Farben der verschiedenen Kontrollleuchten im Auto, wer kann helfen?

4 Antworten

Parklicht ist nur eine Seite - meinst durch Einlegen des Blinkers in die jeweilige Richtung. Die Nebelscheinwerfer vorn brauchen m.E. keine Kontrollleuchte, weil du siehst ja, dass sie an sind und müssen auch nicht abgeschaltet werden, wenn Gegenverkehr kommt.

Die Nebelschlußleuchten leuchten nur beim Abblendlicht. Mit Standlicht braucht man sie nicht, weil man ja mit Standlicht nicht fährt (bzw. fahren soll) - daher heißt es ja auch so.

sexyhexy144 
Fragesteller
 04.08.2012, 20:31

danke für die antwort:) und wenn man den nebelscheinwerfer anmacht muss man dann auf abblendlicht oder geht auch standlicht? :)

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DerBergdoktor  04.08.2012, 20:55
@sexyhexy144

Mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren nur Angeber, die das mega-cool finden bei Dämmerung so durch die Gegend zu fahren. Weiß nicht einmal, ob das erlaubt ist.

Also immer nur mit Abblendlicht u.U. auch mit Fernlicht, z.B. bei Schneefall - Fernlich mußt Du dann natürlich abblenden bei Gegenverkehr!

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Nebelscheinwerfer sind meist grün. nein du musst sogar Abblendlicht dafür an haben. standlicht= beide Seiten leuchten

parklicht= eine seite leuchtet zu besseren erkennung des autos

sexyhexy144 
Fragesteller
 04.08.2012, 16:47

achsoo danke. ja im buch stand halt standlicht und oder abblendlicht für nebelscheinwerfer finde ich komisch^^

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Varg2  05.08.2012, 12:56
@sexyhexy144

ich weiß nicht wie es bei eurem Auto ist aber bei mir "klemmt" der Knopf für die Nebelschlussleuchte wenn ich kein Abblendlicht anhab

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Nebelscheinwerfer müssen nicht unbedingt eine Kontrollleuchte haben. Ist übrigends bei der Nebelschlußleuchte auch nicht vorgeschrieben. Wenn eine vorhanden ist dann ist sie meistens grün oder gelb.

Die Nebelschlußleuchte darf nur an sein in Verbindung mit dem Abblendlicht. Nicht in Verbindung mit Standlicht. Und natürlich nur bei Nebel mit Sicht unter 50m. Leider fahren viel zu viele Deppen rum die diese auch bei Regen oder weit mehr als 50m Sicht benutzen. Sie fühlen sich zwar damit sicherer aber das sie den Hintermann damit blenden daran denken die wenigsten.

Oh je oh je, ist zwar schon was her die Prüfung und ich hoffe mal, dass nach dem Mix an Antworten die Prüfung er trotz dem bestanden hat. Im Telegrammstil! Fernscheinwerfer immer Blau! Eine Sondergenehmigung gab es bei VW zwischen 1981 -1984. Da war das Teil gelb, weil es noch keine blauen LED's gab. Nebelschlusslicht immer gelb. Nebelscheinwerfer, grün, kann, aber muss nicht. Hauptscheinwerfer, ebenfalls grün, kann, muss nicht. Standlicht, eher selten, wenn aber, dann grün. Betrieb Nebelscheinwerfer mit Standlicht oder Abblendlicht oder Fernlicht (nicht zu empfehlen) Betrieb Nebelschlusslicht mit jedem erlaubten Fahrlicht ausser Tagfahrlicht, ausserorts Sichtweite weniger als 50 Meter durch starken Nebel oder Schneefall, Nicht bei Regen! Nebelschlusslicht nur mit Standlicht funktioniert erst gar nicht. Parklicht, bei am Fahrbahnrand innerorts abgestellten KFZ Fahrbahnseitig. Bedienung mit Fahrrichtungsanzeigerschalter oder Lichtschalter (z.B. Mercedes) Da wird der Dreh-Ziehschalter aus der NullPosition heraus weiter nach links gedreht. Erste Rastung = Parklicht rechts, zweite Rastung Parklicht links. Ausserhalb geschlossener Ortschaft ist das Standlicht, gg.F. auch das Warnblinklicht zu benutzen. Die Benutzung der Nebelscheinwerfer mit Standlicht bei klarer Sicht ist ebenso unzulässig wie deren Nutzung als Tagfahrlicht.