Darf Leasing Auto gepfändet werden?

8 Antworten

Die Fragestellung ist falsch. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, genießt der Schuldner Pfändungsschutz, so dass gar nichts mehr durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet werden kann.

Unabhängig davon darf ein Gerichtsvollzieher nur Eigentum pfänden. Beim Leasing dürfte ein Gerichtsvollzieher jedoch auf Antrag eines Gläubigers dann die Nutzung eines geleasten Objekts pfänden und dem Gläubiger das Objekt zur Verfügung stellen, sofern die Nutzung durch Dritte nicht der Zustimmung des Leasinggebers bedarf. Um solch eine Nutzungspfändung auszuschließen, ist i.d.R. in Leasingverträgen geregelt, dass die Nutzung durch Dritte der Zustimmung durch die Leasinggesellschaft bedarf. Das nur am Rande, auch wenn es in diesem konkreten Fall aufgrund des Pfändungsschutzes bei einem laufenden Insolvenzverfahren keine Rolle spielt.

Was im konkreten Fall passieren kann, ist, dass der Insolvenzverwalter den Leasingvertrag kündigt, auch wenn nicht der Leasingnehmer selbst die Raten zahlt, dieser aber die vertragliche Verpflichtung dazu hat. Das sollte mit dem Insolvenzverwalter besprochen werden.

Unabhängig davon kann auch die Leasinggesellschaft bei einer Insolvenz des Leasingnehmers den Vertrag außerordentlich kündigen.

Ob die Leasinggesellschaft in diesem Fall der Übernahme des Leasingvertrags durch den Sohn oder die Tochter, der oder die eh die Raten gezahlt hat, zustimmt, wird im Zweifel von der Bonität des Zahlers abhängen. Wäre die Bonität gut genug, hätte Sohn/Tochter den Leasingvertrag von vornherein selbst abschließen können. Da aber die Raten stets gezahllt wurden, ist die Leasinggesellschaft diesbezüglich unter Umständen nun kulanter als bei einem neuen Vertragsabschluss.

Daher am besten auch rechtzeitig das Gespräch mit der Leasinggesellschaft suchen.

Kündigt die Leasinggesellschaft den Leasingvertrag und lässt sich nicht auf eine Vertragsumschreibung ein, muss das Fahrzeug natürlich an die Leasinggesellschaft herausgegeben werden. Geschieht das nicht, stellt die Leasinggesellschaft das Fahrzeug sicher. Diese Sicherstellung ist jedoch keine Pfändung, da die Leasinggesellschaft selbst Eigentümer des Autos ist und somit auch keinen Gerichtsvollzieher mit der Sicherstellung beauftragt, sondern hierfür entweder eigenes Personal hat oder einen Dienstleister mit der Sicherstellung beauftragt und dem Dienstleister hierfür eine Vollmacht ausstellt und ausstellen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meist nicht, der Geldgeber wird die Kiste zurückverlangen und gut ist, wenn der Insolvenzverwalter die Mittel nicht freigibt.

Zudem wird meist auch die Versicherung aktiv und beendet der Vertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich nicht, das ist ja nicht sein Eigentum.

Gepfändet schonmal nicht.

Aber was genau jetzt mit dem Vertrag geschieht kann ich dir nicht sagen das wär wohl ein Fall den man mit der Schuldnerberatung abklären kann die helfen Gratis beim Stellen der nötigen Anträge usw

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

hotrod66  17.10.2021, 15:28

Wenn er Insolvenzantrag stellt, ist die Schuldnerberatung raus. Da kümmert sich dann der Anwalt drum.

2
Nonameguzzi  17.10.2021, 15:33
@hotrod66

Er hat den Antrag aber noch nicht gestellt und deshalb wärs ne gute Idee vorher die Schuldnerberatung zu fragen.

0
DerBayer80  17.10.2021, 15:30

Die Karre kassiert die Leasinggesellschaft ein. Die kündigen in so einem Fall ganz schnell den Vertrag

2

Gepfändet werden kann es nicht, ihm gehört die Karre ja nicht. Aber die Leasinggesellschaft wird halt, sollte sein Name im Vertrag auftauchen, den Vertrag dann ganz schnell kündigen und das Auto einkassieren