Darf Vermieter ohne mich in meine Wohnung?
Hallo! Ich ziehe mit Ende Oktober aus meiner Wohnung aus und in ein anderes Bundesland zu meinem Freund. Ich habe meine Wohnung auch schon gekündigt und werde nächste Woche Wochenende den großteil meiner Sachen übersiedeln. Aktuell bin ich in der neuen Wohnung und wir Arbeiten an der Einrichtung.
Gestern schrieb mich meine Vermieterin an und meinte dass nächste Woche Dienstag der Makler kommt um sich die Wohnung anzuschauen und Bilder zu machen. Ich habe ihr erklärt dass ich nicht im Bundesland bin und erst am Wochenende die Möglichkeit habe in die Wohnung zu kommen. Sie meinte darauf hin dass ich ja nicht unbedingt da sein muss und sie sich und den Makler einfach mit dem Generalschlüssel reinlässt, was mir aber sehr unangenehm ist da auf rund des Umzugs viele Persönliche Sachen offen liegen und ich nicht möchte dass das jemand sieht, geschweige denn Fotografiert oder gar anfasst.
Meine Vermieterin meinte nur dass die das Recht hat die Wohnung zu betreten und dass ich nichts machen kann weil das ihr Recht ist aber es kommt mir doch etwas komisch vor weil es ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre ist. Und ich verweigere ihr ja nicht den Eintritt sondern schlage einen anderen Zeitpunkt vor an dem ich auch tatsächlich anwesend sein kann.
Also meine Frage: darf die Vermieterin mit dem Makler einfach so in meine Wohnung oder habe ich das Recht auf einen anderen Zeitpunkt zu bestehen um meine Privatsphäre zu schützen?
11 Antworten
Du musst nicht erlauben, dass sie ohne Begleitung in die Wohnung gehen... Das jedenfalls ist nicht das Recht der Vermieterin. Das wäre sogar Hausfriedensbruch.
Du kannst aber auch z.B. vor Ort eine Person Deines Vertrauens bitten, die Begleitung zu übernehmen. Die Vermieterin hat das Recht, einen Termin mit Dir zu vereinbaren, der aber durchaus auch abends sein darf oder am Wochenende - aus genau diesen Gründen, dass Du eben nicht "jederzeit" frei nehmen kannst (z.B. wenn Du berufstätig bist). Einen Termin "vereinbaren" heißt ja gerade nicht "diktieren"...
Aus Erfahrung kann ich Dir übrigens berichten, dass ein Fotograf (oder auch der Makler) Deine persönlichen Dinge nicht fotografiert. Ich weiß, dass manche Dinge, die sehr persönlich aussahen, sogar hinterher noch von den Bilder wegretouchiert wurden...
Vielleicht kannst Du auch darum bitten, die Bilder vor der Veröffentlichung noch mal zu sehen.
Wenn du es ihm erlaubst, darf er das. Sonst nicht.
Generell gilt aber, dass du dem Vermieter das Betreten der Wohnung erlauben musst, wenn es einen Grund dafür gibt. Und Neuvermietung ist ein Grund.
Du hast allerdings das Recht, den vorgeschlagenen Termin abzusagen, musst aber Ausweichtermine benennen. Und in der aktuellen Situation müssen die vermutlich recht zeitnah sein.
Nein, darf sie nicht. Es müßte schon ein Notfall wie Wasserrohrbruch, oder Feuer sein damit sie ihren Generalschlüssel dafür nutzen darf.
Nur weil ihr dein Terminvorschlag nicht passt, darf sie es nicht.
Sie müßte für sich (und den Makler) eben mit dir einen Termin absprechen.
Was passiert wenn hinterher deine 500 Euroscheine von deinem Schreibtisch fehlen?
Ich hab ja nicht gesagt das sie behaupten soll das ihre 500€ weg sind, sondern nur gefragt was würde passieren wenn es so wäre.
ach egal, weder die polizei(online Anzeige) noch gute Frage hat meine Antwort bisher beanstandet. Gerhart ist da einfach etwas über das Ziel hinausgeschossen.
😅
Nein, die Vermieterin kann dir keinen Termin vorschreiben, sondern nur vorschlagen. Du hast den Termin abgelehnt und das muss sie respektieren und akzeptieren.
Schreibe ihr nochmals, dass du einen anderen Termin vereinbaren möchtest und dass du es als "Hausfriedensbruch" betrachten würdest, wenn sie ohne deine Zustimmung in die Wohnung geht und dass du rechtliche Schritte (Strafantrag) einleiten würdest. Schreibe ihr weiterhin, dass ihr einen zeitnahen Termin vereinbaren könnt.
Nein. Sie muss mit dir einen Termin abstimmen.
Sie kann nicht einfach einen Termin "diktieren" und sagen, an dem Tag hast du da zu sein. Sie muss einen Konsens mit dir finden.
Schlag ihr einen Alternativtermin vor, wann du dort sein kannst.
Betritt sie ohne deine Zustimmung die Wohnung, in der du noch Mieter bist und noch Miete zahlst, ist das Hausfriedensbruch und du könntest sie anzeigen. Vielleicht weist du dezent darauf hin, dass du dir eine solche Anzeige vorbehältst, sollte sie entgegen deinem Willen die Wohnung betreten. Manche Leute verstehen es leider nur so.
Anstiftung zur Falschaussage steht hier im Raum !