1 Antwort

Ja

Wir möchten Dir zu der Frage gern auf die Seite des Wahlleiters verweisen, wo Du alle Informationen gut aufbereitet findest: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/wahlbenachrichtigung.html#dbc6823e-b987-42b5-bda9-00629175ece5

Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Aber:

Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Gemeinde zu klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen. Halten Sie Angaben für unrichtig oder unvollständig, können Sie in dieser Zeit Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland