste war. Ich versicherte ihm aber mündlich, das ich da nix Nachlackiert habe und das das Dach zwar alt aber dicht sei. Zumindest habe ich bis dato keinen Wassereinbruch gehabt. Übrigens ist der Käufer selber Lackierer. Wir haben uns preislich geeinigt und machten einen Kaufvertrag vom ADAC, wo keine Haftung für Sachmangel übernommen wird. Ein paar Tage später holte er den Wagen mit einem Trailer ab. Zwei Tage später rief der Käufer mich nun an, und meinte , das der Wagen nicht mehr vernünftig läuft und das Standgas nicht hält. Zudem soll es ins Fahrzeug geregnet haben.Da er selber in einer Werkstatt arbeitet, hat er den Wagen von einem Gutachter der vor Ort war begutachten lassen und es wurden angeblich viele Mängel gefunden, wie zB. Durchrostungen am Unterboden, Lackdichte passte nicht, Kat wäre leer geräumt wurden. Kurzum das Auto wäre Schrott und ich sollte ihm das Geld zurückerstatten oder er Schaltet einen Anwalt ein. Ich sagte dem Käufer, das ich davon keine Kenntnis hatte und verwies auch auf den Ausschluss der Sachmängel. Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Fall? Was kann ich tun?

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Es ist die neue Mode geworden. Da er vom Fach ist und länger den Wagen begutachtet hat, sind die reklamierten Mängel als angenommen zu betrachten. Er hat sie mit dem Kauf angenommen und es besteht jedenfalls bezüglich Karosserie Problemen unkritisch KEINERLEI Anspruch.

Das Einzige was bleibt, ist der Forderung vehement zu widersprechen, damit nicht das Risiko besteht, dass später selbst bei Obsiegen vor Gericht noch Gerichtskosten folgen könnten!

Parteigutachten sind ohnehin kaum beachtlich.

Wahrscheinlich hat er sich verkalkuliert und möchte aus der Nummer raus oder einen Nachlass zur Verbesserung der Rechnung.

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Es kommt drauf an was tatsächlich fehlt. Ermangelt es am Mindestgehalt nach ZPO ist die Klage bereits deswegen abweisungsreif. Wenn eine privat Person streitet, kann ein richterlicher Hinweis zur sinnvollen Prozessführung stattfinden (§ 139 ZPO). Dann könnte eine Klageänderung (§ 264 Nr. 3 ZPO) noch vor Abweisung erfolgen.

Werden keine Anträge gestellt, erfolgt eine Abweisung.

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Da der Vertrag nicht bekannt ist, stellt sich zudem die Frage, ob eine Lohnabrechnung bereits vorliegt. Sollten mehrere mit einem gewissen zeitlichen Abstand ohne Rüge bestehen, dürfte die Sache wie auf der Abrechnung manifestiert sein.
Sollte das Arbeitsverhältnis gerade erst begründet worden sein, wird eine Klage die PRobezeit nur kurz auflockern und dürfte zu einem baldigen Ende führen.

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Ein Zurückbehaltungsrecht besteht weiterhin. Deswegen geben in solchen Fällen Handwerker idr. dem Kunden drei Termine und einen darf er sich aussuchen. Wenn dem nicht nachgekommen wird, besteht seitens der Kunden Annahmeverzug und es wird die Rechnung fällig.

Anders ist es, wenn dem Auftragnehmer eine Frist zur Beseitigung vorgegeben wurde und diese fruchtlos verstreicht. Dann muss der Auftraggeber keine Nachbesserung mehr annehmen und nicht bezahlen...

Eine strafbare Handlung besteht jedenfalls in keinem Fall soweit es nicht mit dem Vorsatz einen Vermögensvorteil daraus zu erschließen geschieht. Dieser ist zudem schwer nachweisbar.

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Wenn man hier, wie leider so oft, ein Konto erstellt wo man sagt, dass man W13 ist aber halt M50 ist in Wahrheit, ist das dann illegal?

Das könnte bereits den Straftatbestand des Cybergrooming (§ 176 StGB) erfüllen!

Oder ist es erst kritisch je nach dem was man dann als diese Fantasieperson schreibt?

Als Vorbereitungshandlung könnte es noch straffrei sein, aber genausogut die Grenze überschreiten, es ist ein Graubereich der oft einer Auslegung bedarf.

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Es ist nicht die erste Kündigung, die entgegen aller Wahrscheinlichkeit angeblich doch nicht eingegangen ist.

