Screenshot gepostet?

3 Antworten

Hallo Evgenia7,

Also so direkt Anzeigen kannst du es leider nicht da du nicht genug beweise hast das dieser Chatverlauf von dir handelt. Deine Nummer müsste schon zu sehen sein damit du Rechtlich dich dagegen schützen kannst. Falls es zu einem Gericht kommen sollte wird der Anwalt von dem Täter ganz klar, deutlich stellen das jeder beliebige Person irgendeinen Namen einspeichern kann und selbst so einen Chat veröffentlichen kann, und er wird auch beweisen können das es kein Privatsphären verstoß ist. An deiner Stelle würde  ich mir die Gerichtskosten und Anwaltskosten sparen. Aber ich sag mal so was die können kannst du auch. Du kannst mit einem guten Freund absprechen das du sein/ihr Name anders bei dir einspeicherst und könntet somit ein Chat faken unter den Namen des Täters, aber nicht mobben bitte.

Das ist keine Anleitung wie du Personen damit mobben kannst sondern nur ein Tipp von mir.

Hoffe konnte dir helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nein darf "es" nicht da es das recht auf deine Privatsphäre verletzt, theorethisch darfst du sie jetzt anzeigen :)

Melden & anzeigen, jedoch vor dem anzeigen, würd ich die person wieder bitten es zu löschen :)


Evgenia77 
Fragesteller
 16.09.2016, 00:56

gibt es zu so etwas einen Paragraphen oder so :o das sie es nicht darf

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Evgenia77 
Fragesteller
 16.09.2016, 00:56

Danke :)

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eaknmclxb  16.09.2016, 00:57

Keine Ahnung wo du es finden kannst, jedoch hat er/sie gegen deine Privatsphäre gehandelt, also darfst du ihn/sie anzeigen :)

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