Hallo liebe Community, wer kennt sich hier sehr gut aus?

Meine Frau backt schon seit über 10 Jahren leidenschaftlich gerne, und ihre Backwerke sind nicht nur wunderschön, sondern auch in Textur und Geschmack perfekt.

Sie bereut seit Jahren, dass sie in ihrer Jugend keine Konditorenausbildung gemacht hat.

Nun denkt sie doch darüber nach, ihr Talent zu vermarkten, möchte gerne im kleinen Stil auf Bestellung und gegen Bezahlung Kuchen, Torten, herzhaftes und weiteres Gebäck anbieten.

Nun zum Kern meiner Frage:

Inwiefern gelten hier Einschränkungen bezüglich des geschützten Ausbildungsberufes? Ist der Aufbau eines kleinen Gewerbes eventuell mit einer Sachkundeprüfung möglich? Inwieweit geht das noch als bezahlter Freundschaftsdienst oder Nachbarschaftshilfe durch, für die dann möglicherweise keine Sachkundeprüfung erforderlich ist?

Vielleicht hat ja jemand bereits praktische Erfahrungen in genau diesem Bereich gesammelt oder kennt sich rechtlich sehr gut damit aus.

Für jede hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.