Auto selbst bauen - welche kriterien?

2 Antworten

Eine Einzelbetriebserlaubnis zur Zulassung eines Fahrzeuges am
öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ist gemäß § 21 StVZO in
folgenden Fällen nötig:

-Einzelanfertigung von Fahrzeugen.

-in Kleinserie produzierte Fahrzeuge.
-aus dem Ausland importierte Fahrzeuge ohne EG- Typgenehmigung.
 
-Fahrzeuge mit umfangreichen baulichen Veränderungen nach individuellen Vorstellungen.

- Fahrzeuge mit Umbauten für besondere Einsatzzwecke.

-Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis erloschen ist, da sie länger als 18 Monate durch die Zulassungsstelle abgemeldet waren.

Basis für Prüfungen bilden die EG-Richtlinien sowie § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Fällt das Gutachten positiv aus, so erteilt die Zulassungsstelle anschließend eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) durch Ausstellen des Fahrzeugscheins.

Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von amtlich
anerkannten Sachverständigen (aaS) der Technischen Prüfstelle (TP) für
den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.

Sollte ein Crash- Test erforderlich sein, stellt sich schon die Frage, was von eurem selbst gebauten Einzel- Kfz danach übrig bleibt.