Das PRoblem besteht darin, dass kein Zeuge für das Kouvertieren mit einem Briefumschlag mit zutreffender Anschrift und dem Inhalt der Kündigung sowie das anschließende Aufgeben bei der Post zur Verfügung steht. Auch können Schreiben mit dem Gerichtsvollzieher beglaubigt zugestellt werden, da könnte hier womöglich zu knapp werden.

Zielführen und fristwahrend sollte es sein, wenn die Kündigung ein weiteres Mal ausgedrucken, unterschrieben und anschließend kopieren. Eine dritte Person, der vertraut wird, soll bei der Übergabe mit Kenntnis des Inhaltes entweder begleitend dabei sein oder diesen gleich selbst übergeben und anschließend mit Unterschrift auf der Kopie die Übergabe belegen.

Es reicht vollkommen, wenn es in den Machtbereich des Empfängers gerät in dem er regelmäßig davon Kenntnis erlangen müsste. Beispiel: Auf den Schreibtisch legen während des Urlaubes.

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Rechtlich handelt es sich beim Verkauf eines Pferdes auch nicht um etwas anderes als wie bei einem Gebrauchtfahrzeug. Insofern gilt es durchaus dies zu Thematisieren und mitzuteilen. Sollte nun das Pferd zufällig durch diesen Hufschmied beschlagen und dabei die Diagnose mitgeteilt werden, besteht guter Grund zur Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung.

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Auf ein persönliches Exemplar besteht keinerlei rechtlicher Anspruch. Das Zurverfügungstellen reicht grundsätzlich aus.

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Möglich ist es wohl, ratsam ist es nicht. Je nach Sachverhalt ist hier die Erfahrung noch erheblich wichtiger als die einschlägige Kenntnis der Vorschriften. Das Ende wird wohl dahingehend sein, dass der Richter zur Rüchnahme rät und den Fall bequem vom Tisch bekommt. Ohnehin ist mehr als eine Einstellung selten.

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Es ist nicht üblich und rechtlich nicht möglich.

Dazu müsste eine Mankolohnvereinbarung im Arbeitsvertrag bestehen und jedem seine eigene Kasse zugeteilt worden sein. Eine Mankolohnvereinbarung dürfte für Aushilfen ohnehin kaum rechtlich wirksam schließbar sein!

Wenn nun durch mangelnde Führung ein Fehler entstand, darf dieser nicht zu lasten aller Angestellten versteckt werden.

Die anderen haben das Geld schon bezahlt.

Deren Problem.

Allerdings wäre die Frage, ob nicht ein anderer Aushilfsjob besser passen könnte mehr als angebracht. Die Frage ist, welche Dreistigkeit als nächste folgt.

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Darf der Vermieter am 31.05 den Strom abklemmen lassen?

Nein, da der Vertrag bis zum 31.05. 24.00 Uhr uneingeschränkt besteht.

und was kann ich tun?

Wohnungslos bei der Kommune melden.

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Dazu ist der SV noch nicht ausreichend ausgefüllt. Es kommt dabei noch auf das Wissen und den Dolus (Tatvorsatz) an, hierzu ermangelt es gänzlich.
Bezüglich der Wespe könnte vortrefflich gestritten werden, ob ein gemeingefährliches Mittel vorliegen könnte.

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Es ist dringend die AGB der Fahrschule zu lesen. Dort steht, dass im Falle des dreimaligen Scheiterns oder einer Pause von mehr als drei Monaten ohne triftigen Grund der Vertrag gekündigt werden kann. Diese AGB verwenden viele Fahrschulen.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ist diese eingegangen?

Weiterhin ist es jetzt zu spät mangelhafte Leistung der Fahrschule anzumahnen. Warum ist dies nicht bereits während der Betrieb noch lief gemacht worden?

Die Fahrschule hat das Geld kassiert und sich gefreut, einen Lückenbüßer zu haben, der immer gerne eine übrig gebliebene Fahrstunde in Anspruch nimmt.

Zusammengefasst ist es bedauerlich, aber auch ein Teil der Schuld beim FS zu suchen. Schlechtleistung gehört direkt angesprochen, damit der Leistungsschuldner sich verbessern und Abhilfe schaffen kann. Dies ist nicht geschehen. Eine spätere Klage wird entsprechend auf diese Probleme stoßen.

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Hat sie Recht? Kann sie mir auf minusstunden zwingen und dann mein Gehalt reduzieren?

Der AG beruft sich auf betriebliche Erfordernisse bei der Einteilung, es soll die Arbeit auf Zuruf geleistet werden. Der Gesetzgeber hat Arbeit auf Abruf (§ 12 Abs. 1 TzBfG) mittlerweile mit hohen Hürden versehen und der Vertrag ist hierfür nicht ausreichend. Die Möglichkeit eines Arbeitzeitkontos wird auch nicht ausgeschöpft. Hier dürfte zur Entlastung des FS allerdings § 12 Abs. 2 S. 2 TzBfG einschlägig sein und maximal 20% weniger abgerufen (=entlohnt) werden.

