Auto Bürgschaft?
Mein Exfreund hat sich vor einigen Jahren ein Auto geleast und ich habe als Bürge unterschrieben. Da wir uns getrennt haben und er nun die Leasingrate nicht mehr bezahlen kann bzw bezahlt will die Bank natürlich jetzt das Geld von mir, ist kein Problem. Nur mein grosses Problem ist, wenn ich für ein Auto bezahle, will ich es auch haben - logisch!
Meine frage ist jetzt, kann ich aös bürge das Auto rauskaufen?
Also ich würde den gesamten offenen Betrag begleichen ABER ich will dann natürlich das Auto haben.
3 Antworten
Das Auto gehoert der Bank und der Leasingvertrag besteht zwischen dieser und deinem Ex. Als Buerge hast du da ueberhaupt keine Ansprueche. Du musst halt nur zahlen, wenn der Ex nicht mehr zahlt. Das Auto bleibt trotzdem bei ihm.
Mit Einverstaendnis vom Ex und von der Bank kann der Leasingvertrag aber natuerlich auf dich uebergehen. Ebenso kann er vorzeitig beendet werden und die Bank kann dir das Auto dann verkaufen. Aber eben nur mit Zustimmung des Ex und der Bank.
Du brauchst den Fahrzeugbrief, den hat die Bank. Wenn du die Kohle abdrückst, dann gehört die Karre dir, aber nur wenn du den Brief bekommst. Hast du eine Abtretungserklärung bzgl. des Autos unterschrieben? Wenn ja, dann hast du keine Chance. Aber sonst:
Wenn eine verliehene oder vermietete Sache nicht freiwillig an den Eigentümer zurückgegeben wird, kann dieser durch eine Herausgabevollstreckung (§§ 883-886 ZPO) durchsetzen, dass der unrechtmäßige Besitzer ihm die Sache übergibt.
https://www.juracademy.de/zivilprozessordnung/zwangsvollstreckung-herausgabe-sache.html
Es gibt rechtlich gesehen einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Man kann eine Sache besitzen, das heißt aber nicht, dass diese einem gehört. Weißt du, ob du eine Abtretungserklärung, oder Ähnliches unterschrieben hast, oder wer rechtlich der Käufer ist? Das kannst du sicherlich bei der Bank erfragen. Da du aber gebürgt hast, bist du derjenige, der das Auto bis zum letzten Cent bezahlen muss.
Wenn du Glück hast, dann hat der Bürgschaftsvertrag eine Kündigungsklausel, die dir in die Karten spielt. 'Oder der Vertrag wird wegen Sittenwidrigkeit aufgelöst, aber ist ein wenig komplizierter.
Vielleicht kann dir das weiter helfen: https://www.12gebrauchtwagen.de/ratgeber/finanzierung-autokosten/buergschaft-fuer-die-auto-finanzierung-eingehen-das-sollten-sie-beachten
Hier solltest du auch mal schauen. https://cdr-legal.de/buergschaftsarten/
Vielen Dank für deine Antworten!!
Les mich da gleich durch und werd auch im Vertrag nachsehen, hab e diese Woche noch einen Anwalt Termin werd mich dann schlau machen. Da ja im Internet vermehrt nur Seiten aus Deutschland zu finden sind und zwischen Österreich und Deutschland ja dann doch einige unterschiede existieren.
Das weitere Problem ist, dass ihm spätestens im Februar die Kennzeichen abgenommen werden, da er auch keine Versicherung bezahlt (aus diesem Vertrag bin ich aber draussen) weil er Konkurs angemeldet hat.
Aber ich sehe natürlich nicht ein, dass ich ein Auto bezahle -egal ob den gesamten Betrag oder die monatliche Rate und er fährt damit spazieren.
Konkurs? Je nachdem könnte dann das Auto zur Konkursmasse zählen!
Ja es ist ungewiss ob er den Konkurs bekommt oder in den Konkurs gehen darf, wie auch immer man es schreibt! Das dauert eben jetzt an und ich muss warten bis ich die Beträge die ich bis jetzt "für ihn " bezahlt habe, einklagen kann.
Ds problem ist, dass ich jeden 3. Tag einen Brief oder dergleichen, Mahnschreiben bzgl der Leasingrate bekomme.
Er sagt zwar er hat alles angegeben, aber vertrauen ist null da und da Sie es von mir holen wollen, und mein Anwalt im November gesagt hat, die werden mir mit einer klage kommen,wenn er bzw ich nicht bezahle.
Konkursmasse
Es ist ein Leasingauto! Das gehoert ja nicht dem Ex, sondern dem Leasinggeber.
Du hast leider die Hinternkarte gezogen. Arsch darf man hier ja nicht schreiben...
Was viele nicht wissen!
- Ehegattenbürgschaften z.B. zum Hauskauf, wurden schon zu weilen als nichtig betrachtet, wenn die Gattin kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat also ggf. mal dort ansetzen
- Du hast als Bürge den Anspruch darauf, alles was du der Bank zurück gezahlt hast, vom säumigen Kreditnehmer zurückzuverlangen! Machst du die Forderung offiziell z.B. durch einen Gang zum Amtsgericht, hast du dafür 30 Jahre zeit.
lg, Anna
Danke !
Ja da hab ich schon einige Posten die ich zurückholen muss, das weiss ich schon. Da gehts um viele Verträge, leider! Und das mit der Hinternkarte denk ich mir jeden Tag .
Das mit dem Einkommen ist hinfällig da ich mehr verdiene als er und er Privatkonkurs angemeldet hat - das ist auch das Problem mot den Beträgen die ich zurück holen will.
Das kann bis zu einem Jahr dauern, bis der Konkurs eröffnet wird hab ich gehört und wenn ich da jetzt, sagen wir mal 40.000€ zahlen muss und nichts bzw einen kleinen Teil nur zurück bekomme, dann fang ich damit an, dass ich ihm das Auto "wegnehme".
dann fang ich damit an, dass ich ihm das Auto "wegnehme".
Auch du scheinst zu uebersehen, dass es gar nicht sein Auto ist (und deins schon gar nicht). Das Auto gehoert dem Leasinggeber und du hast daran keinerlei Rechte.
Ihm das auto wegnehmen könntest du nur mit erlaubnis der Leasingfirma. die könnte sich so gestalten, dass die Leasingfirma den Vertrag mit dem Leasingnehmer wiederruft, das Fahrzeug einzieht, und mit dir eben einen neuen aufsetzt, oder dir das fahrzeug verkauft.
nichts desto trotz wirst du die bis dahin angefallenenen kosten zahlen müssen.
lg, Anna
Ja das hab ich mir eben anfangs auxh gedacht, der der bezahlt bekommt den brief aber dadurch, dass er in den Papieren steht etc war mein bedscht, dass wenn ich bezahle die Papiere an den besitzer übergehen also sprich der der im Zulassungsschein steht.