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Das ist Möglich, aber der Kaufvertrag ist genehmigungspflichtig und wechselseitig schwebend unwirksam.

Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten hat beiderseits zu erfolgen, da nicht ausschließlich ein rechtlicher Vorteil erlangt wird:

Beim Käufer ist es soweit unkritisch der Verlust des Geldes; zudem stehen Folgekosten je nach Meinungstheorie zudem dagegen. Beim Verkäufer handelt es sich um den Rechtsverlust am Eigentum seines Rollers.

Die einzige Handlung ohne Zustimmungsbedürfnis wäre vom Verkäufer das Geld des Käufers zu kassieren.

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Nachbar beschuldigt mich sein Auto angefahren zu haben?

Gestern Abend klingelte mein Nachbar bei mir und Beschuldigte, mich ein Kratzer in sein Auto gefahren zu haben.

gemerkt habe ich gar nicht und ich bin mir 100-prozentig sicher, dass ich nichts damit zu tun habe. Ich würde es ja merken, wenn ich sein Autostreife. Meine Aussage war ihm aber egal er war sich total sicher, obwohl er nicht mal sagen konnte, wann genau der Schaden entstanden ist. seine Begründung war, dass ich ein Kratzer habe, der genau auf der gleichen Höhe ist.

Diesen hatte ich aber schon vorher und konnte dies auch mit Fotos beweisen.

Dann meinte er ich wäre es trotzdem was keinen Sinn macht, als ich Ihnen die Bilder geschickt habe, dass mein Auto schon vorher diesen Kratzer an der Stelle hatte, beschuldigt mich weiterhin.

Dabei hätte der Kratzer auf seinem Auto überall sonst passiert sein können. Eine weitere komische Sache ist, dass er komplett dagegen war die Versicherung einzuschalten, als ich meinte, die sollen das mal prüfen lassen meinte er, ich sollte ihn einfach einen fünfziger geben und die Sache beruhen lassen.

Das kommt mir alles sehr komisch vor und ich bin total verunsichert, weil ich nie an sein Auto gekommen bin und zu Unrecht beschuldigt werde.

Ich bin hier erst vor kurzem hergezogen und will kein Streit und bin schon am überlegen, ihn einfach den Fünfziger zu geben und die Sache einfach zu vergessen, weil ich kein Nachbarstreit will.

Trotzdem bin ich als am überlegen, weil ich das wirklich echt Kacke finde, dass er so auf mich geht und wirklich nicht darüber nachdenkt, dass jemand anderes hätte sein können. Sein Auto ist sehr alt und sehr verkratzt.

deswegen ist Ihnen der Schaden auch nicht direkt aufgefallen.

gestern Abend lag ich in meinem Bett und wurde schon sehr sauer, weil ich mir dachte der Schaden hätte auch überall sonst passiert sein können und es eigentlich eine Frechheit ist, dass er mich beschuldigt ohne es überhaupt gesehen zu haben oder Beweise zu haben, nur weil ich einen Kratzer vorne habe der schon vorher da war… wie würde ihr jetzt vorgehen? Würdet ihr die 50 € geben und einfach die Sache beruhen lassen um keinen Streit zu verursachen?

Weil ich habe schon alles versucht um ihn zu beweisen, dass der Kratzer bei mir schon vorher da war. aber ist immer noch der festen Überzeugung.

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gemerkt habe ich gar nicht und ich bin mir 100-prozentig sicher, dass ich nichts damit zu tun habe.

Wenn der angebliche Schaden selbst der Versicherung gemeldet wird, erfolgt mutmaßlich eine Regulierung. Folglich ist abzuwarten, bis der NAchbar es der Versicherung meldet und dann bei dem Fragebogen angeben, dass es keinen Unfall gegeben hat. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Gegenüberstellung durch Gutachter nicht selten kommt heraus, dass es keine Berühung gegeben haben kann.

Sollte zwischenzeitlich eine Fahrerfluchtanzeige geben haben, erledigt das die Polizei vorab.

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Bei meiner Lohnabrechnung ist der Auszahlungsbetrag größer als der Gesamtbrutto.

Den Abrechner oder jemand fragen, der sich damit auskennt.

Meistens ist unten rechts ein Feld mit Zurechnungen und Abzügen. Sollten ungerechtfertigte Abzüge nachgezahlt werden, kann es unkritisch höher als das Brutto werden, da das Brutto in einer anderen Abrechnung bereits abgerechnet wurde.

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